Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Anliegen  der  französischen  Raumordnung.  Dabei  spielt  die  Entwicklung  städtischer  Netze  eine  wesentliche
  Rolle:  „C'est  donc  à  une  véritable  mise  en  commun,  si  possible  en  réseau,  de  toutes  les  ressources
quii  nous  faut  procéder,  et  cela  à  tous  les  niveaux  géographiques.  Cette  mise  en  réseau  permettra  en
tout  point  du  territoire,  l'accès  à  l'ensemble  des  ressources  nationales  et  au  ressources  internationales
rares.  Elle  devra  accroître  le  nombre  et  la  variété  des  moyens  que  peut  mobiliser  un  territoire  pour  son
développement.  Elle  évitera  une  multiplication  des  investissements,  facilitant  les  économies  d'échelle  et
la  cohérence“  (DATAR  1994:44).  Das  Konzept  sieht  daher  netzartige,  polyzentrische  Städtesysteme
(systèmes  polynucléaires)  vor,  die  auch  grenzüberschreitenden  Charakter  haben  können  (a.a.O.:52).
Auch  in  der  Schweiz  wird  spätestens  seit  dem  Entwurf  für  eine  naüonale  RaumordnungsStrategie  aus
dem  Jahre  1994  das  Vernetzte  Städtesystem  Schweiz  als  neuer  Leitgedanke  diskuüert.  Das  Konzept
profiüert  von  dem  Fehlen  eines  dominanten  städtischen  Zentrums  und  der  relativ  homogenen  Verteilung
ähnlich  großer  Städte  (im  Nicht-Hochgebirgsbereich),  die  zudem  bereits  eine  relativ  klare  Funktionsteilung
  aufweisen  (z.B.  Bern  =  Regierungs-  und  Verwaltungssitz,  Genf  =  internationale  Kongreß-  und
Messestadt,  Zürich  =  Finanz-  und  Wirtschaftszentrum  etc.).  Ferner  stützt  sich  diese  raumordnungspolitische
  Strategie  auf  ein  bereits  umgesetztes  Schienenverkehrskonzept  (Bahn  2000),  das  eine  gleichmäßige
  dezentrale  Entwicklung  der  städtischen  Räume  begünstigt.  (KUNZMANN  1994:1;  RINGLI
1996:11).
In  der  deutschen  Raumordnung  wurde  das  Konzept  der  Städtenetze  erstmals  im  Raumordnungspolitischen
  Orientierungsrahmen  (ORA)  aus  dem  Jahre  1993  als  neue  Leitvorstellung  aufgegriffen  und
führte  zu  einer  intensiven  Fachdiskussion  (s.  S  TIENS  1994:427ff.).  Dabei  herrschte  weitestgehende  Einigkeit
  darüber,  daß  die  „klassische  Landesplanung  mit  ihrem  Zentrale-Orte-System  und  Achsenkonzept“
  wichtig  bleibe,  „aber  durch  projektbezogene  Formen  regionaler  und  städtischer  Kooperationen  zu
ergänzen“  sei  (MEHWALD  1994:7).  Zwei  Jahre  später  erfolgte  die  Festschreibung  dieses  Leitbildes  per
Beschluß  der  Ministerkonferenz  für  Raumordnung  (MKRO).  In  dem  von  ihr  am  8.  Mai  1995  in  Düsseldorf
  beschlossenen  Raumordnungspolitischen  Handlungsrahmen  heißt  es  hierzu:  „Städtenetze  tragen
wesentlich  zur  Umsetzung  raumordnerischer  Ziele  bei.  Die  Schlüsselfunktion  kommt  dabei  den  Kommunen
  und  der  zwischengemeindlichen  Zusammenarbeit  zu:  Angesichts  der  wachsenden  räumlichen
Verflechtungen  und  der  angespannten  Lage  der  öffentlichen  Haushalte  sind  interkommunale  Kooperationen
  auch  unter  dem  Aspekt  der  Kostenreduktion  und  Effizienzsteigerung  sowie  eines  verbesserten
Ressourcenschutzes  anzustreben“  (BMBAU  1995a:  13).
Die  MKRO  betont  zwar  die  „nach  wie  vor  tragende  Rolle  der  Regionalplanung  und  des  Zentrale-Orte-Systems“,
  hält  „zur  Bewältigung  der  anstehenden  Aufgaben  [...]  jedoch  ergänzend  dazu  eine  flexiblere
  und  umsetzungsorientierte  Vorgehensweise“  für  erforderlich.  Der  „Aufbau  der  Städtenetze“
stelle  „ein  solches  dynamisches  Element  dar“  (a.a.O.).  Ähnlich  wie  Drewe  (s.o.)  sieht  auch  die  MKRO
einen  Grundkonsens  der  Akteure  als  elementare  Voraussetzung  für  den  Aufbau  bzw.  die  Förderung
dieser  Strukturen  an:  „Die  Freiwilligkeit  der  Zusammenarbeit  in  Städtenetzen  ist  dabei  das  ausschlaggebende
  Charakteristikum,  die  Akzeptanz  auf  kommunaler  Ebene  unabdingbar“1  (a.a.O.).
Die  Benelux-Wirtschaftsunion  legte  1996  unter  dem  Titel  „Raum  für  Zusammenarbeit“  ihre  zweite
Strukturskizze  vor,  die  sich  einerseits  Problemen  in  den  Politikbereichen  Umwelt,  Verkehr  und  Siedlungsentwicklung
  widmet,  andererseits  dem  fortschreitenden  europäischen  Vereinigungsprozeß  Rechnung
  trägt.  Die  dargestellten  Raumentwicklungsszenarien  stützen  sich  auf  bestehende  bzw.  zu  fördernde
städtische  Vernetzungen,  die  die  Abgrenzung  regionaler  Teilräume  ermöglicht.  Darüber  hinaus  ist  von
„engmaschigen  Hauptverbindungen“  die  Rede,  die  den  Austausch  und  die  Mobilität  zwischen  diesen
Teilräumen  gewährleisten  sollen  (BENELUX  1996:12ff.).
Der  informelle  Rat  der  europäischen  Raumordnungsminister  trat  1994  mit  seinen  Grundlagen  einer
europäischen  Raumordnungspolitik  (BMBAU  1995b)  einmal  mehr  den  Versuch  an,  auch  ohne  ein  direktes
  Mandat  der  Mitgliedstaaten  der  EU  die  groben  Leitlinien  einer  europäischen  Raumordnungspolitik
  auszuarbeiten.  In  ähnlicher  Weise  entstand  1983  mit  der  Europäischen  Raumordnungscharta  (ILS
1984)  ein  erstes  Raumordnungsdokument  der  EU,  das  jedoch  keinerlei  Verbindlichkeiten  für  die  Unterzeichnerstaaten
  mit  sich  brachte.  Auch  die  folgenden  Dokumente  Europa  2000  und  Europa  2000+
            
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