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Europäischen Binnenmarktes oder infolge des Falls des „Eisernen Vorhangs“ an den Ostgrenzen der
heutigen Europäischen Union. Das theoretische Verschwinden der EU-Binnengrenzen läßt aus zwei oder
mehreren verschiedenen, aneinanderstoßenden, sich den Rücken kehrenden nationalen Grenzräumen nun
einen aus diesen Rändern zusammenwachsenden Grenzraum neuer, bisher unbekannter Art entstehen.
„Der über sein Territorium souveräne Staat verliert Autonomiegrade, gleichzeitig wird das System der
zwischenstaatlichen Beziehungen grundlegend verändert. Dieser Prozeß impliziert einerseits, daß neue
bzw. wirkungsvollere transstaatliche Funktionen und Formen der Politik in Erscheinung treten [...].
Andererseits unterliegt auch der lokalstaatliche Bereich einer Neudefinition, da national staatliche Regulationsformen
zunehmend entfallen“ (OSSENBRÜGGE & SANDNER 1994:683). Gerade diesen neuen politischen
und rechtlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung vollkommen neuer, zunehmend institutionalisierter
Interaktionsmuster hat die Geographie wachsende Aufmerksamkeit zu schenken.
Forschungsgegenstände bei der Betrachtung von Grenzräumen sind heute weniger klassische Themen
wie Grenzpendler, Güterströme, grenzüberschreitende Infrastruktureinrichtungen etc., sondern mehr und
mehr institutioneile Formen der Zusammenarbeit, politische und planerische Abstimmungsprozesse,
aber auch Fragen der Identitätsbildung und kohärenzfördemder kultureller Gemeinsamkeiten. Gleichzeitig
interessiert sich die politische Geographie in diesem Zusammenhang auch für den Bedeutungsverlust
der nationalstaatlichen Strukturen und widmet große Aufmerksamkeit den hier wirkenden
„Zentrifugalkräften“ (vgl. auch BÜRKNER & Kowalke 1996).
1.3.1.1 Typisierung von Grenzen und Grenzräumen
Die - im französischen Sinne - stark geopolitisch geprägte Arbeit von FOUCHER (1986) betrachtet
Grenzen vornehmlich unter dem Aspekt ihres Konfliktpotentials und kommt zu einer Unterscheidung
von „kalten“, d.h. ruhigen, friedlichen, und „warmen“, d.h. umstrittenen, konfliktträchtigen Grenzen
bzw. Grenzabschnitten.
Schwind (zit. in BOESLER 1979:54) schlägt eine genetische Grenztypologie vor, in dem er
„Zusammenwachsgrenzen“ (strukturgerechte Grenzen), „Aufteilungsgrenzen“ (geometrische Grenzen)
und „Trennungsgrenzen“ (strukturwidrige Grenzen) unterscheidet. Die strukturgerechten Grenzen lehnen
sich an den Begriff der antecedent boundaries nach HARTSHORNE (1936) an und meinen politische
Demarkationslinien, die in einem „allmählichen Vorgang der sozial- und wirtschaftsräumlichen Entwicklung
von beiden Seiten her erreicht worden“ sind und damit alte Grenzräume bestätigen (BOESLER
a.a.O.). Als geeignetes Beispiel ließen sich einzelne Abschnitte der deutsch-niederländischen Grenze
nennen. Unter Aufteilungsgrenzen werden hingegen konstruierte Grenzen verstanden, die meist in unoder
dünnbesiedelten Räumen etabliert wurden (z.B. Bundesstaaten der USA). Trennungsgrenzen mißachten
vorhandene wirtschafts- und sozialräumliche Ordnungen und sind somit strukturwidrig. Hierzu
zählt die ehemalige innerdeutsche Grenze ebenso wie willkürlich gezogene Grenzen zur Aufteilung der
afrikanischen Kolonialgebiete, deren Strukturwidrigkeit sich regelmäßig in ethnisch-kulturellen Konflikten
äußert.
KALUSKI (1988:167ff.) sieht vier klassische Möglichkeiten, Gr&azräume zu determinieren. Der erste
Typ entspricht dabei gängigen Definitionen in Enzyklopädien, wonach Grenzräume Bereiche sind, in
denen besondere gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Grenze dien(t)en (z.B. Sperrgebiete entlang
der ehemaligen DDR-Grenze zur BRD, Zollgrenzbezirke o.ä.). Auch in der Geographie gebräuchlicher
ist die Orientierung der Grenzraumdefinition an innerstaatlichen Verwaltungseinheiten der ersten oder
zweiten Ordnung, was nicht zuletzt aus Gründen der Verfügbarkeit statistischer Daten eine beliebte
Vorgehensweise ist. Drittes Abgrenzungskriterium können wirtschaftliche Raumeinheiten sein. Angesichts
der peripheren Lage der Grenzräume sind dies oft strukturschwache, ländliche Gebiete. Das Beispiel
des hier behandelten Saar-Lor-Lux-Raumes, dessen Ursprung im sogenannten Montandreieck
Saar-Lor-Lux liegt (s. Kap. 3), zeigt jedoch eindrucksvoll, daß auch (alte) Industrieräume und Bergbauregionen
grenzüberschreitenden und damit vereinenden Charakter besitzen können. Als vierte Variante
sieht KALUSKI eine Rückbesinnung auf „natürliche Grenzen“, worunter er jedoch nicht einen Rückfall