Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Europäischen  Binnenmarktes  oder  infolge  des  Falls  des  „Eisernen  Vorhangs“  an  den  Ostgrenzen  der
heutigen  Europäischen  Union.  Das  theoretische  Verschwinden  der  EU-Binnengrenzen  läßt  aus  zwei  oder
mehreren  verschiedenen,  aneinanderstoßenden,  sich  den  Rücken  kehrenden  nationalen  Grenzräumen  nun
einen  aus  diesen  Rändern  zusammenwachsenden  Grenzraum  neuer,  bisher  unbekannter  Art  entstehen.
„Der  über  sein  Territorium  souveräne  Staat  verliert  Autonomiegrade,  gleichzeitig  wird  das  System  der
zwischenstaatlichen  Beziehungen  grundlegend  verändert.  Dieser  Prozeß  impliziert  einerseits,  daß  neue
bzw.  wirkungsvollere  transstaatliche  Funktionen  und  Formen  der  Politik  in  Erscheinung  treten  [...].
Andererseits  unterliegt  auch  der  lokalstaatliche  Bereich  einer  Neudefinition,  da  national  staatliche  Regulationsformen
  zunehmend  entfallen“  (OSSENBRÜGGE  &  SANDNER  1994:683).  Gerade  diesen  neuen  politischen
  und  rechtlichen  Rahmenbedingungen  und  der  Entwicklung  vollkommen  neuer,  zunehmend  institutionalisierter
  Interaktionsmuster  hat  die  Geographie  wachsende  Aufmerksamkeit  zu  schenken.
Forschungsgegenstände  bei  der  Betrachtung  von  Grenzräumen  sind  heute  weniger  klassische  Themen
wie  Grenzpendler,  Güterströme,  grenzüberschreitende  Infrastruktureinrichtungen  etc.,  sondern  mehr  und
mehr  institutioneile  Formen  der  Zusammenarbeit,  politische  und  planerische  Abstimmungsprozesse,
aber  auch  Fragen  der  Identitätsbildung  und  kohärenzfördemder  kultureller  Gemeinsamkeiten.  Gleichzeitig
  interessiert  sich  die  politische  Geographie  in  diesem  Zusammenhang  auch  für  den  Bedeutungsverlust
  der  nationalstaatlichen  Strukturen  und  widmet  große  Aufmerksamkeit  den  hier  wirkenden
„Zentrifugalkräften“  (vgl.  auch  BÜRKNER  &  Kowalke  1996).
1.3.1.1 Typisierung  von  Grenzen  und  Grenzräumen
Die  -  im  französischen  Sinne  -  stark  geopolitisch  geprägte  Arbeit  von  FOUCHER  (1986)  betrachtet
Grenzen  vornehmlich  unter  dem  Aspekt  ihres  Konfliktpotentials  und  kommt  zu  einer  Unterscheidung
von  „kalten“,  d.h.  ruhigen,  friedlichen,  und  „warmen“,  d.h.  umstrittenen,  konfliktträchtigen  Grenzen
bzw.  Grenzabschnitten.
Schwind  (zit.  in  BOESLER  1979:54)  schlägt  eine  genetische  Grenztypologie  vor,  in  dem  er
„Zusammenwachsgrenzen“  (strukturgerechte  Grenzen),  „Aufteilungsgrenzen“  (geometrische  Grenzen)
und  „Trennungsgrenzen“  (strukturwidrige  Grenzen)  unterscheidet.  Die  strukturgerechten  Grenzen  lehnen
  sich  an  den  Begriff  der  antecedent  boundaries  nach  HARTSHORNE  (1936)  an  und  meinen  politische
Demarkationslinien,  die  in  einem  „allmählichen  Vorgang  der  sozial-  und  wirtschaftsräumlichen  Entwicklung
  von  beiden  Seiten  her  erreicht  worden“  sind  und  damit  alte  Grenzräume  bestätigen  (BOESLER
a.a.O.).  Als  geeignetes  Beispiel  ließen  sich  einzelne  Abschnitte  der  deutsch-niederländischen  Grenze
nennen.  Unter  Aufteilungsgrenzen  werden  hingegen  konstruierte  Grenzen  verstanden,  die  meist  in  unoder
  dünnbesiedelten  Räumen  etabliert  wurden  (z.B.  Bundesstaaten  der  USA).  Trennungsgrenzen  mißachten
  vorhandene  wirtschafts-  und  sozialräumliche  Ordnungen  und  sind  somit  strukturwidrig.  Hierzu
zählt  die  ehemalige  innerdeutsche  Grenze  ebenso  wie  willkürlich  gezogene  Grenzen  zur  Aufteilung  der
afrikanischen  Kolonialgebiete,  deren  Strukturwidrigkeit  sich  regelmäßig  in  ethnisch-kulturellen  Konflikten
  äußert.
KALUSKI  (1988:167ff.)  sieht  vier  klassische  Möglichkeiten,  Gr&azräume  zu  determinieren.  Der  erste
Typ  entspricht  dabei  gängigen  Definitionen  in  Enzyklopädien,  wonach  Grenzräume  Bereiche  sind,  in
denen  besondere  gesetzliche  Bestimmungen  zum  Schutz  der  Grenze  dien(t)en  (z.B.  Sperrgebiete  entlang
der  ehemaligen  DDR-Grenze  zur  BRD,  Zollgrenzbezirke  o.ä.).  Auch  in  der  Geographie  gebräuchlicher
ist  die  Orientierung  der  Grenzraumdefinition  an  innerstaatlichen  Verwaltungseinheiten  der  ersten  oder
zweiten  Ordnung,  was  nicht  zuletzt  aus  Gründen  der  Verfügbarkeit  statistischer  Daten  eine  beliebte
Vorgehensweise  ist.  Drittes  Abgrenzungskriterium  können  wirtschaftliche  Raumeinheiten  sein.  Angesichts
  der  peripheren  Lage  der  Grenzräume  sind  dies  oft  strukturschwache,  ländliche  Gebiete.  Das  Beispiel
  des  hier  behandelten  Saar-Lor-Lux-Raumes,  dessen  Ursprung  im  sogenannten  Montandreieck
Saar-Lor-Lux  liegt  (s.  Kap.  3),  zeigt  jedoch  eindrucksvoll,  daß  auch  (alte)  Industrieräume  und  Bergbauregionen
  grenzüberschreitenden  und  damit  vereinenden  Charakter  besitzen  können.  Als  vierte  Variante
sieht  KALUSKI  eine  Rückbesinnung  auf  „natürliche  Grenzen“,  worunter  er  jedoch  nicht  einen  Rückfall
            
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