Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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3.1) .  Wenngleich  sich  die  vorliegende  Arbeit  einer  der  existierenden  Abgrenzungen  bedienen  wird,  soll
hier  dem  Begriff  Saar-Lor-Lux-Raum  der  Vorzug  gegeben  werden.  Der  Terminus  Raum  kann  einerseits
der  relativen  Homogenität  des  Untersuchungsraumes  und  seiner  grenzüberschreitenden  Beziehungen
Rechnung  tragen,  ohne  jedoch  andererseits  eine  -  hier  nicht  vorhandene  -  räumliche  „Geschlossenheit“
zu  suggerieren,  wie  es  der  Regionsbegriff  unweigerlich  tut.  Der  Begriff  Region  findet  lediglich  dann
Verwendung,  wenn  er  gängiger  Bestandteil  des  Namens  grenzüberschreitender  Raumgebilde  ist  (z.B.
Euroregion  Neiße)  oder  aber  als  territoriale  Verwaltungseinheit  existiert  (Frankreich,  Belgien).  Ferner
wird  von  der  regionalen  Ebene  der  Zusammenarbeit  die  Rede  sein,  wenn  Gebietskörperschaften  und
staatliche  Stellen  zwischen  der  nationalstaatlichen  und  der  lokalen  Ebene  gemeint  sind.  Der  im  Zusammenhang
  mit  dem  Saar-Lor-Lux-Raum  häufig  verwandte  Begriff  der  Großregion  ist  angesichts  der
Unschärfe  seiner  Abgrenzung  sowie  der  unterschwelligen  Konnotation  eines  Großmachtdenkens  abzulehnen.
  Ist  von  einzelnen  Teilgebieten  des  Saar-Lor-Lux-Raumes  die  Rede,  beispielsweise  von  den  ihn
konstituierenden  regionalen  Gebietskörperschaften,  so  findet  der  Begriff  Teilräume  Anwendung.
Als  Grenzraum  wird  ein  Territorium  entlang  von  Staatsgrenzen  bezeichnet,  das  „in  räumlicher  und
funktionaler  Hinsicht  zur  lokalen  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit  einlädt,  ohne  hierfür  notwendigerweise
  ein  geschlossenes  System  mit  institutionell  verfestigten  einheitlichen  Kooperationsmechanismen
  zu  bilden“  (BEYERUN  1988:16).  Es  handelt  sich  im  Falle  des  Saar-Lor-Lux-Raumes  dabei
  um  einen  etwa  30  km  breiten  Korridor  beiderseits  der  Staatsgrenzen  (MOLL  1992).  Generell  ist  der
grenznahe  Bereich  gemeint,  in  dem  die  Wirkungen  der  Grenze  und  die  sie  überschreitenden  räumlichen
Verflechtungen  offensichtlich  sind  (vgl.  Typisierung  in  Kap.  1.3.1.1).  Untereinheiten  dieses  Grenzraumes,
  wie  beispielsweise  ein  grenzüberschreitendes  Industrierevier,  werden  als  Teilgrenzräume  bezeichnet.

Unter  kommunalen  Gebietskörperschaßen  sind  die  lokalen  (Selbst-)Verwaltungsorgane  zu  verstehen.
  Hierzu  zählen  die  Städte  und  Gemeinden,  auf  deutscher  Seite  ferner  die  Kreise  und  Stadtverbände.
In  Frankreich  werden  die  Departements  mitunter  ebenfalls  als  Collectivité  locale  bezeichnet,  da  sie  in
der  französischen  Kompetenzverteilung  auch  originär  kommunale  Aufgaben  wahmehmen  (s.  Kap.
4.5.1) .  Aufgrund  ihres  flächenmäßigen  Zuschnitts  und  ihrer  eher  übergeordneten  Verwaltungsfunktionen
werden  sie  hier  jedoch  eindeutig  der  regionalen  Ebene  zugerechnet.  Sonstige  öffentlich-rechtliche  Körperschaften
  auf  kommunaler  Ebene,  wie  z.B.  Gemeindezweckverbände,  stellen  keine  Gebietskörperschaften
  dar.

1.3 Theoretische  Grundlagen
Grenzen  und  Grenzräume  gehören  zu  den  klassischen  Gegenständen  der  Geschichtswissenschaften,
Politikwissenschaften  und  Staatenkunde,  aber  auch  der  Anthropogeographie  und  ihrer  Nachbardisziplinen
  (z.B.  Raumordnung).  Während  die  Politische  Geographie  sich  schon  sehr  früh  mit  Grenzen  im  Sinne
  von  Barrieren  auseinandersetzte  (vgl.  Kap.  1.3.1),  wurden  Grenzräume  .und  ihre  Entwicklungspotentiale
  in  jüngerer  Zeit,  bedingt  durch  Auflösung,  Zusammenwachsen  und  Nachwirkungen  in  den  Köpfen
  der  Bewohner,  zunehmend  Gegenstand  regionalgeographischer  Ansätze  (regional  studies)  und  raumordnerischer
  Arbeiten  (s.  Städtenetze  in  Kap.  1.2.2).

1.3.1  Grenzen  und  Grenzräume  al  s  Gegenstand  der  Politi  sehen  Geographie
„International  political  boundaries  provide  the  most
obvious  manifestation  of  the  linkage  between  geography
and  politics  “
Dennis  Rumley  &  Julian  V.  Minghi  (1991:2)
Die  Bildung  der  Nationalstaaten,  die  Abgrenzung  der  Kolonialgebiete  und  insbesondere  die  territorialen
  Neuaufteilungen  in  Europa  nach  den  beiden  Weltkriegen  haben  Grenzen  und  ihre  räumliche  Wirkung
  zu  einem  der  wichtigsten  Forschungsgegenstände  der  Politischen  Geographie  werden  lassen.
            
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