Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Dabei  spielt  die  Kooperation  auf  der  regionalen  Mesoebene,  wie  sie  etwa  von  Regionalkommissionen,
Parlamentarierräten  und  ähnlichen  Gremien  getragen  wird,  ebenso  eine  gewichtige  Rolle  wie  die  nationale
  und  die  europäische  Ebene,  die  insbesondere  die  politischen,  rechtlichen  und  finanziellen  Rahmenbedingungen
  für  die  lokale  Zusammenarbeit  bestimmen.
„Im  Gegensatz  zur  ‘großen’  Außenpolitik  [...]  verfolgen  die  Träger  der  lokalen  grenzüberschreitenden
  Zusammenarbeit  selbst  keine  rivalisierenden  Souveränitätsinteressen,  sondern  ausschließlich
  ihnen  eigene  grenznachbarliche  Gemeinschaftsinteressen.  Von  solchen  dezentralen  Außenbeziehungen
  können  damit  beachtliche  Intégrationskräfte  ausgehen.“  (BEYERLIN  1988:32).  Sie  können
daher  zu  Versuchsfeldern  bzw.  Keimzellen  der  Kooperation  in  Europa  werden,  deren  Erfahrungen  auf
größere  Räume  übertragbar  sein  können:  „The  border  areas  are  [...]  providing  the  solutions  to  successful
  territorial  intégration  which  may  be  applicable  to  larger  areas“  (EUROPÄISCHE  KOMMISSION
1995b:39).
Inwieweit  die  kommunale  grenzüberschreitende  Zusammenarbeit  tatsächlich  als  einer  der  „Motoren“
der  europäischen  Integration  gelten  kann,  soll  anhand  der  empirischen  Analyse  der  Kooperation  im
Grenzraum  Saar-Lor-Lux  untersucht  werden.  Zwar  zählt  dieser  zu  den  „älteren“  und  bereits  aus  vielen
Perspektiven  bearbeiteten  Grenzräumen  in  Europa  (s.  Kap.  3),  unterüegt  aber,  wie  viele  seiner  Pendants,
  einem  rezenten  Entwicklungsschub.  Dieser  steht  in  unmittelbarem  Zusammenhang  mit  der  Realisierung
  des  Europäischen  Binnenmarktes,  der  Erweiterung  europäischer  Förderprogramme  für  die
grenzüberschreitende  Kooperation  sowie  der  Verbesserung  der  rechtlichen  Grundlagen  für  die  Zusammenarbeit.
  Insbesondere  auf  der  lokalen  Ebene  „sind  verstärkte  Anstrengungen  zur  Verbesserung  der
grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit  zu  registrieren“  (SCHABHÜSER  1993:663).
Bevor  der  Saar-Lor-Lux-Raum  näher  vorgestellt  wird,  erscheint  ein  Bück  auf  die  Entwicklung  der
grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit  in  Europa  ebenso  wichtig  wie  ein  Exkurs  über  andere,  vergleichbare
  Grenzräume  an  den  deutschen  Außengrenzen  (Kap.  2).  Neben  der  Geschichte  und  dem  fortwährend
  existierenden  Abgrenzungsproblem  des  Saar-Lor-Lux-Raumes  (Kap.  3)  ist  zum  besseren  Verständnis
  des  empirischen  Teils  eine  Beschäftigung  mit  den  poütischen,  strukturellen,  rechtüchen  und
finanziellen  Rahmenbedingungen  für  die  Gemeinden  in  den  nationalen  Teilräumen  unabdingbar  (Kap.
4).  Basierend  auf  dem  raumordnerischen  Leitbild  der  Städtenetze  (s.  Kap.  1.2.2)  wird  ein  Arbeitsmodell
für  den  Saar-Lor-Lux-Raum  entwickelt,  das  letztendüch  zur  Abgrenzung  und  Auswahl  der  zu  untersuchenden
  Fallbeispiele  dient.  Folgende  Teilgrenzräume  werden  näher  betrachtet:  Die  sogenannte  Agglomération
  Transfrontalière  du  Pôle  Européen  de  Développement  (PED)  im  belgisch-ffanzösischluxemburgischen
  Dreiländereck,  das  Europäische  Tal  der  Mosel  im  deutsch-französischluxemburgischen
  Grenzraum  sowie  der  das  südüche  Saarland  und  den  Bereich  Moselle-Est  umfassende
Saar-Rosselle-Raum  (s.  Kap.  3.3).  Anhand  dieser  Teilgrenzräume  (Kap.  5-7)  wird  eine  vergleichende
Analyse  der  kommunalen  grenzüberschreitenden  Aktivitäten  unternommen  (Kap.  8),  die  über  eine  Stärken-Schwächen-Analyse
  in  eine  konkrete  Überprüfung  des  Städtenetz-Paradigmas  mündet  (Kap.  9).
Kapitel  10  faßt  die  Ergebnisse  zusammen  und  wagt  einen  kritischen  Ausblick,  der  Perspektiven  und
Defizite  der  derzeitigen  Situation  formuliert  (s.  auch  Methodik  in  Kap.  1.4).

1.2 Begriffsdefinitionen
Von  den  nachstehenden  Definitionen  bleibt  der  Begriff  Städtenetz  zunächst  ausgenommen,  da  er  in
Kapitel  1.3.2  ausführlich  diskutiert  wird.  Im  Vorgriff  auf  die  Diskussion  des  Saar-Lor-Lux-Begriffs  in
Kapitel  3  erscheinen  zunächst  folgende  Anmerkungen  sinnvoll:
Die  Verwendung  des  Begriffs  Region  oder  gar  grenzüberschreitende  Region  erscheint  auch  im  Falle
des  hier  zu  behandelnden  Untersuchungsraumes  problematisch.  Ohne  näher  auf  die  diszipfingeschichtliche
  Auseinandersetzung  mit  dem  Regionsbegriff  (vgl.  u.a.  die  Arbeiten  von  BLOTEVOGEL,  HEINRITZ  &
POPP  (1991),  SEDLACEK  (1978)  und  WEICHHART  (1990)  eingehen  zu  wollen,  seien  folgende  Einschränkungen
  erlaubt:  Der  Begriff  Saar-Lor-Lux-ftegn?«  erscheint  nicht  zuletzt  deshalb  problematisch,  weil
bis  heute  keine  allgemeingültige  Definition  bzw.  räumliche  Abgrenzung  dieses  Raumes  gelang  (s.  Kap.
            
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