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An dieser Stelle ist die Frage aufzuwerfen, inwiefern die übergeordneten Politik- und Planungsebenen
solche Institutionalisierungsprozesse fördern können. Hier wäre grundsätzlich zu unterscheiden
zwischen einer defensiveren, reagierenden Politik, die bemüht ist, offensichtliche rechtliche oder stukturelle
Hemmnisse für die Kooperation zu beseitigen, und einer eher offensiven, strategisch orientierten
Politik oder Planung, die gezielt die Implementierung lokaler grenzüberschreitender Kooperationsnetze
fördert. Diese Einflußnahme kann von finanziellen Zuwendungen bis hin zur Übernahme von Moderatorfunktionen
reichen. Die Landes- bzw. Regionalplanung muß gleichzeitig hinterffagen, ob und inwieweit
die eigenen Planwerke Raum für die Entfaltung derartiger Netzwerke bieten. Brake (1996:23)
sieht hier ein „ausgeprägtes Spannungsverhältnis“, in dem „der kooperative ‘bottom-up’-Ansatz der
Städtenetze“ einen Gegenpol „zur ‘top-down’-Ausrichtung der meisten Raumordnungskonzeptionen“
bildet. Entscheidendes Kriterium für eine erfolgversprechende Instrumentalisierung der Netzwerke in der
Raum- und Regionalplanung muß daher bleiben, daß in der Regel nur endogene, d.h. auf der lokalen
Ebene selbst entwickelte Kooperationsformen gefördert werden (JURCZEK 1997:101ff.). Von oben aufgesetzte
Vorhaben, die sich in kommunale Belange einmischen, haben jedoch mit großen Akzeptanzproblemen
zu rechnen, wie das gescheiterte Städtenetz Trier-Luxemburg, ein Modellvorhaben des Bundes,
eindrucksvoll beweist (s. Kap. 1.3.2).
Im einzelnen sind kurz- bis mittelfristig vor allem folgende Maßnahmen zu treffen, will man den Integrationsprozeß
in den Grenzräumen weiter fördern:
• Unabdingbar erscheinen weitere Verbesserungen im rechtlichen Bereich, wobei es weniger um die
Weiterentwicklung zwischenstaatlicher Abkommen denn um die Angleichung der national sehr unterschiedlichen
Kompetenzverteilungen zwischen den Gebietskörperschaften geht. Da es aussichtslos
erscheint, die sehr verschiedenen staatlichen Organsationsstrukturen zu harmonisieren, ist hier ein
„Umweg“ denkbar, der die Übertragung des Subsidiaritätsprinzip auch auf die dritte und vierte
„Ebene “ des Hauses Europa, vor allem aber die Verankerung der kommunalen Selbstverwaltung in
den europäischen Verträgen beinhaltet;
• Die politische Unterstützung der lokalen Ebene der grenzüberschreitenden Kooperation muß sich in
konkreten Hilfestellungen äußern und darf keinesfalls eine Behinderung der Schaffung institutioneller
Formen der Zusammenarbeit darstellen (s. z.B. Konflikt in Rheinland-Pfalz). In diesem Zusammenhang
ist auch das Problem einer bisher mangelhaften Unterstützung der EuRegio SaarLorLuxRhein
zu nennen, die als grenzüberschreitender Interessenverband der kommunalen Gebietskörperschaften
eine weitaus wichtigere Rolle im politischen Abstimmungsprozeß, aber auch in ihrer Eigenschaft als
beratende Einrichtung spielen könnte;
• Die Erfolge der Gemeinschaftsinitiative INTERREG haben gezeigt, wie wichtig die finanzielle Unterstützung
für das Zustandekommen grenzüberschreitender Projekte ist. Obwohl die EU-Kommission
derzeit darüber berät, die Gemeinschaftsinitiative in einen eigenen Programm- oder gar
Strukturfonds-Status zu erheben, wird allgemein befürchtet, daß der Schwerpunkt des finanziellen
Engagements der EU sich nach Osteuropa verlagern wird. Durch eine deutliche Erhöhung der Gesamtmittel
sollte jedoch verhindert werden, daß diese - europapolitisch sicher angemessene - Verschiebung
keinen absoluten Rückgang der Fördergelder im Untersuchungsraum zur Folge hätte.
Um das Schlagwort des „Europas der Bürger/innen“ zu bemühen: Es scheint unbestritten, daß der
Beitrag der dargelegten Kooperationsformen zu einem von breiten Bevölkerungsschichten wahrgenommenen
und akzeptierten europäischen Integrationsprozeß weitaus größer ist als der von oben aufgesetzter,
vielfach künstlich erscheinender Raumgebilde im Stile des Saar-Lor-Lux-Raumes. Diese Feststellung
soll keinesfalls die Notwendigkeit der interregionalen Kooperation in Frage stellen - im Gegenteil:
Auch hier sind in politischer, institutioneller, finanzieller und rechtlicher Hinsicht noch zahlreiche Defizite
zu beseitigen, um eine effektive partnerschaftliche Kooperation zu ermöglichen. Gleichzeitig aber
hat die lokale Ebene der Zusammenarbeit ob ihrer integrativen Funktion in den unmittelbaren Grenzräumen
zweifelsohne eine Beachtung und politische Unterstützung verdient, die über den Besuch kommunaler
Nachbarschaftsfeste hinausgeht. Hierzu gehört auch die Bereitschaft der übergeordneten Stellen,
eigene Souveränitätsansprüche und politische Interessen angesichts der Notwendigkeit des Aufbaus