Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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An  dieser  Stelle  ist  die  Frage  aufzuwerfen,  inwiefern  die  übergeordneten  Politik-  und  Planungsebenen
  solche  Institutionalisierungsprozesse  fördern  können.  Hier  wäre  grundsätzlich  zu  unterscheiden
zwischen  einer  defensiveren,  reagierenden  Politik,  die  bemüht  ist,  offensichtliche  rechtliche  oder  stukturelle
  Hemmnisse  für  die  Kooperation  zu  beseitigen,  und  einer  eher  offensiven,  strategisch  orientierten
Politik  oder  Planung,  die  gezielt  die  Implementierung  lokaler  grenzüberschreitender  Kooperationsnetze
fördert.  Diese  Einflußnahme  kann  von  finanziellen  Zuwendungen  bis  hin  zur  Übernahme  von  Moderatorfunktionen
  reichen.  Die  Landes-  bzw.  Regionalplanung  muß  gleichzeitig  hinterffagen,  ob  und  inwieweit
  die  eigenen  Planwerke  Raum  für  die  Entfaltung  derartiger  Netzwerke  bieten.  Brake  (1996:23)
sieht  hier  ein  „ausgeprägtes  Spannungsverhältnis“,  in  dem  „der  kooperative  ‘bottom-up’-Ansatz  der
Städtenetze“  einen  Gegenpol  „zur  ‘top-down’-Ausrichtung  der  meisten  Raumordnungskonzeptionen“
bildet.  Entscheidendes  Kriterium  für  eine  erfolgversprechende  Instrumentalisierung  der  Netzwerke  in  der
Raum-  und  Regionalplanung  muß  daher  bleiben,  daß  in  der  Regel  nur  endogene,  d.h.  auf  der  lokalen
Ebene  selbst  entwickelte  Kooperationsformen  gefördert  werden  (JURCZEK  1997:101ff.).  Von  oben  aufgesetzte
  Vorhaben,  die  sich  in  kommunale  Belange  einmischen,  haben  jedoch  mit  großen  Akzeptanzproblemen
  zu  rechnen,  wie  das  gescheiterte  Städtenetz  Trier-Luxemburg,  ein  Modellvorhaben  des  Bundes,
  eindrucksvoll  beweist  (s.  Kap.  1.3.2).
Im  einzelnen  sind  kurz-  bis  mittelfristig  vor  allem  folgende  Maßnahmen  zu  treffen,  will  man  den  Integrationsprozeß
  in  den  Grenzräumen  weiter  fördern:
•  Unabdingbar  erscheinen  weitere  Verbesserungen  im  rechtlichen  Bereich,  wobei  es  weniger  um  die
Weiterentwicklung  zwischenstaatlicher  Abkommen  denn  um  die  Angleichung  der  national  sehr  unterschiedlichen
  Kompetenzverteilungen  zwischen  den  Gebietskörperschaften  geht.  Da  es  aussichtslos
erscheint,  die  sehr  verschiedenen  staatlichen  Organsationsstrukturen  zu  harmonisieren,  ist  hier  ein
„Umweg“  denkbar,  der  die  Übertragung  des  Subsidiaritätsprinzip  auch  auf  die  dritte  und  vierte
„Ebene  “  des  Hauses  Europa,  vor  allem  aber  die  Verankerung  der  kommunalen  Selbstverwaltung  in
den  europäischen  Verträgen  beinhaltet;
•  Die  politische  Unterstützung  der  lokalen  Ebene  der  grenzüberschreitenden  Kooperation  muß  sich  in
konkreten  Hilfestellungen  äußern  und  darf  keinesfalls  eine  Behinderung  der  Schaffung  institutioneller
Formen  der  Zusammenarbeit  darstellen  (s.  z.B.  Konflikt  in  Rheinland-Pfalz).  In  diesem  Zusammenhang
  ist  auch  das  Problem  einer  bisher  mangelhaften  Unterstützung  der  EuRegio  SaarLorLuxRhein
zu  nennen,  die  als  grenzüberschreitender  Interessenverband  der  kommunalen  Gebietskörperschaften
eine  weitaus  wichtigere  Rolle  im  politischen  Abstimmungsprozeß,  aber  auch  in  ihrer  Eigenschaft  als
beratende  Einrichtung  spielen  könnte;
•  Die  Erfolge  der  Gemeinschaftsinitiative  INTERREG  haben  gezeigt,  wie  wichtig  die  finanzielle  Unterstützung
  für  das  Zustandekommen  grenzüberschreitender  Projekte  ist.  Obwohl  die  EU-Kommission
  derzeit  darüber  berät,  die  Gemeinschaftsinitiative  in  einen  eigenen  Programm-  oder  gar
Strukturfonds-Status  zu  erheben,  wird  allgemein  befürchtet,  daß  der  Schwerpunkt  des  finanziellen
Engagements  der  EU  sich  nach  Osteuropa  verlagern  wird.  Durch  eine  deutliche  Erhöhung  der  Gesamtmittel
  sollte  jedoch  verhindert  werden,  daß  diese  -  europapolitisch  sicher  angemessene  -  Verschiebung
  keinen  absoluten  Rückgang  der  Fördergelder  im  Untersuchungsraum  zur  Folge  hätte.
Um  das  Schlagwort  des  „Europas  der  Bürger/innen“  zu  bemühen:  Es  scheint  unbestritten,  daß  der
Beitrag  der  dargelegten  Kooperationsformen  zu  einem  von  breiten  Bevölkerungsschichten  wahrgenommenen
  und  akzeptierten  europäischen  Integrationsprozeß  weitaus  größer  ist  als  der  von  oben  aufgesetzter,
  vielfach  künstlich  erscheinender  Raumgebilde  im  Stile  des  Saar-Lor-Lux-Raumes.  Diese  Feststellung
  soll  keinesfalls  die  Notwendigkeit  der  interregionalen  Kooperation  in  Frage  stellen  -  im  Gegenteil:
Auch  hier  sind  in  politischer,  institutioneller,  finanzieller  und  rechtlicher  Hinsicht  noch  zahlreiche  Defizite
  zu  beseitigen,  um  eine  effektive  partnerschaftliche  Kooperation  zu  ermöglichen.  Gleichzeitig  aber
hat  die  lokale  Ebene  der  Zusammenarbeit  ob  ihrer  integrativen  Funktion  in  den  unmittelbaren  Grenzräumen
  zweifelsohne  eine  Beachtung  und  politische  Unterstützung  verdient,  die  über  den  Besuch  kommunaler
  Nachbarschaftsfeste  hinausgeht.  Hierzu  gehört  auch  die  Bereitschaft  der  übergeordneten  Stellen,
  eigene  Souveränitätsansprüche  und  politische  Interessen  angesichts  der  Notwendigkeit  des  Aufbaus
            
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