138
10 Fazit und Ausblick
Unabhängig von der terminologischen Diskussion haben die betrachteten kommunalen grenzüberschreitenden
Kooperationsnetze eine beachtliche Vielfalt von gemeinsamen Projekten entwickelt sowie -
in Teilen - eine weitreichende ideelle wie materielle Institutionalisierung erfahren. Dieser sich in den
letzten Jahren deutlich intensivierende Prozeß beruht insbesondere auf folgenden Ursachen:
• Der voranschreitende politische Einigungsprozeß in Europa und der damit verbundene Bedeutungsschwund
der Binnengrenzen der EU haben die Einsicht in die Notwendigkeit einer stärkeren grenznachbarschaftlichen
Abstimmung und Kooperation zu steigern vermocht - sowohl bei der Bevölkerung
als auch bei den politisch Verantwortlichen.
• Die finanzielle Unterstützung derartiger Aktivitäten, z.B. durch die Zuweisungen aus der Gemeinschaftsinitiative
INTERREG, hat zahlreiche Initiativen in den unterschiedlichsten Problembereichen
generiert, in Einzelfällen gar zum erstmaligen Kontakt zwischen heutigen Projektpartnem geführt.
• In den Gebieten mit einer bereits mehrjährigen Erfahrung in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
läßt sich zudem ein gewisser Selbstläufer- oder Selbstverstärkungseffekt beobachten, der auf
wachsendem Know-how seitens der Akteure, schwindenden Berühmngsängsten mit der
„komplizierten“ Materie, insbesondere aber auf den intensiver werdenden Kontakten zwischen den
beteiligten Einzelpersonen beruht.
• Überlagert und gleichzeitig begünstigt wird der Trend zur intensiveren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
durch das allgemeine Bestreben lokaler Gebietskörperschaften, sich durch arbeitsteilige
Kooperation mit nahegelegenen Städten und Gemeinden einen gewissen Vorteil im überregionalen
Wettbewerb zu verschaffen („strategische Allianzen“).
Eine untergeordnete Rolle scheinen in diesem Zusammenhang die Verbesserungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen der Kooperation darzustellen, wie sie die angesprochenen zwischenstaatlichen
Abkommen schufen. Dennoch beinhalten die Verleihung des ius contrahendi an die Gebietskörperschaften
ebenso wie die nun eindeutig legitimierten Instrumente eine Aufwertung und Erleichterung der kommunalen
grenzüberschreitenden Aktivitäten, deren tatsächliche Konsequenzen zum jetzigen Zeitpunkt
nur schwer abzuschätzen sind.
Sieht man einmal von bilateralen Einzelprojekten im Grenzraum ab, die aus einer offensichtlichen
Notwendigkeit resultierten (z.B. Bau einer Brücke oder einer gemeinsamen Kläranlage o.ä.), so läßt sich
verallgemeinernd feststellen, daß überall dort, wo die grenzüberschreitende Kooperation durch den Aufbau
organisatorischer Strukturen und klare Aufgabenverteilungen zwischen den Akteuren institutionalisiert
wurde, die Zusammenarbeit in ihrer Kontinuität und Verbindlichkeit in der Regel eine höhere
Qualität erreicht bzw. sich auch auf weniger konventionelle Bereiche erstreckt (s. auch KELLER &
STAMM 1997:22). Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht überall gegeben, wo es der grenzüberschreitende
Abstimmungsbedarf erwünschen ließe. So stellt auch eine von der Planungsgemeinschaft der Region
Trier eingesetzte Ad-hoc-Arbeitsgruppe kommunaler Vertreter fest: „Den meisten grenzüberschreitend
tätigen Institutionen [...] mangelt es an den nötigen inffastrukturellen Voraussetzungen für eine
kontinuierliche Arbeit“ (REGION Trier 1993:2). Die dargestellten Kooperationsnetze verkörpern solche
infrastrukturellen Voraussetzungen, wobei die Association Transfrontalière nicht nur die anspruchsvollsten
Ziele, sondern auch erste respektable Umsetzungserfolge aufzuweisen hat (s. Document
d'Urbanisme Commun). Auch der Interkomm-AG gelang es, beispielsweise durch die Koordination der
INTERREG-Anträge, die Konzeption des TEMSIS-Projektes und anderer Initiativen zahlreiche Kräfte
zu bündeln, politische Überzeugungsarbeit zu leisten und Ideen umzusetzen. Dies gilt in eingeschränkter
Form auch für die Aktivitäten im Moseltal, wo jedoch die deutlich andere Raumstruktur weniger Abstimmungsbedarf
bedingt und wo eine losere Form der Zusammenarbeit eher punktuelle Aktivitäten
entfaltet hat.