Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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10 Fazit  und  Ausblick

Unabhängig  von  der  terminologischen  Diskussion  haben  die  betrachteten  kommunalen  grenzüberschreitenden
  Kooperationsnetze  eine  beachtliche  Vielfalt  von  gemeinsamen  Projekten  entwickelt  sowie  -
in  Teilen  -  eine  weitreichende  ideelle  wie  materielle  Institutionalisierung  erfahren.  Dieser  sich  in  den
letzten  Jahren  deutlich  intensivierende  Prozeß  beruht  insbesondere  auf  folgenden  Ursachen:
•  Der  voranschreitende  politische  Einigungsprozeß  in  Europa  und  der  damit  verbundene  Bedeutungsschwund
  der  Binnengrenzen  der  EU  haben  die  Einsicht  in  die  Notwendigkeit  einer  stärkeren  grenznachbarschaftlichen
  Abstimmung  und  Kooperation  zu  steigern  vermocht  -  sowohl  bei  der  Bevölkerung
  als  auch  bei  den  politisch  Verantwortlichen.
•  Die  finanzielle  Unterstützung  derartiger  Aktivitäten,  z.B.  durch  die  Zuweisungen  aus  der  Gemeinschaftsinitiative
  INTERREG,  hat  zahlreiche  Initiativen  in  den  unterschiedlichsten  Problembereichen
generiert,  in  Einzelfällen  gar  zum  erstmaligen  Kontakt  zwischen  heutigen  Projektpartnem  geführt.
•  In  den  Gebieten  mit  einer  bereits  mehrjährigen  Erfahrung  in  der  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit
  läßt  sich  zudem  ein  gewisser  Selbstläufer-  oder  Selbstverstärkungseffekt  beobachten,  der  auf
wachsendem  Know-how  seitens  der  Akteure,  schwindenden  Berühmngsängsten  mit  der
„komplizierten“  Materie,  insbesondere  aber  auf  den  intensiver  werdenden  Kontakten  zwischen  den
beteiligten  Einzelpersonen  beruht.
•  Überlagert  und  gleichzeitig  begünstigt  wird  der  Trend  zur  intensiveren  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit
  durch  das  allgemeine  Bestreben  lokaler  Gebietskörperschaften,  sich  durch  arbeitsteilige
  Kooperation  mit  nahegelegenen  Städten  und  Gemeinden  einen  gewissen  Vorteil  im  überregionalen
Wettbewerb  zu  verschaffen  („strategische  Allianzen“).
Eine  untergeordnete  Rolle  scheinen  in  diesem  Zusammenhang  die  Verbesserungen  der  rechtlichen
Rahmenbedingungen  der  Kooperation  darzustellen,  wie  sie  die  angesprochenen  zwischenstaatlichen
Abkommen  schufen.  Dennoch  beinhalten  die  Verleihung  des  ius  contrahendi  an  die  Gebietskörperschaften
  ebenso  wie  die  nun  eindeutig  legitimierten  Instrumente  eine  Aufwertung  und  Erleichterung  der  kommunalen
  grenzüberschreitenden  Aktivitäten,  deren  tatsächliche  Konsequenzen  zum  jetzigen  Zeitpunkt
nur  schwer  abzuschätzen  sind.
Sieht  man  einmal  von  bilateralen  Einzelprojekten  im  Grenzraum  ab,  die  aus  einer  offensichtlichen
Notwendigkeit  resultierten  (z.B.  Bau  einer  Brücke  oder  einer  gemeinsamen  Kläranlage  o.ä.),  so  läßt  sich
verallgemeinernd  feststellen,  daß  überall  dort,  wo  die  grenzüberschreitende  Kooperation  durch  den  Aufbau
  organisatorischer  Strukturen  und  klare  Aufgabenverteilungen  zwischen  den  Akteuren  institutionalisiert
  wurde,  die  Zusammenarbeit  in  ihrer  Kontinuität  und  Verbindlichkeit  in  der  Regel  eine  höhere
Qualität  erreicht  bzw.  sich  auch  auf  weniger  konventionelle  Bereiche  erstreckt  (s.  auch  KELLER  &
STAMM  1997:22).  Diese  Voraussetzungen  sind  jedoch  nicht  überall  gegeben,  wo  es  der  grenzüberschreitende
  Abstimmungsbedarf  erwünschen  ließe.  So  stellt  auch  eine  von  der  Planungsgemeinschaft  der  Region
  Trier  eingesetzte  Ad-hoc-Arbeitsgruppe  kommunaler  Vertreter  fest:  „Den  meisten  grenzüberschreitend
  tätigen  Institutionen  [...]  mangelt  es  an  den  nötigen  inffastrukturellen  Voraussetzungen  für  eine
kontinuierliche  Arbeit“  (REGION  Trier  1993:2).  Die  dargestellten  Kooperationsnetze  verkörpern  solche
infrastrukturellen  Voraussetzungen,  wobei  die  Association  Transfrontalière  nicht  nur  die  anspruchsvollsten
  Ziele,  sondern  auch  erste  respektable  Umsetzungserfolge  aufzuweisen  hat  (s.  Document
d'Urbanisme  Commun).  Auch  der  Interkomm-AG  gelang  es,  beispielsweise  durch  die  Koordination  der
INTERREG-Anträge,  die  Konzeption  des  TEMSIS-Projektes  und  anderer  Initiativen  zahlreiche  Kräfte
zu  bündeln,  politische  Überzeugungsarbeit  zu  leisten  und  Ideen  umzusetzen.  Dies  gilt  in  eingeschränkter
Form  auch  für  die  Aktivitäten  im  Moseltal,  wo  jedoch  die  deutlich  andere  Raumstruktur  weniger  Abstimmungsbedarf
  bedingt  und  wo  eine  losere  Form  der  Zusammenarbeit  eher  punktuelle  Aktivitäten
entfaltet  hat.
            
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