Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Gemeindeverband  an  der  Agglomération  Transfrontalière  du  PED  beteiligt,  dessen  Wirkungsbereich
weit  über  das  Projektgebiet  hinausgeht,  und  der  nicht  nur  die  Interessen  der  drei  betroffenen  Grenzgemeinden,
  sondern  aller  Gemeinden  der  Provinz  zu  vertreten  hat.
Auch  im  Falle  der  relativ  eigenständigen  deutschen  Gemeinden  treten  strukturelle  Probleme  auf,  die
sich  einerseits  an  dem  bereits  geschilderten  Konflikt  zwischen  der  Landesebene  und  den  kommunalen
Gebietskörperschaften  (s.  Rheinland-Pfalz)  zeigen,  andererseits  aber  auch  in  Kompetenzstreitigkeiten
zwischen  den  Gemeinden  und  den  Landkreisen  oder  dem  Stadtverband  Saarbrücken  äußern  können.
Letzterer  stellt  einen  Sonderfall  dar,  da  ihm  durch  die  Übertragung  der  vorbereitenden  Bauleitplanung
für  seine  Mitgliedsgemeinden  deutlich  mehr  Kompetenzen  zukommen  als  einem  Landkreis.  Das  hieraus
resultierende  strukturimmanente  Konfliktpotential  -  insbesondere  zwischen  den  stärkeren  Kommunen,
beispielsweise  der  Landeshauptstadt  Saarbrücken,  und  dem  Stadtverband  -  schlägt  sich  mitunter  auch
auf  dem  Feld  der  grenzüberschreitenden  Kooperation  nieder,  beispielsweise  in  der  Diskussion  über  die
Finanzierung  des  Kooperationsbüros  der  Interkommunalen  Arbeitsgemeinschaft  (s.u.).
Ähnlich  strukturiert  sind  latente  Konflikte,  die  aus  einem  Ungleichgewicht  der  Partner  resultieren
können.  Gemeint  sind  Fälle,  in  denen  einzelnen  Städten  oder  Gemeinden  aufgrund  ihrer  politischen  bzw.
wirtschaftlichen  Bedeutung  gewisse  Hegemonialansprüche  unterstellt  werden.  Diese  Kritik  wurde  in  der
Agglomération  Transfrontalière  du  PED  laut,  wo  der  Stadt  Longwy  sowohl  von  den  französischen
Nachbargemeinden  als  auch  von  den  belgischen  und  luxemburgischen  Partnern  ein  von  Führungsinteressen
  dominiertes  Selbstverständnis  in  der  Kooperation  nachgesagt  wurde.  Mit  ähnlichen  Phänomenen
müßte  auch  in  den  beiden  anderen  untersuchten  Teilräumen  zu  rechnen  sein.  Aber  weder  im  Moseltal,
wo  beispielsweise  ein  gewisses  „Übergewicht“  der  Gemeinde  Perl  vorgegeben  ist,  noch  im  Saar-Ros
  seile-Raum,  wo  der  Stadtverband  Saarbrücken  größter  Partner  und  gleichzeitig  Motor  der  Kooperation
  zu  sein  scheint,  konnten  solche  negativen  Begleiterscheinungen  beobachtet  werden.  Vielmehr  scheinen
  hier  insbesondere  die  kleinen  französischen  Gemeinden  sehr  wohlwollend  von  der  Unterstützung
eines  personell  gut  ausgestatteten,  sachkundigen  Nachbarn  zu  profitieren.
8.3.2  Finanzielle  Hemmnisse
Die  sehr  beschränkten  finanziellen  Spielräume  der  Kommunen  wirken  sich  selbstverständlich  auch
hemmend  auf  die  Bereitschaft  zur  Investition  in  grenzüberschreitende  Aktivitäten  aus.  Zwar  hält  die
Mehrzahl  der  befragten  Gemeinden  eigene  Haushaltsmittel  für  die  Zusammenarbeit  vor  (s.  Abb.  32),
diese  gehen  jedoch  meist  nicht  weit  über  die  jährlichen  Mitgliedsbeiträge  für  gemeinsame  Einrichtungen,
die  Unterhaltung  von  Städtepartnerschaften  oder  die  Gmndfinanzierung  gemeinsamer  kultureller  Aktivitäten
  hinaus.
Darüber  hinausgehende  Projekte  kommen  meist  nur  dann  in  Betracht,  wenn  anderweitige  Finanzierungsmöglichkeiten
  zur  Verfügung  stehen.  In  diesem  Zusammenhang  kommt  den  Finanzhilfen  seitens
der  EU  und  hier  vor  allem  der  bereits  ausführlich  besprochenen  Gemeinschaftsinitiative  INTERREG
eine  herausragende  Rolle  zu.  Die  Mehrzahl  der  befragten  Gemeinden,  die  von  Geldern  aus  INTERREG
I  profitierten,  wären  nicht  in  der  Lage  gewesen,  die  Vorhaben  ohne  den  EU-Zuschuß  sowie  regionale
bzw.  nationale  Komplementärmittel  zu  realisieren.  In  vielen  Fällen  habe  INTERREG  I  sogar  Projekte
generiert,  die  ohne  die  Existenz  der  Gemeinschaftsinitiative  nie  angedacht  worden  wären.  Da  im  Untersuchungsraum
  nur  relativ  wenige  kommunale  Gebietskörperschaften  von  INTERREG  I  profitierten  (s.
Kap.  4.3.2),  erhoffen  sich  die  meisten  Gemeinden  angesichts  einer  besseren  Kenntnis  über  die  Vergabekriterien79
  sowie  des  größeren  Volumens  von  INTERREG  II  eine  stärkere  Berücksichtigung  ihrer  Anliegen.
  Über  90  %  der  befragten  Gemeinden  haben  dementsprechende  Anträge  eingereicht,  wobei  es  sich

79  Etwa  Drei  viertel  der  lokalen  Akteure  gaben  an,  sich  über  die  Antrags-  und  Vergabemodalitäten  von
INTEREG  II  ausreichend  informiert  zu  fühlen.  Sie  beziehen  die  nötigen  Auskünfte  in  etwa  gleichem  Maße
von  der  EU-Kommission,  nationalen  Ministerien,  der  regionalen  Verwaltung  sowie  von
Gemeindeverbänden.
            
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