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Ferner sind die Kommunen der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft um die Schaffung einer einheitlichen
Kartengrundlage für den Grenzraum bemüht. In Kooperation mit dem Landesvermessungsmat
des Saarlandes und dem Institut Géographique National (IGN) soll, basierend auf einer aktuellen Luftbildbefliegung,
ein Kartenwerk im Maßstab 1:5.000 entstehen, das den beteiligten Gebietskörperschaften
auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden soll. Unter der Federführung der Landeshauptstadt
Saarbrücken wird dieses Unterfangen aus Geldern der Gemeinschaftsinitiative INTERREG
II mit etwa 250.000 ECU gefördert (Bahr 1997, frdl. mdl. Mitt.).
7.4.1.3 Das Projekt „TEMSIS“
Jüngstes Vorhaben ist ein grenzüberschreitendes Umweltinformationsnetz werk namens TEMSIS
(transnational environmental management support and information system), das derzeit in Zusammenarbeit
mit namhaften Forschungseinrichtungen aufgebaut wird (Finanzvolumen: 2 Mio. ECU, davon
1,2 Mio. aus dem TELEMATICS-Programm der EU). Es soll der Aufbereitung und Verbreitung von
Umweltdaten und -informationen im Grenzraum dienen. Besonders innovativ ist dabei die Zugänglichkeit
der Datenbank über öffentliche „Umweltkioske“, die im Rathaus Sarreguemines, beim Stadtverband
sowie in je zwei weiteren Gemeinden auf deutscher und französischer Seite eingerichtet werden sollen.
Neben der allgemeinen Information sollen die aufbereiteten Daten Grundlage für gemeinsame Planungen
im Grenzraum sein. So werden Basisdaten zu den Themenfeldern Luftqualität, Wasserhaushalt, sozioökonomische
Strukturen sowie zur tatsächlichen und geplanten Flächennutzung erfaßt. Letzterer
Aspekt dient der Zusammenführung der Bebauungspläne bzw. POS der Gemeinden im Grenzraum, um -
in Ermangelung eines rechtskräftigen, grenzüberschreitenden Planwerks - wenigstens über eine annähernd
harmonisierte Planungsgrundlage zu verfügen (SVS/SARREGUEMINES 1995).
7.4.2 Gewerbeflächen- und Ansiedlungspolitik
Bisher herausragendes Projekt der angestrebten gemeinsamen Vermarktung des Wirtschaftsstandorts
saarländisch-lothringischer Grenzraum ist die Konzeption grenznaher bzw. grenzüberschreitender Gewerbeflächen,
die jeweilige nationale Lagevorteile beiderseits der Grenze bündeln und somit attraktive,
für den europäischen Markt strategisch günstige Betriebsstandorte bieten. Unter dem Namen
EUROZONE - Gemeinsame Entwicklungszone Saarbrücken, Saarlouis, Moselle-Est wurde eine entsprechende
Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse seit Anfang 1996 vorliegen und
Aufschluß über mögliche Standorte, sinnvolle Schwerpunkte sowie rechtliche Aspekte des Projektes
geben. Insbesondere letztere dürften weiterhin die größte Hürde für die Realisierung der EUROZONE
darstellen. Zwar hat das Karlsruher Abkommen mit dem Grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverband
(GöZ) eine geeignete Organisationsform geschaffen, die eine paritätische Trägerschaft der Einzelprojekte
erlaubt, jedoch bleiben vor allem Fragen des jeweils nationalen Steuerrechts, der Tarifbestimmungen,
des Arbeits- und Umweltrechts bisher nur unzureichend geklärt (HALMES 1996; PROFÖHR
1996). Welcher der vier in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Einzelstandorte als erste
EUROZONE entwickelt wird, ist noch nicht definitiv entschieden (Républicain Lorrain v. 13.5.1995;
Saarbrücker Zeitung v. 27728.1.1996).
Das Projekt ist, in seiner jetzigen Phase, nur bedingt als kommunale Form der Kooperation zu bezeichnen,
obwohl mit der Entwicklung von Gewerbeflächen unmittelbar der im Zuständigkeitsbereich
der Gemeinden liegende Sektor der Bauleitplanung berührt wird. Der seit Herbst 1994 bestehenden Begleitgruppe
gehören jedoch lediglich der Stadtverband Saarbrücken und der Landkreis Saarlouis als
kommunale Gebietskörperschaften an. Weitere Partner sind der französische Staat (vertreten durch den
Präfekten der Region Lothringen), der Regionalrat Lothringen und der Generalrat des Departement Moselle
sowie das Saarland (Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, Ministerium für Umwelt, Energie
und Verkehr). Die betroffenen Gemeinden sollen erst in der Umsetzungsphase des Projektes in den Entscheidungsprozeß
integriert werden, d.h. dann, wenn sie die notwendigen planungsrechtlichen Grundla¬