Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Ferner  sind  die  Kommunen  der  Interkommunalen  Arbeitsgemeinschaft  um  die  Schaffung  einer  einheitlichen
  Kartengrundlage  für  den  Grenzraum  bemüht.  In  Kooperation  mit  dem  Landesvermessungsmat
des  Saarlandes  und  dem  Institut  Géographique  National  (IGN)  soll,  basierend  auf  einer  aktuellen  Luftbildbefliegung,
  ein  Kartenwerk  im  Maßstab  1:5.000  entstehen,  das  den  beteiligten  Gebietskörperschaften
  auch  in  digitaler  Form  zur  Verfügung  gestellt  werden  soll.  Unter  der  Federführung  der  Landeshauptstadt
  Saarbrücken  wird  dieses  Unterfangen  aus  Geldern  der  Gemeinschaftsinitiative  INTERREG
II  mit  etwa  250.000  ECU  gefördert  (Bahr  1997,  frdl.  mdl.  Mitt.).

7.4.1.3 Das  Projekt  „TEMSIS“
Jüngstes  Vorhaben  ist  ein  grenzüberschreitendes  Umweltinformationsnetz  werk  namens  TEMSIS
(transnational  environmental  management  support  and  information  system),  das  derzeit  in  Zusammenarbeit
  mit  namhaften  Forschungseinrichtungen  aufgebaut  wird  (Finanzvolumen:  2  Mio.  ECU,  davon
1,2  Mio.  aus  dem  TELEMATICS-Programm  der  EU).  Es  soll  der  Aufbereitung  und  Verbreitung  von
Umweltdaten  und  -informationen  im  Grenzraum  dienen.  Besonders  innovativ  ist  dabei  die  Zugänglichkeit
  der  Datenbank  über  öffentliche  „Umweltkioske“,  die  im  Rathaus  Sarreguemines,  beim  Stadtverband
sowie  in  je  zwei  weiteren  Gemeinden  auf  deutscher  und  französischer  Seite  eingerichtet  werden  sollen.
Neben  der  allgemeinen  Information  sollen  die  aufbereiteten  Daten  Grundlage  für  gemeinsame  Planungen
im  Grenzraum  sein.  So  werden  Basisdaten  zu  den  Themenfeldern  Luftqualität,  Wasserhaushalt,  sozioökonomische
  Strukturen  sowie  zur  tatsächlichen  und  geplanten  Flächennutzung  erfaßt.  Letzterer
Aspekt  dient  der  Zusammenführung  der  Bebauungspläne  bzw.  POS  der  Gemeinden  im  Grenzraum,  um  -
in  Ermangelung  eines  rechtskräftigen,  grenzüberschreitenden  Planwerks  -  wenigstens  über  eine  annähernd
  harmonisierte  Planungsgrundlage  zu  verfügen  (SVS/SARREGUEMINES  1995).

7.4.2  Gewerbeflächen-  und  Ansiedlungspolitik
Bisher  herausragendes  Projekt  der  angestrebten  gemeinsamen  Vermarktung  des  Wirtschaftsstandorts
saarländisch-lothringischer  Grenzraum  ist  die  Konzeption  grenznaher  bzw.  grenzüberschreitender  Gewerbeflächen,
  die  jeweilige  nationale  Lagevorteile  beiderseits  der  Grenze  bündeln  und  somit  attraktive,
für  den  europäischen  Markt  strategisch  günstige  Betriebsstandorte  bieten.  Unter  dem  Namen
EUROZONE  -  Gemeinsame  Entwicklungszone  Saarbrücken,  Saarlouis,  Moselle-Est  wurde  eine  entsprechende
  Machbarkeitsstudie  in  Auftrag  gegeben,  deren  Ergebnisse  seit  Anfang  1996  vorliegen  und
Aufschluß  über  mögliche  Standorte,  sinnvolle  Schwerpunkte  sowie  rechtliche  Aspekte  des  Projektes
geben.  Insbesondere  letztere  dürften  weiterhin  die  größte  Hürde  für  die  Realisierung  der  EUROZONE
darstellen.  Zwar  hat  das  Karlsruher  Abkommen  mit  dem  Grenzüberschreitenden  örtlichen  Zweckverband
  (GöZ)  eine  geeignete  Organisationsform  geschaffen,  die  eine  paritätische  Trägerschaft  der  Einzelprojekte
  erlaubt,  jedoch  bleiben  vor  allem  Fragen  des  jeweils  nationalen  Steuerrechts,  der  Tarifbestimmungen,
  des  Arbeits-  und  Umweltrechts  bisher  nur  unzureichend  geklärt  (HALMES  1996;  PROFÖHR
1996).  Welcher  der  vier  in  der  Machbarkeitsstudie  vorgeschlagenen  Einzelstandorte  als  erste
EUROZONE  entwickelt  wird,  ist  noch  nicht  definitiv  entschieden  (Républicain  Lorrain  v.  13.5.1995;
Saarbrücker  Zeitung  v.  27728.1.1996).
Das  Projekt  ist,  in  seiner  jetzigen  Phase,  nur  bedingt  als  kommunale  Form  der  Kooperation  zu  bezeichnen,
  obwohl  mit  der  Entwicklung  von  Gewerbeflächen  unmittelbar  der  im  Zuständigkeitsbereich
der  Gemeinden  liegende  Sektor  der  Bauleitplanung  berührt  wird.  Der  seit  Herbst  1994  bestehenden  Begleitgruppe
  gehören  jedoch  lediglich  der  Stadtverband  Saarbrücken  und  der  Landkreis  Saarlouis  als
kommunale  Gebietskörperschaften  an.  Weitere  Partner  sind  der  französische  Staat  (vertreten  durch  den
Präfekten  der  Region  Lothringen),  der  Regionalrat  Lothringen  und  der  Generalrat  des  Departement  Moselle
  sowie  das  Saarland  (Ministerium  für  Wirtschaft  und  Finanzen,  Ministerium  für  Umwelt,  Energie
und  Verkehr).  Die  betroffenen  Gemeinden  sollen  erst  in  der  Umsetzungsphase  des  Projektes  in  den  Entscheidungsprozeß
  integriert  werden,  d.h.  dann,  wenn  sie  die  notwendigen  planungsrechtlichen  Grundla¬
            
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