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6.4 Grenzüberschreitende Aktivitäten
6.4.1 Förderung des Fremdenverkehrs
Es wurde bereits angedeutet, daß die gemeinsamen Bemühungen um eine Förderung des Fremdenverkehrs
die tragende Säule der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Dreiländereck sind (vgl.
auch Wachowiak 1997). Ergebnis dieser Kooperation ist beispielsweise ein englisch-französischdeutsch-sprachiger
Fremdenverkehrsprospekt, der im Jahre 1989 von den an dem o.g. Bürgermeistertreffen
partizipierenden Gemeinden herausgegeben wurde. Aber nicht nur die gemeinsame Werbung und
Vermarktung des Moseltals als attraktives Urlaubs- und Naherholungsziel, sondern auch die Planung
und Realisierung von touristischen Infrastrukturmaßnahmen wird eng mit den Partnern abgestimmt. So
konnten „Wander- und Radwanderwege im Grenzbereich gegenseitig angebunden bzw. grenzübergreifende
Wege ausgewiesen werden“ (BASTIAN 1996:3). Ferner wurden Lehrpfade zweisprachig beschildert,
und bei der Konzeption neuer lokaler Wanderkarten wurden auch Wege jenseits der Staatsgrenzen
aufgenommen (z.B. Gemeinde Perl).
Derzeit befindet sich ein Radtouristikkonzept für den gesamten Unterschungsraum in Arbeit, das
unter anderem eine entsprechende Karte sowie eine einheitliche Hinweisbeschilderung hervorbringen
soll. Dieses Projekt wird im Rahmen von INTERREG II gefördert, das für den Zeitraum 1995-1999
insgesamt 1,56 Mio. ECU für touristische Maßnahmen im deutsch-luxemburgischen Grenzraum bereitstellt
(s. Kap. 4.3.2).
6.4.2 Natur- und Landschaftsschutz
In engem Zusammenhang mit dem touristischen Potential des Untersuchungsraumes sind die Anstrengungen
der Grenzgemeinden und der regionalen Gebietskörperschaften im Bereich des Natur- und
Landschaftsschutzes zu sehen. Im Operationellen Programm der Gemeinschaftsinitiative INTERREG
II, Deutschland-Luxemburg, heißt es dazu: „Die Umwelt als gemeinsames Gut, nicht nur abstrakt, sondern
konkret durch die gemeinsamen Grenzflüsse und Naturparke, ist ein weiteres Gebiet, das grenzüberschreitendes
Handeln erfordert, mit hohen Vorteilen für die Bevölkerung und die Stärkung der
Wirtschaftskraft der Region“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 1995d:15).
Da es sich bei dem im Moseltal praktizierten Tourismus primär um einen (kultur-)landschaftsbezogenen
Tourismus handelt, wird dem Schutz von Natur- und Landschaft großes Gewicht
beigemessen. Am Hammelsberg südlich Perl konnte ein gleichnamiges Naturschutzgebiet ausgewiesen
werden, das auf französischer Seite seine Fortsetzung findet. Die ehemaligen Kiesweiher in der Moselaue
- das Haff Reimech bei Remerschen auf luxemburgischer bzw. die Pferdemosel bei Nennig auf
saarländischer Seite - sowie die Hänge des französischen Stromberg östlich Contz-lds-Bains bilden
weitere ökologisch wertvolle Gebiete, die der EU im Zuge der FFH-Richtliiiie als besonders schutzwürdig
gemeldet wurden. Auf diesem Potential aufbauend, bereiten die für Umwelt- und Naturschutz zuständigen
Behörden in Luxemburg, dem Saarland und im Departement Moselle derzeit die Ausweisung
eines Naturparks Dreiländereck vor (MAT 1996; BASTIAN 1996:3).
6.4.3 Wirtschaftsförderung
Im Bereich der Wirtschaftsförderung durch kommunale Träger ist - neben der Förderung im Bereich
Tourimus ge werbe - insbesondere die seit 1988 alle zwei Jahre stattfindende Deutsch-luxemburgische
Nachbarschaftsausstellung (DEULUX) zu nennen. Diese interkommunal organisierte und abwechselnd
auf deutscher und luxemburgischer Seite durchgeführte Leistungsschau bietet vor allem kleinen und
mittleren Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe im Grenzraum die Möglichkeiten,
sich in angemessener Form zu präsentieren. Partner der DEULUX sind die Verbandsgemeinde
Trier-Land (grenzt an Untersuchungsraum), die Gemeinde Mertert/Wasserbillig (L) sowie der
Distrikt Grevenmacher (L).