Full text : Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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6 Das  Europäische  Tal  der  Mosel

6.1  Einleitung
Europäisches  Tal  der  Mosel  lautet  der  Name  eines  Tourismuskonzeptes,  das  1993/94  im  Auftrag
der  Regionalkommission  Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz  vom  Europäischen  Tourismus  Institut  (ETI)  an
der  Universität  Trier  erarbeitet  wurde.  Dabei  wurde  für  das  gesamte  Tal  der  Mosel  ein  Konzept  zur
Steigerung  der  touristischen  Attraktivität  des  Raumes  vorgelegt,  das  insbesondere  auf  eine  gemeinsame
Marketingstrategie  der  nationalen  Teilräume  baut  (ETI  1994).  Dabei  wurde  das  Motto  WeinKultur-Landschaft
  zum  übergeordneten  Tourismusleitbild  erhoben.  Dieses  trifft  in  besonderer  Weise  für  den
Bereich  der  Obermosel  zwischen  Thionville  und  Trier  zu,  der  als  eigentlicher  europäischer  Abschnitt
des  Mosellaufs  zu  werten  ist.  Die  Abgrenzung  des  Untersuchungsgebietes  erfolgte  in  Anlehnung  an  die
von  der  Regionalkommission  selbst  erarbeitete  RaumordnungsStudie  Thionville-Trier,  die  sogenannte
Moseltalstudie  (REGIONALKOMMISSION  1995:4).  Es  umfaßt  auf  deutscher  Seite  die  Gemeinden  Mettlach
  und  Perl  (beide  Saarland),  die  Verbandsgemeinden  Konz  und  Saarburg  (beide  Rheinland-Pfalz),  die
luxemburgischen  Gemeinden  der  Kantone  Remich  und  Grevenmacher  (ohne  Junglinster)  sowie  die  Gemeinde
  Mompach  aus  dem  Kanton  Echternach,  ferner  51  französische  Gemeinden69 70  (s.  Abb.  24).
6.2  Räumlich-strukturelle  Voraussetzungen
Das  Untersuchungsgebiet  zählt  ca.  95.000  Einwohner  und  hat  eine  Fläche  von  etwa  920  km2.  Die
Bevölkerungsdichte  liegt  mit  knapp  über  100  E/km2  deutlich  im  Bereich  des  ländlichen  Raumes.  Einzige
Mittelzentren  sind  Saarburg  und  Konz  (beide  D),  als  Unter-  bzw.  Kleinzentren  gelten  Remich,  Grevenmacher
  (beide  L),  Perl  und  Mettlach  (beide  D).  Auf  französischer  Seite  haben  lediglich  die  Orte  Sierckles-Bains
  und  Hettange-Grande  einen  gewissen  Zentralitätsüberschuß  (REGIONALKOMMISSION  1995).
Größere  Konzentrationen  des  produzierenden  Gewerbes  finden  sich  in  den  zum  Untersuchungsgebiet
zählenden  Umlandgemeinden  von  Thionville  (z.B.  Cattenom,  Hettange-Grande)  und  Trier  (z.B.  Wasserliesch,
  Konz),  am  Mosellauf  zwischen  Sierck-les-Bains  und  Perl-Besch  sowie  in  Mettlach  und  Saarburg.
  Die  übrigen  deutschen  und  luxemburgischen  Moselgemeinden  weisen  eine  recht  stabile  sektorale
Struktur  auf,  wobei  der  tertiäre  Sektor  bedingt  durch  die  touristischen  Aktivitäten  eine  große  Rolle
spielt.  Demgegenüber  sind  die  meisten  der  nordlothringischen  Gemeinden  als  strukturschwach  zu  bezeichnen
  (REGIONALKOMMISSION  1995).
Verbindendes  Element  ist  in  diesem  Grenzraum  zweifelsohne  die  Mosel,  die  die  Staatsgrenze  zwischen
  dem  luxemburgischen  und  dem  deutschen  Teil  des  Untersuchungsgebietes  bildet.  Die  Eignung  von
Flüssen  als  politische  Grenze  ist  von  jeher  umstritten.  Einerseits  stellen  Flußläufe  eine  Barriere  für  den
Landverkehr  dar  und  haben  somit  trennende  Wirkung,  haben  aber  gleichzeitig  in  ihrer  Funktion  als
Transportweg  eine  vereinende  Wirkung.  Diese  wird  verstärkt  durch  ihre  Einzugsgebiete,  die  einen  beiderseits
  des  Flusses  homogenen  Naturraum  aufweisen  und  in  Form  von  Becken  hydrographischmorphologische
  Einheiten  bilden.  Deshalb  empfehlen  bereits  die  Helsinki  Rules70  aus  dem  Jahre  1967,
statt  der  Bezeichnungen  Grenzfluß  oder  internationaler  Fluß  den  Terminus  internationales  Flußbecken
bzw.  bassin  fluvial  international  oder  international  drainage  basin  zu  verwenden.  So  wirkt  auch  der
Lauf  der  Obermosel  mit  seinen  natürlichen  Grundlagen  und  der  auf  allen  Seiten  der  Grenzen  sehr  ähnlichen,
  durch  den  Weinbau  bestimmten  Kulturlandschaft  stark  identitätsstiftend.  Dies  wird  begünstigt
durch  die  Tatsache,  daß  das  Moselfränkisch,  das  in  Luxemburg  neben  Französisch  offizielle  Landes-69

  Die  drei  Gemeinden  Grindorff,  Flastroff  und  Waldweistroff  gehörten  nicht  zu  besagtem
Untersuchungsgebiet  der  Regionalkommission.  Da  sie  dem  Canton-de-Sierck  angehören,  der  im  weiteren
noch  eine  Rolle  spielen  wird,  wurden  sie  hier  ergänzt.
70  =  Helsinki  Rules  on  the  Uses  of  the  Waters  of  International  Rivers,  Report  of  the  52  Conference  held  at
Helsinki,  zit.  in  Kaluski  (1988:196)
            
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