Full text : Das Mainzer Zunftwesen und die französische Herrschaft

schliesung  Sr.  Kurfürstin  Gnaden  sämtlich  untergebenen
  Zünften,  mit  Zuziehung  der  beigeordneten
  firn  Rathsverwandten,  bekannt  zu  machen.
Jedoch  wäre  der  Bedacht  zu  nehmen,  dass
wegen  dieser  und  künftigen  Bekanntmachungen
/:  dringende  Fälle  ausgenommen  :/  die  Zünfte  nie
anderst,  als  auf  Sonn-  und  Feier-Tägen,  wo  die
Bürger  in  ihrem  Nahrungs-Gewerbe  nichts  versäumen,
  versammlet  werden.
in  fidem
E.  F.  Herzog.

291  Saarländische  ULB
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00072150361014
h  57-4138
            
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