Full text: Das Mainzer Zunftwesen und die französische Herrschaft

Problem und Quellen, 
Veranlasst wurde vorliegende Arbeit durch die Habili¬ 
tationsschrift von Professor Hashagen, die bereits 1908 im 
Druck erschienen und betitelt ist: Das Rheinland und die fran¬ 
zösische Herrschaft (Beiträge zur Charakteristik ihres Gegen¬ 
satzes). Sie behandelt die schicksalsschwere Periode der fran¬ 
zösischen Herrschaft im Rheinland und macht den Versuch, den 
sich damals geäusserten Gegensatz zwischen den Rhein¬ 
ländern und den Franken zu ergründen. Hashagens Unter¬ 
suchungen beruhen jedoch in der Hauptsache auf den archi- 
valischen Quellen der nördlichen Rheinlandstädte. Die Folge 
davon ist, dass die Ereignisse im südlichen Rheinland nicht in 
dem gleichen Ausmass behandelt werden. Vorliegende Arbeit 
sucht zur Ausfüllung der dadurch entstandenen Lücke bei¬ 
zutragen. Sie will die Gründe, die den Widerstand der Main¬ 
zer Zünfte gegen die Franken und ihre Verfassung veranlasst 
haben, erforschen. War das politische oder das wirtschaftliche 
Moment für die Haltung der Mainzer Zunftmeister ausschlag¬ 
gebend, das ist die Frage, die zur Beantwortung steht. 
Die Art der methodischen Behandlung ist dem Werke 
Hashagens entnommen. Um den Widerstand der Zunftmeister 
richtig verstehen und würdigen zu können, war es notwendig, 
zunächst die Stellung der Handwerker zu der ererbten Zunft¬ 
verfassung zu untersuchen. Aus diesem Grunde wird im ersten 
Abschnitte das Mainzer Zunftwesen vor der französischen Be¬ 
setzung einer eingehenden Betrachtung unterzogen. Die Ge- 
werbeverfassung wird geschildert, es wird versucht, die 
grossen Linien der kurfürstlichen Gewerbepolitik darzulegen, 
und die geistige Einstellung der Zunftmeister, ihre Wünsche 
und Forderungen zu rekonstruieren. Nachdem auf diese Weise 
ein festes Fundament geschaffen worden ist, wird im zweiten 
Abschnitt das Schicksal des Mainzer Zunftwesens während 
der ersten französischen Besetzung behandelt. In zeitlicher 
Reihenfolge werden die Umsturzversuche der Franken und 
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