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Das Mainzer Zunftwesen unter kur¬
fürstlicher und französischer Herrschaft.
1. Die letzten Jahre des Mainzer Kurstaates.
Unmittelbar nach der Einnahme von Mainz durch die
Deutschen wurde durch eine Proklamation des Kurfürsten vom
25. Juli 1793256) „die vorige Ordnung der Dinge“ wiederher¬
gestellt. An die Stelle der neugeschaffenen fränkischen Ein¬
richtungen trat wieder die alte kurfürstliche Verwaltung. Auch
die Zünfte erstanden wieder in ihrer alten Form. Die Auto¬
nomie, die sie seit ihrer Auflösung vom 25. Februar 1793 be¬
sessen hatten, wurde ihnen genommen, sie traten wieder in
das frühere Abhängigkeitsverhältnis zur kurfürstlichen Obrig¬
keit. Die Zunftmeister bedauerten diesen Verlust nicht. Sie
wünschten unbedingte Beibehaltung der seitherigen Zunftver¬
fassung. Nur verbanden sie mit diesem Wunsche die Hoff¬
nung auf Revision der erlassenen Reformverordnungen und auf
Anerkennung der alten Gerechtsamen als Belohnung für ihr
mutvolles Verhalten in der schweren Zeit der Besetzung. Ob
den Meistern bestimmte Zusagen gemacht worden waren, ist
nicht zu ersehen. Es ist jedoch anzunehmen.
Diese Hoffnung auf Annulierung der Reformdekrete ver-
anlasste auch die Bürger eine Abordnung nach Aschaffenburg
zu senden, um den Kurfürsten zur Rückkehr nach Mainz zu
ersuchen. Der Deputation gehörten an: Stadthauptmann und
Bierbrauer Dötzer, Handelsmann Philipp Gebhardt, Metzger¬
meister Klippel, Seilermeister Schüssler und Handelsmann
Joh. Blasius Zulehner.257) Gerne entsprach Friedrich Karl
Joseph dem Wunsche seiner treuen Untertanen. Am 9. No¬
25e) Klein: Geschichte S. 583 f.
3B7) Privilegierte Mainzer Zeitung (7. August).