Vorbereitendes
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danke bleibt dann dem Satze, obgleich er noch so eng mit ihm assoziiert ist,
dennoch äußerlich, während der Gedanke, der den Sinn des Satzes ausmacht,
dem Satze gleichsam innerlich als sein gedanklicher Gehalt eingelegt ist1.
4. Das Urteil und der Sachverhalt
Jedem bestimmten Urteil entspricht ein bestimmter Sachverhalt. Dem
Urteil »Schwefel ist gelb« entspricht ein Sachverhalt, der aus der Stoffart
Schwefel und seinem Gelbsein besteht. Das Urteil entwirft aus sich heraus
diesen Sachverhalt. Es setzt ihn sich gegenüber, so daß der entworfene Sach¬
verhalt immer außerhalb des ihn entwerfenden Urteils liegt, ihm immer
jenseits oder »transzendent« ist. Kein Bestandteil des Sachverhalts bildet
daher einen Bestandteil des Urteils. So ist bei dem eben angeführten Urteil
der »Schwefel« als eine bestimmte Stoffart, so wie er als Bestandteil des Sach¬
verhalts gemeint ist, in gar keinem Sinne ein Bestandteil des Urteils. Ebenso¬
wenig ist das »gelb« in dem gesetzten Sachverhalt ein Bestandteil des Urteils.
Das Urteil enthält in sich als seine Teile weder jene bestimmte Stoffart noch
jenes bestimmte Farbenquale, sondern es besteht, wie wir noch genauer sehen
werden, aus Begriffen, die von allen materiellen Stoffarten und allen Farben¬
qualitäten wesentlich verschieden sind. Die Schicht der gemeinten Sach¬
verhalte ist also streng geschieden zu halten von der Schicht der Urteile, in
denen diese Sachverhalte gesetzt werden. Gewiß gehört zu jedem Urteil
notwendig ein bestimmter Sachverhalt. Aber »gehören« heißt nicht not¬
wendig einen Bestandteil dessen bilden, wozu etwas gehört. Und gewiß kann
man kein Urteil bilden, ohne einen Sachverhalt zu entwerfen. Aber deshalb
ist doch der entworfene Sachverhalt nicht selbst das gebildete Urteil. Der
Sachverhalt ist das durch das Urteil entworfene Gegenstück, das »intentio¬
nale Korrelat« des Urteils.
Es gibt allerdings Urteile, die sich wieder auf Urteile oder auf Begriffe
beziehen, indem sie über dieselben etwas behaupten. Das sind eben die logi¬
schen Urteile. Bei diesen speziellen Urteilen enthalten also die entworfenen
Sachverhalte selbst wieder Urteile und Begriffe. Aber trotzdem bilden auch
diese in den Sachverhalten enthaltenen Urteile und Begriffe nicht etwa
Bestandteile derjenigen Urteile, die sich auf sie beziehen, sondern stehen die¬
sen als ihr bezieltes Gegenstück gegenüber.
Die Verschiedenheit von Urteil und Sachverhalt zeigt sich auch darin, daß
1 Vergleiche Seite 4.