Full text: Logik

Vorbereitendes 
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danke bleibt dann dem Satze, obgleich er noch so eng mit ihm assoziiert ist, 
dennoch äußerlich, während der Gedanke, der den Sinn des Satzes ausmacht, 
dem Satze gleichsam innerlich als sein gedanklicher Gehalt eingelegt ist1. 
4. Das Urteil und der Sachverhalt 
Jedem bestimmten Urteil entspricht ein bestimmter Sachverhalt. Dem 
Urteil »Schwefel ist gelb« entspricht ein Sachverhalt, der aus der Stoffart 
Schwefel und seinem Gelbsein besteht. Das Urteil entwirft aus sich heraus 
diesen Sachverhalt. Es setzt ihn sich gegenüber, so daß der entworfene Sach¬ 
verhalt immer außerhalb des ihn entwerfenden Urteils liegt, ihm immer 
jenseits oder »transzendent« ist. Kein Bestandteil des Sachverhalts bildet 
daher einen Bestandteil des Urteils. So ist bei dem eben angeführten Urteil 
der »Schwefel« als eine bestimmte Stoffart, so wie er als Bestandteil des Sach¬ 
verhalts gemeint ist, in gar keinem Sinne ein Bestandteil des Urteils. Ebenso¬ 
wenig ist das »gelb« in dem gesetzten Sachverhalt ein Bestandteil des Urteils. 
Das Urteil enthält in sich als seine Teile weder jene bestimmte Stoffart noch 
jenes bestimmte Farbenquale, sondern es besteht, wie wir noch genauer sehen 
werden, aus Begriffen, die von allen materiellen Stoffarten und allen Farben¬ 
qualitäten wesentlich verschieden sind. Die Schicht der gemeinten Sach¬ 
verhalte ist also streng geschieden zu halten von der Schicht der Urteile, in 
denen diese Sachverhalte gesetzt werden. Gewiß gehört zu jedem Urteil 
notwendig ein bestimmter Sachverhalt. Aber »gehören« heißt nicht not¬ 
wendig einen Bestandteil dessen bilden, wozu etwas gehört. Und gewiß kann 
man kein Urteil bilden, ohne einen Sachverhalt zu entwerfen. Aber deshalb 
ist doch der entworfene Sachverhalt nicht selbst das gebildete Urteil. Der 
Sachverhalt ist das durch das Urteil entworfene Gegenstück, das »intentio¬ 
nale Korrelat« des Urteils. 
Es gibt allerdings Urteile, die sich wieder auf Urteile oder auf Begriffe 
beziehen, indem sie über dieselben etwas behaupten. Das sind eben die logi¬ 
schen Urteile. Bei diesen speziellen Urteilen enthalten also die entworfenen 
Sachverhalte selbst wieder Urteile und Begriffe. Aber trotzdem bilden auch 
diese in den Sachverhalten enthaltenen Urteile und Begriffe nicht etwa 
Bestandteile derjenigen Urteile, die sich auf sie beziehen, sondern stehen die¬ 
sen als ihr bezieltes Gegenstück gegenüber. 
Die Verschiedenheit von Urteil und Sachverhalt zeigt sich auch darin, daß 
1 Vergleiche Seite 4.
	        
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