Einleitung
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Die Logik dagegen hat zunächst ein viel beschränkteres Gegenstandsfeld,
sie hält sich ausschließlich in der Sphäre der Gedankengebilde auf. Aber sie
ist deshalb nicht etwa ein Teil der Phänomenologie. Sie untersucht die Ge¬
dankengebilde nicht nur überhaupt für sich, sondern auch rein um ihrer
selbst willen, während die Phänomenologie die Gedanken nur als den ideellen
Gehalt gewisser Denkakte betrachtet und auf das Wesens Verhältnis der
Denkakte zu anderen Denkakten, zum Gegenstandsbewußtsein und zu den
intentionalen Gegenständen des Bewußtseins hinzielt.
Logik, Erkenntnislehre und Phänomenologie verhalten sich also in der
Weise zueinander, daß die Erkenntnislehre notwendig auf der einen Seite
zur Phänomenologie, auf der anderen Seite aber zur Logik zurückführt.
Indem nämlich die Erkenntnislehre die letzten zureichenden Grundlagen
aller Erkenntnis zu erforschen unternimmt, indem sie sowohl die Erkenntnis
des Seins als auch die Erkenntnis der Werte und des Sollens auf ihre letzten
Fundamente prüft, wird sie notwendig auf die vermeintlichen Wahrnehmun¬
gen des Seins, der Werte und des Sollens zurückgeführt. Sie muß dabei aber
bald erkennen, daß es sehr verschiedene Arten und Modifikationen solcher
Wahrnehmungen gibt, von denen offenbar nicht alle den gleichen erkenntnis¬
begründenden Wert haben. Sie wird dann zu gewissen Voruntersuchungen
über die verschiedenen Wahrnehmungsarten und -modifikationen gedrängt,
um diejenigen Arten und Modifikationen herauszufinden, die allein für die
letztlich abschließende Begründung der Erkenntnis auf den verschiedenen
Gebieten des Seins, der Werte und des Sollens in Betracht kommen können.
Hiermit wird die Erkenntnistheorie zu Aufgaben geführt, die innerhalb des
eigensten Bereiches der Phänomenologie liegen. Sie selbst kann von ihrem
Standpunkt aus diese Aufgaben nicht lösen, denn für sie beginnt die Arbeit
erst, nachdem diejenigen Wahrnehmungsarten und -modifikationen ge¬
funden sind, in die sie eintreten muß, um die vermeinten Erkenntnisgegen¬
stände in ursprünglicher Selbstheit unverhüllt vor sich zu haben und ihr
Verhalten zu den Urteilen, die sich auf sie beziehen, und zu deren Wahrheits-
anspruch prinzipiell prüfen zu können. Damit geht sie aber nun ihrerseits
über die Aufgaben der Phänomenologie hinaus, die ja nicht die Wahrheits¬
ansprüche der Urteile auf ihre Berechtigung und ihre wirkliche Erfüllbar¬
keit zu untersuchen und zu bewerten hat.
Daß die Erkenntnistheorie nun auf der anderen Seite notwendig zur Logik
zurückführt, ist uns schon oben darin ersichtlich geworden, daß die Erkennt¬
nislehre zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendig der klaren Erkenntnis der
Urteile, ihrer Elemente, ihres Aufbaues, ihres Anspruchs auf Wahrheit, ihrer