Full text: Logik

VIERTES KAPITEL 
ALLGEMEINE BEGRIFFE 
Unter allgemeinen Begriffen kann man vier verschiedene Arten verstehen, 
1. Man nennt die Art- und Gattungsbegriffe allgemeine Begriffe, weil die 
Art oder die Gattung, die sie meinen, in vielen individuellen Exemplaren 
gemeinsam Vorkommen kann, weil sie also etwas Allgemeines in diesem 
Sinne meinen. Diesen Allgemeinbegriffen stehen dann als ihr Gegensatz 
die Individualbegriffe gegenüber. Es wäre aber verkehrt zu glauben, daß 
nun jeder Begriff von etwas, das vielen Individuen gemeinsam ist, auch ein 
Art- oder Gattungsbegriff zu diesen Individuen wäre. So ist z. B. der Begriff 
»weiß« der Begriff von etwas, das allen individuellen weißen Körpern ge¬ 
meinsam ist. Er ist aber keineswegs der Artbegriff zu den weißen Körpern, 
sondern nur der Artbegriff zu den verschiedenen individuellen »weiß« an 
diesen Körpern. Er ist also zwar ein Allgemeinbegriff, aber nur in bezug 
auf die einzelnen individuellen »weiß«, nicht in bezug auf die individuellen 
weißen Körper, die daher auch gar nicht unter ihn fallen. Er ist nicht der 
Artbegriff zu dem Individualbegriff »Dieser weiße Körper«, sondern zu 
dem Individualbegriff »Dieses Weiß«. 
Unter einen Allgemeinbegriff im Sinne eines Art- oder Gattungsbegriffs 
können also nur die ihm zugehörigen niederen Arten und Individuen fallen, 
nicht aber auch alle diejenigen Gegenstände, an denen jene niederen Arten 
und Individuen nur Vorkommen. So kann z. B. unter den Allgemeinbegriff 
»Rot« nur die Gesamtheit der Rotnuancen und deren individuellen Exem¬ 
plare fallen, nicht aber etwa die Arten »Rote Rose« und »Rote Nelke«, und 
auch nicht die Individuen »Diese roten Rosen« und »Diese roten Nelken«, 
obgleich sie alle das Rot speziell oder individuell an sich tragen. Daher ist 
z. B. die Behauptung, das Urteil »Diese Rose ist rot« ordne die Rose unter 
den Begriff rot, falsch, weil keine einzige Rose unter den Begriff »rot« fallen 
kann. 
Allgemeinbegriffe können aber nun, entsprechend unserer früheren Unter¬ 
scheidung von verschiedenen Arten allgemeiner Urteile, nicht nur Art- und 
Gattungsbegriffe, sondern noch drei von ihnen verschiedene Arten von Be¬ 
griffen sein. Nämlich: 
2. Allgemeine Begriffe im Sinne der Pluralbegriffe, also derjenigen Be- 
Begriffe, die eine Mehrheit von Gegenständen gesondert zugleich meinen. 
So kann man z. B. den Begriff »Die Staaten Europas« einen allgemeinen
	        
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