VIERTES KAPITEL
ALLGEMEINE BEGRIFFE
Unter allgemeinen Begriffen kann man vier verschiedene Arten verstehen,
1. Man nennt die Art- und Gattungsbegriffe allgemeine Begriffe, weil die
Art oder die Gattung, die sie meinen, in vielen individuellen Exemplaren
gemeinsam Vorkommen kann, weil sie also etwas Allgemeines in diesem
Sinne meinen. Diesen Allgemeinbegriffen stehen dann als ihr Gegensatz
die Individualbegriffe gegenüber. Es wäre aber verkehrt zu glauben, daß
nun jeder Begriff von etwas, das vielen Individuen gemeinsam ist, auch ein
Art- oder Gattungsbegriff zu diesen Individuen wäre. So ist z. B. der Begriff
»weiß« der Begriff von etwas, das allen individuellen weißen Körpern ge¬
meinsam ist. Er ist aber keineswegs der Artbegriff zu den weißen Körpern,
sondern nur der Artbegriff zu den verschiedenen individuellen »weiß« an
diesen Körpern. Er ist also zwar ein Allgemeinbegriff, aber nur in bezug
auf die einzelnen individuellen »weiß«, nicht in bezug auf die individuellen
weißen Körper, die daher auch gar nicht unter ihn fallen. Er ist nicht der
Artbegriff zu dem Individualbegriff »Dieser weiße Körper«, sondern zu
dem Individualbegriff »Dieses Weiß«.
Unter einen Allgemeinbegriff im Sinne eines Art- oder Gattungsbegriffs
können also nur die ihm zugehörigen niederen Arten und Individuen fallen,
nicht aber auch alle diejenigen Gegenstände, an denen jene niederen Arten
und Individuen nur Vorkommen. So kann z. B. unter den Allgemeinbegriff
»Rot« nur die Gesamtheit der Rotnuancen und deren individuellen Exem¬
plare fallen, nicht aber etwa die Arten »Rote Rose« und »Rote Nelke«, und
auch nicht die Individuen »Diese roten Rosen« und »Diese roten Nelken«,
obgleich sie alle das Rot speziell oder individuell an sich tragen. Daher ist
z. B. die Behauptung, das Urteil »Diese Rose ist rot« ordne die Rose unter
den Begriff rot, falsch, weil keine einzige Rose unter den Begriff »rot« fallen
kann.
Allgemeinbegriffe können aber nun, entsprechend unserer früheren Unter¬
scheidung von verschiedenen Arten allgemeiner Urteile, nicht nur Art- und
Gattungsbegriffe, sondern noch drei von ihnen verschiedene Arten von Be¬
griffen sein. Nämlich:
2. Allgemeine Begriffe im Sinne der Pluralbegriffe, also derjenigen Be-
Begriffe, die eine Mehrheit von Gegenständen gesondert zugleich meinen.
So kann man z. B. den Begriff »Die Staaten Europas« einen allgemeinen