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Die Lehre vom Begriff
übergeordnete, höhere Art, sie ist die Gattung zu den einzelnen Farben -
arten, die ihrerseits wieder Gattungen zu den ihnen zugehörigen Farbnuan-
cen sind. Die so übergeordnete Gattung Farbe kommt sowohl in den ver¬
schiedenen Farbenarten als auch in deren Farbnuancen als auch in den
individuellen Exemplaren dieser Farbnuancen vor. Aber sie ist weder iden¬
tisch mit den Farbenarten noch mit den Nuancen jeder dieser Arten noch
mit den individuellen Exemplaren jeder dieser Nuancen. Sie ist die nächst¬
höhere Art zu den F arbenarten, die ihrerseits die nächsthöheren Arten zu
ihren Nuancen sind. Jede Art, die noch Arten unter sich hat, nennt man
Gattung; sofern sie noch Arten über sich hat, nennt man sie dagegen nur
eine Art. Die niedersten Arten können also, da sie keine Arten mehr unter
sich haben, niemals Gattungen sein; und die höchsten Arten können nur
Gattungen, niemals Arten von Gattungen sein.
Die Gegenstandsordnung, die sich in unserem Beispiel gezeigt hat, läßt
sich in folgender Weise veranschaulichen:
Farbe
Rot
Gelb
Grün
Blau
Violett
Die versch.
Rot-
nuancen
Die versch.
Gelb-
nuancen
Die versch.
Grün-
nuancen
Die versch.
Blau-
nuancen
Die versch.
Violett¬
nuancen
Deren
Deren
Deren
Deren
Deren
indiv.
indiv.
indiv.
indiv.
indiv.
Exemplare
Exemplare
Exemplare
Exemplare
Exemplare
Die individuellen Exemplare einer bestimmten Rotnuance sind qualitativ
einander völlig gleich, sie unterscheiden sich nur durch ihr verschiedenes
Individuationsmoment. Das Individuationsmoment fehlt allen Arten und
Gattungen. Die Arten und Gattungen unterscheiden sich daher nur quali¬
tativ voneinander. Die höheren Arten kommen in den zugehörigen niederen
Arten und Individuen vor. In den niederen Arten tritt zu den zugehörigen
höheren Arten noch eine qualitative Differenz hinzu; in den Individuen
tritt zu den zugehörigen Arten nur die individuelle Differenz hinzu. Indi¬
viduelle Exemplare verschiedener niederster Arten derselben Gattung unter¬
scheiden sich natürlich noch durch die qualitativen Differenzen dieser
niedersten Arten. Über den individuellen Exemplaren der zusammengehöri¬