Full text: Logik

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Die Lehre vom Urteil 
Naturwissenschaften, sondern auch die psychologischen, die sozialen und die 
kulturellen Wissenschaften, schalten in ihren Urteilen die Zeitbestimmung 
aus. Damit ist der genügende Beweis erbracht, daß zum Wesen des Urteils 
nicht notwendig eine Zeitbestimmung gehört. 
2. Zusammenfassende Bestimmung des Urteils überhaupt. Die bisherigen 
Ergebnisse unserer Untersuchung des Urteils können wir in Kürze so zu¬ 
sammenfassen, daß wir zugleich alle möglichen bisher betrachteten Varia¬ 
tionen des Urteils darin aufnehmen. Wir erhalten dann folgende Fassung: 
Ein Urteil ist eine sinnvolle, entfaltete Einheit von mindestens drei Be¬ 
griffen, in der ein Subjektsbegriff irgend 
Quantität 
Qualität 
Modalität 
Relation 
einen oder mehrere, und zwar 
einen einzelnen oder einige oder alle Gegenstände eines be¬ 
stimmten Umkreises, und zwar 
individuelle oder Artgegenstände, und bei jedem dieser ent¬ 
weder 
solitäre oder Kollektivgegenstände 
zu unterliegenden Subjektsgegenständen macht; in der dann 
weiter ein Kopulabegriff etwas 
auf den Subjektsgegenstand hinbezieht, und zwar entweder 
positiv, hinzusetzend, oder negativ, 
abspreizend, und zugleich in einer zweiten, dieser Hinbezie¬ 
hungsfunktion überlegten Behauptungsfunktion 
mit bestimmten, entweder abgedämpftem oder vollem oder 
verstärktem logischem Gewicht 
entweder bedingungslos oder bedingt, und in letzterem Falle 
wieder entweder hypothetisch oder disjunktiv 
das durch den Prädikatsbegriff Gemeinte, und zwar ent¬ 
weder 
Prädikamente 
! 
Behauptung 
und Anspruch - 
auf Wahrheit 
ein »Was« oder ein »Wie« oder eine »Seinsart« oder irgend¬ 
eine Relationsbestimmtheit, 
nachdem diese auf den unterliegenden Subjektsgegenstand 
positiv oder negativ hinbezogen sind, 
behauptet und damit den Anspruch auf Wahrheit des Urteils 
selbst und aller in ihm implizierten Urteile macht.
	        
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