Full text: Logik

ZEHNTES KAPITEL 
DIE ZEITBESTIMMUNG IM URTEIL 
UND DIE ZUSAMMENFASSENDE BESTIMMUNG DES URTEILS 
1. Die Zeitbestimmung im Urteil. Es ist dem Urteil durchaus nicht wesent¬ 
lich irgendeine Zeitbestimmung in den Sachverhalt zu setzen. Die Zeit- 
wörter, die im sprachlichen Ausdruck des Urteils entweder allein den Kopula¬ 
begriff oder zugleich den Kopulabegriff und den Prädikatsbegriff zum Aus¬ 
druck bringen, haben zwar an sich immer eine Zeitbedeutung, indem sie 
entweder Gegenwart, Vergangenheit oder Zukunft mitsetzen. Aber diese 
Mitsetzung einer Zeit ist eben in manchen Urteilen aufgehoben. Für solche 
Fälle wird dann die Gegenwartsform des Zeitworts gebraucht. Daß nun in 
wirklichen Urteilen die Zeitsetzung ausgeschaltet sein kann, leuchtet ohne 
weiteres bei solchen Urteilen ein, die irreale Gegenstände betreffen, die also 
zeitlose Sachverhalte setzen. So enthalten z. B. die mathematischen Sätze die 
Zeitwörter in Gegenwartsform, aber sie setzen als Urteile keinerlei Zeit¬ 
bestimmung der Sachverhalte. Der Satz, daß 2X2 = 4 ist, oder daß die 
Winkelsumme im ebenen Dreieck gleich 2 R ist, meint nicht, daß dies jetzt 
so sei, obgleich das »ist« in beiden Sätzen die Gegenwartsform des Hilfs¬ 
zeitworts »sein« ist. Man hat in solchen Fällen den Ausweg eingeschlagen, 
die gesetzte Gegenwart eine zeitlose Gegenwart zu nennen. Es darf dies aber 
nicht so aufgefaßt werden, als ob hier in diesen Urteilen trotz allem eine 
Zeitbestimmung in den Sachverhalt gesetzt würde, denn dies wäre falsch. 
Wie die mathematischen, so sind auch die logischen Urteile ohne jede Zeit¬ 
bestimmung, da auch sie sich auf irreale Gegenstände beziehen und völlig 
zeitlose Sachverhalte setzen. 
Es wäre jedoch ein Irrtum zu meinen, daß nur solche Urteile, die sich auf 
Irreales beziehen, ohne Zeitbestimmung seien. Vielmehr schalten auch die 
systematischen Wissenschaften, die sich auf reale Gegenstände irgendwelcher 
Art richten, in ihren Urteilen die durch die Gegenwartsform der gebrauchten 
Zeitwörter nahegelegte Zeitbestimmung aus. Das Urteil »Schwefel hat das 
spezifische Gewicht 2,06« meint ja nicht, daß Schwefel in der Gegenwart 
dieses spezifische Gewicht habe, sondern erhebt, obgleich es die reale Stoffart 
Schwefel meint, doch den Sachverhalt über die Zeitunterschiede der Gegen¬ 
wart, Vergangenheit und Zukunft hinaus und setzt, wie man gesagt hat, 
eine durch alle Zeiten hindurchgehende Gegenwart. Alle nicht historischen 
Wissenschaften vom Wirklichen, nicht nur die verschiedenen systematischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.