Full text: Logik

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Die Lehre vom Urteil 
Umkreis nur unbestimmt durch den Subjektsbegriff herausgegriffen sein. 
Es werden also in den Partikularurteilen der überlieferten Logik durch den 
Subjektsbegriff nicht einer oder einige bestimmte Gegenstände aus dem 
abgesteckten Umkreis zum Subjektsgegenstand gemacht, sondern es wird 
nur die Menge (einer oder einige) der Subjektsgegenstände angegeben. Wird 
dann die Variation nach dieser Quantität mit der Variation nach der Quali¬ 
tät der Urteile vereinigt, so gewinnt man die vier überlieferten Urteilsarten: 
1. Das allgemein bejahende Urteil von der Form: 
»Alle S sind P« (a) 
2. Das allgemein verneinende Urteil von der Form: 
»Alle S sind nicht P« (e) 
3. Das partikular bejahende Urteil von der Form: 
»Einige S sind P« (i) 
4. Das partikular verneinende Urteil von der Form: 
»Einige S sind nicht P« (o) 
Man bezeichnet dann diese Urteile sukzessive kurz mit den Buchstaben 
a, e, i und o, die aus den beiden lateinischen Wörtern »affirmo« (ich bejahe) 
und »nego« (ich verneine) entnommen werden, a und i sind die beiden ersten 
Vokale aus dem Wort »affirmo« und bezeichnen das allgemein und das parti¬ 
kular bejahende Urteil, e und o sind die beiden Vokale aus dem Wort »nego« 
und bezeichnen das allgemein und das partikular verneinende Urteil. Diese 
kurze Bezeichnungsweise der Urteile gewinnt später in der Darstellung der 
Schlußlehre ihre Bedeutung. 
Da die Quantität der Urteile nur den Subjektsbegriff betrifft, so können 
die nach der Quantität verschiedenen Urteile nicht nur zugleich nach der 
Qualität, sondern auch noch nach der Modalität und nach der Relation un¬ 
abhängig variieren. Sie können also alle sowohl problematische als auch 
assertorische und apodiktische sein, und ebenso sowohl hypothetische als auch 
kategorische und disjunktive sein. 
Lassen wir die möglichen Kombinationen der nach der Quantität in dem 
vierfachen Sinn unterschiedenen Urteile unter einander außer Betracht, so 
ergeben sich also im ganzen 162 verschiedene Urteilsformen. Nimmt man 
aber mit der traditionellen Logik bei der Einteilung der Urteile nach der 
Quantität nur jene zwei, statt der oben angegebenen neun Arten an, also 
nur das Partikular- und das Universalurteil, so ergeben sich durch Vereini¬ 
gung mit den Gesichtspunkten der Qualität, Modalität und Relation nur 
36 verschiedene Urteilsformen.
	        
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