Full text: Logik

Die sogenannte Quantität des Urteils und die möglichen Urteilsformen 125 
gründung der Arturteile, sondern auf die Begründung der Universalurteile 
bezogen wird. 
Die Einzel- und die Partikularurteile können ebenfalls in bestimmten 
Fällen noch besondere N ebengedanken in sich enthalten. Die Urteile: »Ein 
S ist P« und »Einige S sind P« können nämlich behaupten wollen, daß nur 
ein S, respektive nur einige S, und nicht etwa alle S, P sind. Dann enthalten 
sie im Subjektsbegriff durch den einschränkenden Begriff »nur« eine Ein¬ 
schränkung der Anzahl derjenigen Subjektsgegenstände, für die das Urteil 
gültig sein will, auf die angegebene Menge, und eine Wegschiebung der 
übrigen Gegenstände des umgrenzten Umkreises aus dem Gültigkeitsbereich 
des Urteils. 
Einen anderen N ebengedanken schließen die beiden Urteile dann ein, 
wenn sie behaupten, daß wenigstens ein oder einige S P seien. Sie sichern 
dann durch den im Subjektsbegriff enthaltenen platzsicherndenBegrifi »wenig¬ 
stens« aus dem umgrenzten Umkreis der Subjektsgegenstände einen oder 
einige Gegenstände für die Prädizierung heraus und öffnen für die übrigen 
Gegenstände die Möglichkeit, ebenfalls der Prädizierung zu unterfallen. 
Während also die einschränkenden Einzel- und Partikularurteile das ent¬ 
sprechende Universalurteil ablehnen, bereiten die platzsichernden dagegen 
ein Universalurteil vor. 
Kombination der Quantität mit der Qualität, der Modalität und der Relation 
Alle die nach der Quantität in dem vierfachen Sinn unterschiedenen 
Urteilsarten können sowohl positive als auch negative Urteile sein, d. h. die 
Qualität eines Urteils kann unabhängig von seiner Quantität variieren. Es 
gibt also sowohl positive als auch negative Singular- und Pluralurteile, posi¬ 
tive und negative Einzel-, Partikular- und Universalurteile, positive und 
negative Individual- und Arturteile und positive und negative Solitär- und 
Kollektivurteile. 
Die traditionelle Logik hat die Quantität der Urteile nur in dem zweiten 
Sinne genommen und hier den Nachdruck darauf gelegt, ob aus dem Um¬ 
kreis von Gegenständen, die der Subjektsbegriff zunächst umgrenzt, alle 
oder nicht alle dem Urteil unterworfen werden. Sie rechnet daher auch das 
Einzelurteil »Ein S ist P« zu den Partikularurteilen, sofern es nicht alle, 
sondern nur einen Teil, nämlich einen der Gegenstände aus der umgrenzten 
Gegenstandsmenge der Prädizierung unterwirft. Zugleich läßt sie sowohl 
diesen einen als auch die einigen Subjektsgegenstände aus dem abgegrenzten
	        
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