Die sogenannte Quantität des Urteils und die möglichen Urteilsformen 125
gründung der Arturteile, sondern auf die Begründung der Universalurteile
bezogen wird.
Die Einzel- und die Partikularurteile können ebenfalls in bestimmten
Fällen noch besondere N ebengedanken in sich enthalten. Die Urteile: »Ein
S ist P« und »Einige S sind P« können nämlich behaupten wollen, daß nur
ein S, respektive nur einige S, und nicht etwa alle S, P sind. Dann enthalten
sie im Subjektsbegriff durch den einschränkenden Begriff »nur« eine Ein¬
schränkung der Anzahl derjenigen Subjektsgegenstände, für die das Urteil
gültig sein will, auf die angegebene Menge, und eine Wegschiebung der
übrigen Gegenstände des umgrenzten Umkreises aus dem Gültigkeitsbereich
des Urteils.
Einen anderen N ebengedanken schließen die beiden Urteile dann ein,
wenn sie behaupten, daß wenigstens ein oder einige S P seien. Sie sichern
dann durch den im Subjektsbegriff enthaltenen platzsicherndenBegrifi »wenig¬
stens« aus dem umgrenzten Umkreis der Subjektsgegenstände einen oder
einige Gegenstände für die Prädizierung heraus und öffnen für die übrigen
Gegenstände die Möglichkeit, ebenfalls der Prädizierung zu unterfallen.
Während also die einschränkenden Einzel- und Partikularurteile das ent¬
sprechende Universalurteil ablehnen, bereiten die platzsichernden dagegen
ein Universalurteil vor.
Kombination der Quantität mit der Qualität, der Modalität und der Relation
Alle die nach der Quantität in dem vierfachen Sinn unterschiedenen
Urteilsarten können sowohl positive als auch negative Urteile sein, d. h. die
Qualität eines Urteils kann unabhängig von seiner Quantität variieren. Es
gibt also sowohl positive als auch negative Singular- und Pluralurteile, posi¬
tive und negative Einzel-, Partikular- und Universalurteile, positive und
negative Individual- und Arturteile und positive und negative Solitär- und
Kollektivurteile.
Die traditionelle Logik hat die Quantität der Urteile nur in dem zweiten
Sinne genommen und hier den Nachdruck darauf gelegt, ob aus dem Um¬
kreis von Gegenständen, die der Subjektsbegriff zunächst umgrenzt, alle
oder nicht alle dem Urteil unterworfen werden. Sie rechnet daher auch das
Einzelurteil »Ein S ist P« zu den Partikularurteilen, sofern es nicht alle,
sondern nur einen Teil, nämlich einen der Gegenstände aus der umgrenzten
Gegenstandsmenge der Prädizierung unterwirft. Zugleich läßt sie sowohl
diesen einen als auch die einigen Subjektsgegenstände aus dem abgegrenzten