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Endlich gehören hieher die aus je drei farbigen Pilasterflächen be¬
stehenden Wandpfeiler der Libreria im Dom von Siena.
Unter den vorherrschend figurierten Dekorationen, zum Teil aus
Correggios Schule, sind zu nennen: der Fries in S. Giovanni zu Parma
und derjenige (mit lauter Genien) in S. Benedetto zu Ferrara. Schon
später und schwülstiger: die Sachen in der Steccata zu Parma, in
S. Francesco zu Ferrara (von Girolamo da Carpi) u. a. m.
Ein Unikum sind die ausgedehnten Malereien, welche Luca Signorelli
an den Wänden unterhalb seiner berühmten Weltgerichtsfresken an¬
brachte ; grau in grau gemalt, ahmen sie Steinskulpturen nach, wie sie
S. gerne in seinen Bildern darstellte, und zwar reiche Arabesken sowohl
als Figürliches, letzteres mit einer Menge von Beziehungen auf die
Hauptbilder; - in der Mitte der Felder vollfarbig und teils rund, teils
quadratisch eingefaßt, die Halbfiguren der Dichter des Jenseits.
§ 171
Gewölbemalerei der Frührenaissance
Die Gewölbemalerei, während des ganzen Mittelalters in den italieni¬
schen Kirchen heimisch, hatte hie und da etwas von demjenigen deko¬
rativen Charakter, den sie einst bei den Römern gezeigt hatte.
Es ist hiemit hauptsächlich die Dekoration von Cimabue in der
Oberkirche S. Francesco zu Assisi gemeint (drittes Kreuzgewölbe des
Langhauses, vom Portal an gezählt): Medaillons mit Brustbildern,
Festons aus Vasen hervorsprießend, welche von Genien auf dem Haupt
getragen werden usw. Eine deutliche Nachwirkung altchristlichr Ge¬
wölbemalereien.
Sonst aber herrschen, zumal in der Schule Giottos, an den Gewölben
heilige Gestalten und selbst Historien (Incoronata zu Neapel) auf
blauem Grunde vor, und auch die Renaissance ging häufig darauf ein.
Die Halbkuppeln der Chornischen erhielten große Freskodarstellun¬
gen der himmlischen Herrlichkeit, mit der Himmelfahrt Christi oder
Krönung Mariä (Filippo Lippi, Borgognone, Melozzo); auch behaup¬
tete die Gewölbemalerei im eigentlichen Sinn, wovon unten, einen
sehr hohen Rang.
Eine reichere Blüte dekorativer Gewölbemalerei ergab sich dann im
15. Jahrhundert, zugleich mit der zunehmenden Befreiung vom Kreuz¬
gewölbe (welches kein Mittelbild duldet) und von den Rippen und Gurten
(§ 48). Dieselbe Fähigkeit, gegebene Flächen in denkbar schönster Weise
auszufüllen, welche sich im Marmor (§ 131, 134) und in der Holzdekora¬
tion (§ 15 9 ff.) offenbart, äußert sich hier im Gewände der Farbe mit
schrankenloser Fülle und Freiheit, in weltlichen Gebäuden wie in Kirchen.
Die Urheber sind zugleich große Historienmaler.