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große römische Wasserluxus, Vorbild des europäischen, erst mit Sixtus V.
beginnt.
Frühe unbestimmte Erwähnungen ausgezeichneter Gärten hie und
da, z. B. Matteo Villani IV, c. 44 ein famoso giardino beim Pal. Gamba-
corti in Pisa, wo Kaiser Karl IV., selber ein großer Gartenfreund, 1354
abstieg.
Phantasiebilder, zum Teil von anregender Schönheit, bei Aeneas
Sylvius (Epistola 108, p. 612 der Garten der Fortuna) und bei Polifilo
(.Hypnerotomachia, vgl. § 32, im Auszug bei Temanza, p. 28, die Insel
Cythera).
Einiges in den Fresken des Benozzo Gozzoli (Camposanto zu Pisa)
und auf Tafelbildern des 15. Jahrhunderts.
Einfluß der Gartenbeschreibungen in den Briefen des Plinius, oder
wenn diese noch nicht bekannt waren, in andern Schriften des Alter¬
tums : der Hippodromus in den Gärten des Kastells von Mailand vor
1447, vita Phil. Mariae Vicecomitis, auct. Decembrio, bei Murat XX, Col.
1008. Vgl. Plin. L. V, Ep. 6.
Leon Battista Alberti (1450) stellt zuerst einige derjenigen Züge fest,
welche seither für den italienischen Prachtgarten bezeichnend gewor¬
den sind, de re aedificatoria, L. IX, c. 4: Grotten von Tuffstein, welche
man bereits dem Altertum nachahmte, wobei ungeduldige Besitzer das
moosige Grün durch grünes Wachs ersetzten; eine Quellgrotte mit
Muscheln ausgelegt; ein Gartenportikus, wo man je nach Jahres- und
Tageszeit Sonne oder Schatten sucht; ein freier Platz (area)\ Vexier¬
wasser ; immergrüne Alleen von Buchs, Myrten und Lorbeer; die Zypres¬
sen mit Epheu bekleidet; die einzelnen Felder des Gartens rund, halb¬
rund und überhaupt in solchen Umrissen, welche auch einen Bauplan schön
machen (? - cycli et hemicjcli, et quae descriptiones in areis aedificiorum pro¬
bentur), eingefaßt von dichten Hecken; aus dem Altertum werden hin¬
zugenommen: die korinthischen Säulen als Stützen der Weinlauben,
die Inschriften in Buchsbeeten, das Pflanzen der Baumreihen in der
Quincunx; für Hecken werden besonders Rosen empfohlen; von den
Eichen heißt es noch, sie gehörten eher in Nutzvillen als in Gärten.
Schon damals kamen komische Genrestatuen in Gärten vor, Alberti
erlaubt sie, sobald sie nicht obszön seien.
Von ältern Brunnen kaum einer erhalten. Villa d’Este mit freier Ver¬
fügung über die Wasser des Teverone macht eine Ausnahme unter den
Gärten vor Sixtus V.
§ 125
Antike Skulpturen und Ruinen
Der italienische Garten schloß frühe ein doppeltes Bündnis mit den
römischen Altertümern: Skulpturfragmente und Inschriften, welche für
das Innere von Gebäuden nicht als Schmuck gelten konnten, machten an