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D ie Kunst
herausgreift und diese in auschaulicher Form vor sein
Bewußtsein stellt.
Tut er das, so ist er Künstler, nicht Philosoph.
Die Fähigkeit, Wesentliches in auschaulicher Form zu
erfassen, ist die eigentliche Grundeigenschaft des künst¬
lerischen Menschen. Sie ist daher auch die Hauptsache
beim Künstler im engeren Sinne, das heißt bei dem Men¬
schen, welcher Kunstwerke schafft, und die größte
Fertigkeit im Schaffen kann nie einen Mangel an dieser
Grundeigenschaft ersetzen.
Es kann einer künstlerisch begabt sein, ohne ein Künst¬
ler im engeren Sinne zu sein. Dann erfaßt er das Wesen,
den „Typus“, an anschaulichen Naturgegenständen und
ist auch befähigt, eigentliche Kunstwerke zu verstehen.
Das Anschauen, das hier in Frage kommt, ist etwas
anderes als das Schauen der Philosophie und doch mit
ihm verwandt. Auch der Philosoph erfaßt alles letzte
Wesentliche, von dem er handelt, insofern intuitiv, als er
im Rahmen des ihm gegebenen Gegenständlichen1)
schaut: das ist so, ohne es begründen, das heißt aus
anderem ableiten zu können. Könnte er das, so wäre es
ja nichts „letztes“ Wesentliches. In diesem Sinne werden
intuitiv vom Philosophen die Axiome der Geometrie, die
obersten Prinzipien der Logik, die ursächlichen Formen
der Natur und anderes erfaßt. Intuition heißt hier: un¬
mittelbares Innewerden des Daseins und Soseins eines
Tatbestandes an der Hand seines Erlebtseins.
Der künstlerische Mensch schaut „an“, er erfaßt sinn¬
lich. Natürlich kann er da nur erfassen, was sinnlichen
Ausdruck in der Welt findet, sei es, daß es ganz un¬
mittelbar durch die Sinne erfaßt wird, sei es, daß es in
J) Mit dem, was hier „Intuition“ genannt wird, soll selbstredend
nicht einer angeblich erfahrungsfreien „Schau“ des Wirklichen (und
Empirischen), einer „intellektualen Anschauung“, einer „Mystik“
das Wort geredet werden. „Erfahrungsfrei“ werden nur logische und
mathematische Bedeutungen und Bedeutungszusammenhänge „ge¬
schaut“, also nur „Formales“; aber selbst hier kommt nur eine
Freiheit vom Quantum der Erfahrung in Frage, mindestens ein
„Erfahrungs“fall muß auch hier da sein.