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exerce et en jouit paisiblement, ce n'étoit plus au souverd
ni*à qui que ce soit de disposer d’un fond dont toute la
propriété, le domaine directe et util appartient à la ville
de Luxembourg.”
Dieser Neid ist um so begreiflicher, als die Gebrüder
Boch auch das Pachtverhältnis, in den sie ursprünglich zur
Stadt Luxemburg gestanden hatten und an das sich übrigens
der Magistrat der Stadt in seiner oben angeführten Klage¬
schrift offenbar gar nicht mehr erinnerte, inzwischen in ein
Eigentumsverhältnis umgewandelt und sich dadurch dem Magis¬
trat gegenüber eine festere, unabhängigere Stellung verschafft
hatten. Am 23. Dezember 1789 nämlich hatten sie die im Pacht¬
verträge mit der Stadt Luxemburg vom 6. Februar 1767 verein¬
barte jährliche Rente von 200 Floreni durch die einmalige
Zahlung von "4000 florins brabants à 20 sols” zuzüglich 80
fl. br. für eine jährliche Pacht von 4 fl. für die Walkmühle
am Bache von Septfontaines zwischen der”Baumühlen” und der
Papierfabrik von Pescatore, abgelöst und waren so endgültig
freie und unabhängige Eigentümer ihres Anwesens geworden,
die wiederum selber über eine Reihe von Pächtern auf ihren
waren
Gütern und Ländereien verfügten. Für diese wtw? ira zweiten
Stock des neu errichteten Gebäudes besondere grosse Speicher
angelegt zur Aufnahme des Getreides und anderer Naturalien,
welche die Pächter regelmässig abzuliefern hatten.^
Doch schon früher einmal, im Jahre 1781, als Kaiser
Josef II. von Oesterreich sich auf der Durchreise in Luxem¬
burg aufhielt, hatten die Magistratsherren den Gebrüdern
Boch dadurch Schwierigkeiten zu bereiten versucht, dass sie
sich beim Kaiser darüber beklagten, die Gebrüder Boch verteu-
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erten durch ihren starken Holzkonsum das Iiolz. Der Kaiser,
der offenbar gerechter war, als die Magistratsherren es er¬
v/artet hatten, liess die drei Brüder zu sich in die "drei
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