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schenKontingents-Verhandlungen bestimmte Lieferzusagen von
V & B für die Zeit nach 1960 forderten.
Um den Marktanteil in Frankreich für Wandplatten zu halten,
entschlossen sich die Gesellschafter
eine Wandplattenfabrik in La Ferté-Gaucher,
Deptmt.Marne
zu errichten.
Diese Fabrik wird im Frühjahr 1958 die Wandplattenproduktion
aufnehmen,ohne zunächst die Lieferungen von Wandplatten aus
der Mosaikfabrik Mettlach zu behindern.
Die Fabrik wird unter der Firmenbezeichnung
Villeroy & Boch S. A.
betrieben werden.
Zu diesem Zwecke wurde die Firma Villeroy & Boch S. A. mit
dem Sitz in Paris gegründet.
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V & E Mettlach wird die Aktien dieses Unternehmens jedoch
nicht selbst übernehmen,sondern die
S . D. P. C .
( Société pour le Développement des Produits Céramiques )
mit dem Sitz in Paris,
welche als Holdinggesellschaft nach französischem Recht
die französischen und einige sonstige aus ländischejf Interes¬
sen von Villeroy & Boch vereinigt,wird diese Aktien aufnehmen.
) Errichtung einer Sanitärfabrik in Frankreich.
Ähnlich wie bei Wandplatten liegen die Verhältnisse bei Sani-
tär-Porzellan.
Zwar befinden sich in Frankreich gute und auch leistungsfähige
sanitär-keramische Fabriken,jedoch die Lieferungen aus Mettlach
in " Vilbovit " genanntem Sanitar-Porzellan erfreuten sich in
Frankreich bei Händlern,Installateuren und Baufachleuten einer
solchen Beliebtheit,dass die Mettlacher Produktion im Jahre
1955 nicht mehr zureichte,der Nachfrage zu genügen.
So wurde Anfangs des Jahres 1955 der Beschluss gefasst,in
Mettlach auf dem Gelände der Steingutfabrik ein neues Werk
für die Erzeugung von Sanitär-Porzellan zu errichten und zwar
mit 2 Tunnelöfen,mit einer geplanten Monatsproduktion von
30.000 Stück Sanitärware.
Infolge der Abstimmung vom Oktober 1955 wurde zunächst nur
ein Ofen fertiggestellt»während der Bau des zweiten Ofens
erst nach Abklärung der Verhältnisse erfolgen sollte.
Gründliche Überlegungen führten zur Ansicht,es sei richtiger,
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