1875 eine Witwen- und Waisenkasse geschaffen worden war,
trat mit Statut vom 1. Januar 1885 eine "Kranken- und Sterbe-
Kasse für die Angehörigen der Arbeiter und Beamten der Firma"
hinzu, deren Mitgliedschaft zum Empfang einer Unter Stützung
für Kranljheits- oder Sterbefalle der versicherten Angehörigen
(Frau, Kinder, Eltern, Grosseltern, Geschwister) berechtigt.
Es werden Arzt und Arznei oder für den Arzt entsprechende
Vergütung sowie Sterbegelder von Ji 10.- bis 72.- gewahrt,
evtl, Verpflegung im Krankenhause, Wöchnorinnenunterstützung
und teilweise Vergütung von Spezialbehandlung. Die Arbeiter
selbst werden natürlich in Krankheitsfällen von der Betriofe-
krankenkasse behandelt und unterstützt. Um auch solchen Kran¬
ken, die über die Frist der Krankenkassenbeihilfe hinaus er¬
krankt sind, finanzielle Unterstützung gewähren zu können,
hat die Dresdener Fabrik eine besondere "Unterstützungskasse
für andauernd Kranke" geschaffen, die über 1 Jahr lang kran¬
ken Arbeitern vom Tage der aufhörenden Betriebskrankenkassen¬
beihilfe für die Dauer eines weiteren Jahres die gleichen
Vorteile zuwendet. ^
(JH
So ist also das Arbeiter-Unterstützungswesenl allent¬
halben reich ausgebildet und sichert dem Arbeitern und seinen
Angehörigen neben den gesetzlichen Beihilfen materielle Er¬
leichterungen mannigfacher Art in den Wechselfällen dos
Lebens. Die Mittel dazu werden aufgebracht durch Beiträge
• der Mitglieder, aus Zuschüssen der Firma in gleicher Höhe
der gesamten Mitgliederleistungen, Eintrittsgeldern, beson¬
deren Zuwendungen und Zinsen. Das Vermögen dieser Kassen be¬
trug am 31. Dezember 1913 insgesamt Ji . Die
Firma leistete für das Jahr..1913 einen Zuschuss zu ihren
Mitteln im Betrage von JL , während die Mitglie-
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