nach hinter der umfassenden sozialen Fürsorgetätigkeit der
Bruderschaft zurucktroten.
Auch die Wallerfangener Antonius-Bruderschaft, nach
ihrem Eingehen im Jahre 1848 durch Satzung vom Jahre 1864
als einheitliche Arbeitervereinigung wieder in's Leben geru¬
fen, musste ihre Satzung des öfteren den veränderten gesetz¬
lichen Anforderungen gemäss umändern, so am 1. Januar 1892
unter Anpassung an das Krankenkets-sünversicherungsgese tz vom
Jahre 1883 sowie durch Nachtrag vom Jahre 1894. In neuester
Zeit nahm die Entwicklung beider Vereinigungen im wesentli¬
chen den gleichen Gang.
Hit ähnlichen Zielen wie die beiden Bruderschaften zu
Mettlach und Wallerfangen, bei beschränkterer Wirksamkeit
allerdings, trat im Jahre 1887 in der Herziger Fabrik der
Firma eine "Arbeiter-TensionskasseM in’s Leben, die der Ar¬
beiterschaft bei eintretender Arbeitsunfähigkeit sowie ihren
Hinterbliebenen nach erfolgtem Ableben des Arbeiters isr&t
eineX je nach der Zahl der Liitgliedsjahre, der Kinder und
der Art der Verwaisung sich abstufende Rente gewährt.
In der von Villeroy, Boch, Karcher & Co. im Jahre 1842
zu Wadgassen begründeten Kristallglasfabrik traten die Arbei¬
ter im Jahre 1861 zu einer Pensions-, JVitwen- und Waisen-
AuZf' .
Unterstützungskasse zusammen, die sich von jeher fauf die ma¬
terielle Fürsorgetätigkeit beschränkte. Sie wurde durch Sta¬
tut vom 11. Mai 1877 von der Regierung als eingeschriebene
Hilfskasse zugelassen und durch Satzung vom 29. Januar 1909
den- §§ 4 und 103 des Gesetzes vom 12. Mai 1901, betr. die
privaten Versicherungsunternehmungen angepasst.
Auch die Dresdener Fabrik der Firma entfaltete früh
eine umfassende Fürsorgetätigkeit. Nachdem schon am 1. Juli