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Ste i n kohIen bergbau.
hältnis von Arbeitslohn und Arbeitszeit zur Arbeitsleistung
(Leipzig 1876), S. 9.
Saarbr. Leistungen und Löhne. Nach den amtlichen „Uebersichten
über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke“.
Zahltage auf den Kgl. Saarbrücker Steinkohlengruben.
— Saarbr. Bergm. Kal. 1877 flgd.
Kalendermäßige Nachweisungen der Zahltage für die Abschlags-
und die Hauptlöhnungen des betreffenden Jahres.
* Statistisehe Mitteilungen über die beim Bergbau
Preußens gezahlten Arbeitslöhne. — Zeitschr.
f. B. H. u. S. W. Band 36 (1888), 1. Statist. Lief.
S. 78—89.
ln der genannten Zeitschrift findet sich die erste, auf amtlichen
Erhebungen beruhende Lohnstatistik über den
staatlichen Steinkohlenbergbau bei Saarbrücken in
dem Bericht „Die Bergwerksindustrie und die Bergwerks-Verwaltung
Preußens für 1883“ (Bd. 32, B. S. 633—634); dieselbe
geht zurück bis 1877/78. Neben dieser, auch für die Folge
an derselben Stelle fortgesetzten Veröffentlichung beginnen
mit 1887 die seitdem alljährlich erscheinenden ausführlichem
„Statistischen Mitteilungen“ im 1. Statist. Hefte der Zeitschrift,
an deren Schlüsse von 1888 ab auch die durchschnittlichen
Arbeiterleistungen in den einzelnen Vierteljahren aufgeführt
werden.
Seit 1889 bringt die genannte Zeitschrift außerdem eine
auszugsweise vierteljährliche Veröffentlichung der
Lohn Statistik unmittelbar nach Ablauf der betreffenden
Vierteljahre in Abteilung A ihrer laufenden (Abhandlungs-)
Hefte.
(Haßlacher), Zur Frage der Arbeitslöhne und Arbeitsdauer
auf den niederrheinisch-westfälischen Steinkohlengruben.
— Köln. Ztg. 1889, Nr. 142 (23. Mai !. Blatt).
Bgmfrd. 1889, Nr. 23.
DurchschnittlicheNetto-Löhne der Bergarbeiter
Preußens von 1888 bis einschl. 1891.
Zeitschr. f. B. H. u. S. W. Band 40 (1892), A. S. 98.
Für die hauptsächlichsten Bergbaureviere (darunter auch
der staatliche Steinkohlenbergbau bei Saarbrücken) vierteljährlich.
Ueber Auslohnung und Abzüge. — Bgmfrd. 1893,
Nr. 27 u. 28.
Ueber die Einziehung rückständiger Steuern im
Wege der Beschlagnahme des Lohnes.
Ebenda 1894, Nr. 5.
Ermittlung des steuerpflichtigen Lohnes der Bergleute.
— Ebenda 1894, Nr. 35.