Full text : Literatur über das Industriegebiet an der Saar

Steinkohlenbergbau.

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VII.  Titel.  Von  den  Knappschaftsvereinen.  {Novelle  vom
24.  Juni  1892;  Gesetz  vom  19.  Juni  1906,  betr.  Abänderung  des
VII.  Titels  im  Allg.  Berggesetz,  und  abänderndes  neuestes
Gesetz  vom  28.  Juli  1909.)
Reichs-Gewerbe-Ördnung,  mit  Abänderungen,  insbesondere
  mit  der  Novelle  vom  1.  Juni  1891
(Arbeiterschutzgesetz).
I. Sonntagsruhe.  II.  Lohnzahlung.  III.  Beschäftigung  der
jugendlichen  Arbeiter  und  der  Arbeiterinnen.  IV.  Aufsicht.
V. Strafbestimmungen.  VI.  Koalitionsrecht.
Die  Arbeiterversicherungs-Gesetze  des  deutschen
Reiches:
1.  Krankenversicherungs-Gesetz  vom  15.  Juni  1883.
Mit  den  abändernden  Gesetzen  vom  10.  April  1892,  30.  Juni
1900  und  25.  Mai  1903.
2.  Unfallversicherungs-Gesetz  vom  6.  Juli  1884.  Mit
dem  abändernden  Gesetze  vom  30.  Juni  1900  (Gewerbe-Unfallversicherungs-Gesetz).

3.  Gesetz,  betr,  die  1  nvaliditäts-  und  Altersversicherung,
  vom  22.  Juni  1889,  in  der  neuen  Fassung  des
Gesetzes  vom  13.  Juni  1899  (Invaliditätsversicherungs-Gesetz).

Bestimmungen  über  die  Wahl  und  Tätigkeit  von
Vertrauensmännern  (Arbeiterausschüsse)  auf  den
Kgl.  Steinkohlengruben  bei  Saarbrücken  vom  21.  Febr.
1890.  —  Zeitschr.  f.  Bergrecht  31.  Jahrg.  (1890),  S.  165.
Glückauf  1890,  Nr.  23.  Bellom  in  den  Ann.  des  min.
IX.  1.  (1892),  p.  396.
*  Denkschrift  über  die  Untersuchung  der  Arbeiterund
  Betriebsverhältnisse  in  den  Steinkohle  nbezirken.
  Amtlich.  —  Berlin  1890.
Nach  einleitenden  Mitteilungen  über  den  Verlauf  des  allgemeinen
  Bergarbeiter-Ausstandes  von  1889,  welcher  die  amtliche
  Untersuchung  veranlaßt  hat,  wird  eingehend  über  die
Ergebnisse  der  untersuchten  einzelnen  (19)  Punkte  berichtet.
Der  Bericht  erstreckt  sich  bei  den  sämtlichen  Punkten  auf  die
5  großen  Steinkohlenreviere  Preußens  (Ruhrrevier,  Saarbrücken,
  Aachen,  Niederschlesien,  Oberschlesien).
Normal  -  Arbeitsordnung  für  die  Kgl.  Steinkohlenwerke
  bei  Saarbrücken.  —  Zeitschr.  f.  Bergrecht
34.  jahrg.  (1893),  S.  20.
Für  jedes  einzelne  der  staatlichen  Werke  ist  eine  solche
Arbeitsordnung  im  Jahre  1893  erlassen  worden,  und  sind
diese  einzelnen  Ordnungen  an  die  Stelle  der  allgemeinen  Arbeitsordnung
  von  1877  getreten.
Bekanntmachung  der  Kgl.  Bergw.-Direktion  zu  Saarbrücken
  vom  15.  Dez.  1902,  betr.  die  Befugnis
der  Vertrauensmänner  zur  Befahrung  der
Gruben.  —  Ebenda  44.  Jahrg.  (1903),  S.  193.
            
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