Steinkohlenbergbau.
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VII. Titel. Von den Knappschaftsvereinen. {Novelle vom
24. Juni 1892; Gesetz vom 19. Juni 1906, betr. Abänderung des
VII. Titels im Allg. Berggesetz, und abänderndes neuestes
Gesetz vom 28. Juli 1909.)
Reichs-Gewerbe-Ördnung, mit Abänderungen, insbesondere
mit der Novelle vom 1. Juni 1891
(Arbeiterschutzgesetz).
I. Sonntagsruhe. II. Lohnzahlung. III. Beschäftigung der
jugendlichen Arbeiter und der Arbeiterinnen. IV. Aufsicht.
V. Strafbestimmungen. VI. Koalitionsrecht.
Die Arbeiterversicherungs-Gesetze des deutschen
Reiches:
1. Krankenversicherungs-Gesetz vom 15. Juni 1883.
Mit den abändernden Gesetzen vom 10. April 1892, 30. Juni
1900 und 25. Mai 1903.
2. Unfallversicherungs-Gesetz vom 6. Juli 1884. Mit
dem abändernden Gesetze vom 30. Juni 1900 (Gewerbe-Unfallversicherungs-Gesetz).
3. Gesetz, betr, die 1 nvaliditäts- und Altersversicherung,
vom 22. Juni 1889, in der neuen Fassung des
Gesetzes vom 13. Juni 1899 (Invaliditätsversicherungs-Gesetz).
Bestimmungen über die Wahl und Tätigkeit von
Vertrauensmännern (Arbeiterausschüsse) auf den
Kgl. Steinkohlengruben bei Saarbrücken vom 21. Febr.
1890. — Zeitschr. f. Bergrecht 31. Jahrg. (1890), S. 165.
Glückauf 1890, Nr. 23. Bellom in den Ann. des min.
IX. 1. (1892), p. 396.
* Denkschrift über die Untersuchung der Arbeiterund
Betriebsverhältnisse in den Steinkohle nbezirken.
Amtlich. — Berlin 1890.
Nach einleitenden Mitteilungen über den Verlauf des allgemeinen
Bergarbeiter-Ausstandes von 1889, welcher die amtliche
Untersuchung veranlaßt hat, wird eingehend über die
Ergebnisse der untersuchten einzelnen (19) Punkte berichtet.
Der Bericht erstreckt sich bei den sämtlichen Punkten auf die
5 großen Steinkohlenreviere Preußens (Ruhrrevier, Saarbrücken,
Aachen, Niederschlesien, Oberschlesien).
Normal - Arbeitsordnung für die Kgl. Steinkohlenwerke
bei Saarbrücken. — Zeitschr. f. Bergrecht
34. jahrg. (1893), S. 20.
Für jedes einzelne der staatlichen Werke ist eine solche
Arbeitsordnung im Jahre 1893 erlassen worden, und sind
diese einzelnen Ordnungen an die Stelle der allgemeinen Arbeitsordnung
von 1877 getreten.
Bekanntmachung der Kgl. Bergw.-Direktion zu Saarbrücken
vom 15. Dez. 1902, betr. die Befugnis
der Vertrauensmänner zur Befahrung der
Gruben. — Ebenda 44. Jahrg. (1903), S. 193.