Full text : Literatur über das Industriegebiet an der Saar

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Steinkohlenbergbau.

Desgl.  durch  Urteil  vom  17.  März  1909  der  Obersteiger
M-ichaely  von  Gr.  Göttelborn  (unter  Einbeziehung  der  bereits
am  8.  Okt.  1908  gegen  ihn  erkannten  Strafe  von  1  Jahr  Zuchthaus)
  mit  im  Ganzen  1  Jahr  3  Monaten  Zuchthaus,  10  andere
Beamte  derselben  Grube  mit  Gefängnis  von  je  2  bis  8
Monaten  und  12  Bergleute  der  Gr.  Göttelborn  mit  Zusatzstrafen
  zu  den  früher  erkannten  längeren  Gefängnisstrafen.
(Bgmfrd.  1909,  Nr.  33  und  129.)
Desgl.  durch  Urteil  vom  14.  Dez.  1909  der  Steiger  Eberhard
  von  Gr.  Dudweiler  zu  1  Monat  Gefängnis.
L. Nieder,  Die  Arbeitsleistung  der  Saar-Bergleute  in  den
Kgl.  preuß.  Steinkohlengruben  bei  Saarbrücken  seit
dem  Jahre  1888.  Kritischer  Beitrag  zur  Messung  und
Beurteilung  der  Bergarbeiterleistung.  —  Münchener
volkswirtschaftliche  Studien,  herausg.  von  L.  Brentano
und  W.  L.otz.  90.  Stück.  Stuttgart  u.  Berlin  1909.
Besprechung  durch  H  e  r  b  i  g  in  der  Zeitschr.  f.  B.  H.  u.  S.  W.
Band  57  (1909),  C.  S.  162.
b)  Rechtliche  Verhältnisse.
Reglement  für  die  Bergleute  in  den  Nassau-Saarbrückischen
  und  andern  Landen  vom  1.  Juli  1797.  —
Abgedruckt  im  Bgmfrd.  1871,  Nr.  4  u.  5,  sowie  in
Haßlacher,  Geschichtliche  Entwicklung  (sieheoben  A.),
1884  u.  1904,  S.  69  bezw.  106.
Reglement  für  die  Bergarbeiter  der  Kgl.  Steinkohlengruben
  des  Bergamtsbezirks  Saarbrücken
  vom  5.  Sept.  1853.  —  Zeitschr.  f.  B.  H.
u.  S.  W.  Band  1  (1854),  A.  S.  247.
An  die  Stelle  dieses  Reglements  ist  später  die  „Arbeits-Ordnung
  für  die  Bergarbeiter  der  Kgl.  Steinkohlengruben
der  Saarbr.  Bergw.-Direktion  vom  15.  Sept.  1866“  und  mit
dem  1.  Dez.  1877  die  „Arbeits-Ordnung  für  die  Kgl.
Steinkohlengruben  bei  Saarbrücken  vom  6.  Aug.  1877“
getreten.
Straf-Ordnung  für  die  Bergarbeiter  der  Kgl.  Steinkohlengruben
  des  Bergamtsbezirks  Saarbrücken
  vom  5.  Febr.  1842.  —  Ebenda,  S.  250.
Die  Straf-Ordnung  ist  durch  das  „Disziplinar-Straf-Reglement“
  vom  3.  Aug.  1858  und  dieses  wieder  durch  die
vorgenannte  Arbeits-Ordnung  von  1877  ersetzt  worden.
Allgemeines  Berggesetz  für  die  preußischen  Staaten.
(Siehe  oben  C.  n.)
Es  kommen  hier  hauptsächlich  in  Betracht:  III.  Titel.
3.  Abschnitt.  Von  den  Bergleuten  und  den  Betriebsbeamten.
            
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