Steinkohlenbergbau.
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M. Füller, C. Meißner und О. Saeger, Hygiene der Berg-,
Tunnel- und Hüttenarbeiter. — Jena 1895. (18. Lief,
des „Handbuchs der Hygiene“, herausgegeben von
Dr. Th. Weyl in Berlin.)
A. Hygiene der Berg- und Tunnelarbeiter. I. Die Gefahren
des Bergwerksbetriebes für die Arbeiter und Schutzmaßnahmen
hiergegen. (Meißner.) II. Mortalität, Invalidität und Morbidität
der Bergleute. (Dr. Füller.) III. Wohlfahrts-Einrichtungen
für Bergleute. (F.) IV. Die Schädigungen des
Bergwerksbetriebes für die Umwohner und Schutzmaßregeln
hiergegen. (M.) V. Die Gefahren des Tunnelbaues und deren
Verhütung. (M.) — B. Hygiene der Hüttenarbeiter. (Saeger.)
Vielfache Einzelheiten des technischen Betriebes und von
Wohlfahrts - Einrichtungen der Saarbrücker Gruben,
statistische Ergebnisse des Saarbr. Knappschaftsvereins.
Mente, Dritte Informationsreise der Zentralstelle für Arbeiter-Wohlfahrts-Einrichtungen.
— Zeitschr. d. Zent. Stelle f.
Arb.Wohlf. 1896, Nr. 9 u. 11.
Wohlfahrtseinrichtungen der Kgl. Saarbr. Gruben: Vorrichtungen
zur Verhütung von Schlagwetter- und Kohlenstaub-Explosionen
auf Gr. König; Ansiedlungswesen, Schlafhäuser;
Konsumvereine, Kaffeeküchen; Vertrauensmänner; Knappschaftsvereine;
Schulwesen und Bibliotheken; Kohlendeputate;
Spar- und Darlehnskassen; Besitzstand der Belegschaft.
Eich hörst, Die Lage der Bergarbeiter im Saargebiete.
Dissertation. — Eisleben 1901.
Gerichtliche Bestrafung von Zeitungsredakteuren
usw. wegen Beleidigung der Kgl. Bergwerks-Direktion
zu Saarbrücken (unwahre Darstellung
der Arbeiterverhältnisse). — 1901 —1905.
ln der Sitzung der Strafkammer zu Saarbrücken vom
20. Sept. 1901 der Redakteur der St. Joh.-Saarbrücker Volkszeitung
Hoffman ns wegen öffentlicher Beleidigung der Kgl.
Bergw.-Direktion zu 200 Mk. Geldstrafe verurteilt. (Bgmfrd.
1901, Nr. 109.) Desgl. der Redakteur der Neunkirchener
Volkszeitung Lehnen wegen Beleidigung der genannten
Bergw.-Direktion, sowie deren Vorsitzenden und deren Beamten
durch die Urteile des Kgl. Landgerichts zu Saarbrücken
vom 31. Okt. und 23. Dez. 1903 (bestätigt 1904 durch Urteil
des Kgl. Landgerichts zu Trier) zu 500 Mk. und 900 Mk.
(Bgmfrd. 1903, Nr. 128 u. 150, sowie 1904, Nr. 141.)
Desgl. der ehemalige Bergmann Krämer aus Sulzbach
durch Urteil des Kgl. Landgerichts Saarbrücken im Juni 1904
und des Kgl- Landgerichts Trier im Mai 1905 zu 3 Monaten
Gefängnis bezw. 200 Mk. Geldstrafe. (Bgmfrd. 1904, Nr. 68
u. 69, sowie 1905, Nr. 56 u. 61.)
Die Ausbildung der Bergleute auf den staatlichen
Steinkohlengruben im Saarbezirk. — Saarbr.
Bergm. Kal. 1903, S. 75—76.
Ausbildung vom 14. Jahre ab zunächst über Tage, dann
als Schlepper und Lehrhauer, endlich Prüfung zum Vollhauer.