Full text : Literatur über das Industriegebiet an der Saar

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Steinkohlenbergbau.

Forbach,  Boidien,  Falkenberg  und  Chateau-Salins,  also  zur
Zeit  den  ganzen  Steinkohlenbergbau  Lothringens.
Reglement  über  die  Sicherheitsmaßregeln  gegen
schlagende  Wetter  auf  der  Kgl.  Steinkohlengrube
  Heinitz  vom  17.  Juli  1879.
Aehnliche  Reglements  wurden  gemäß  §  37  der  Allg.
B.-Pol.-Ver.  von  1867  auch  für  die  übrigen  Schlagwettergruben
des  Saarbr.  Bezirks  erlassen.
Spezial  Vorschriften  für  den  Betrieb  des  Kgl.  Steinkohlenbergwerks
  Von  der  Heydt  bei  Saarbrücken
  vom  15.  März  1888.  —  Zeitschr.  f.  Bergrecht,
Bd.  29  (1888),  S.  311—321.
Desgl.  auf  Grund  der  Berg-Pol.-Ver.  vom  1.  Aug.  1887
ziemlich  gleichlautend  für  sämtliche  übrigen  staatlichen  Gruben.
R.  Nasse,  Die  Beaufsichtigung  des  Betriebes  bei  dem
großbritannischen  und  bei  dem  rheinisch-westfälischen
Steinkohlenbergbau.  —  Zeitschr.  f.  B.  H.  u.  S.  W.
Band  40  (1892),  B.  S.  251—262.
Eingehende  Vergleiche  der  englischen,  westfälischen  und
der  Saarbrücker  Verhältnisse.  (Ergebnis  zu  Ungunsten
der  beiden  letztem  bezüglich  der  Anzahl  der  Aufsichtspersonen.)
Die  Einführung  von  Schichtmarken  auf  Gr.  König.
—  Bgmfrd.  1896,  Nr.  1.
Die  Marken  sind  seit  1.  Nov.  1895  an  Stelle  des  Verlesens
bei  der  Ausfahrt  zu  allgemeiner  Zufriedenheit  eingeführt
worden.
L. Rech,  Die  Beachtung  der  bergpolizeilichen  Bestimmungen
zur  Verhütung  von  Unglücksfällen.  —  Ebenda  1898,
Nr.  38.
Pol.-Verordnung  (des  Kgl.  Oberbergamtes  zu  Bonn  und
der  Kgl.  Regierung  zu  Trier)  betr.  das  unbefugte
Betreten  der  Bergwerkshalden  vom  1900.
—  Bgmfrd.  1900,  Nr.  45.  Zeitschr.  f.  B.  H.  u.  S.  W.
Band  48  (1900),  A.  S.  172.
Fritsch,  Zum  Haldenkohlen-Diebstahl.  —  Zeitschr.  f.  Bergrecht,
  Bd.  44  (1903),  S.  193.
In  neuester  Zeit  wird  von  den  Gerichten  das  sog.  Kohlenraffen
  auf  den  Halden  meist  als  „Diebstahl“  bestraft.
Ueber  die  Maßnahmen  gegen  die  Einschleppung
der  Wurmkrankheit  im  Saarkohlenrevier.  —
Bgmfrd.  1904,  Nr.  143.
Unterweisung  über  die  Rechte  und  Pflichten  der
„Sicherheitsmänner“.  (Nach  der  Ausführungsanweisung
  zum  Gesetz  vom  28.  Juli  1909.)  —  Bgmfrd.
1909,  Nr.  136—138.
            
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