gebrannt werden, 2 Albus geben, dagegen alles Eisen, was zu Saarbrücken und Ottweiler gebraucht
wird, zu 1 Ehein. Gulden den Centner liefern, für eiserne „Helfen“ (Töpfe) 1 Ort und 1 Gulden
bezahlt nehmen, für „Oefen, Büchsen oder Büchsensteine zu gießen“ nur 1 Gulden. — Ein Vergleich
zwischen den Erbpächtern vom Mittwoch nach Margarethen 1520 spricht neben der erwähnten „eisen-
sclimitt“ auch noch von einer „waldschmitte“.
In einer „Abrede“ endlich zwischen dem Grafen Johann Ludwig zu Nassau-Saarbrücken und
Heinrich von Wannen, Bürger zu Arle, aus dem Jahre 1535 erklärt der Graf, die alte Eisenschmiede
zu Wiebelskirchen wieder aufbauen zu wollen mit allen Hütten, Schmelzöfen, Rädern, Mastbäumen
und allem Holz- und Steinwerk ; Heinrich soll den Meister darstellen, den Schmelzofen machen, sowie
den großen Hammer, Brende und Zapfen, die man bedarf, und den großen „Ambols“, 12 Jahre lang
jährlich 32 Goldgulden entrichten und dem Grafen das „Huyßysen“ geben, gegossen oder geschmiedet
den Centner um 1 Gulden. Heinrich von Wannen entschuldigt sich jedoch in einem Schreiben (Arle,
28. August 1535), daß er die Pacht nicht übernehmen könne*).
Hiernach war also in der Nassau-Saarbrücken’schen Grafschaft Ottweiler die Eisengewinnung
bereits zu Anfang des 15. Jahrhunderts von den Höhen der Berge, wo sie ursprünglich betrieben
wurde, in die wasserreichen Thäler (Sinnerthal bei Neunkirchen und Osterbachthal bei Wiebelskirchen)
hinabgestiegen und zur Benutzung der Wasserkraft vorgeschritten. Andererseits ergibt sich aus den
Urkunden die culturgeschichtlich und technisch bemerkenswerthe Thatsache, daß in der Eisenschmiede
bei Wiebelskirchen schon im Jahre 1514 eiserne Töpfe, Oefen, Büchsen (Kanonen)
und Büchsenkugeln gegossen wurden, mithin bereits der Uebergang von der
directen zur indirecten Eisen dar Stellung, d. i. zur Roheisen-Erzeugung, voll¬
zogen war.
Ueber den weiteren Betrieb der gedachten Eisen- und Waldschmieden sind Nachrichten nicht
erhalten, es mag dahingestellt sein, ob dies‘e Schmieden nicht vielleicht in dem (noch näher zu be¬
sprechenden) während der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts errichteten Neunkirchener Eisenwerke
aufgegangen sind. —
Die nachfolgenden Beiträge zur geschichtlichen Entwickelung des Eisenhüttenwesens im Saar¬
gebiete betreffen in der Hauptsache die vormals Nassau - Saarbrücken’schen Lande (Grafschaft Saar¬
brücken und Herrschaft Ottweiler) und sind vorwiegend aus den im Königl. Staatsarchive zu Coblenz
auf bewahrten Special-Acten dieser Lande geschöpft**).
1. Die Eisenhütte zu Geislautern (erste Betriebsperiode).
In der Grafschaft Saarbrücken scheint die älteste Eisenhütte diejenige zu Geislautern gewesen
zu sein. Die erste Belehnung zur Anlegung derselben erfolgte durch Urkunde des Grafen Johann zu
Nassau-Saarbrücken vom 29. December 1572 an die drei „Beständer“ Georg Struß, Hans und Claus
Arnet, welche bereits vorher am Fischbach und Sulzbach, sowie bei Geislautern Eisenerze gefunden
hatten. Es wird denselben auf 5 Jahre gestattet, nicht nur an den gedachten Punkten, sondern auch
an anderen Orten der Grafschaft Saarbrücken Eisenerze zu gewinnen, sowie auf ihre Kosten Schmelz -
und Hammerwerke anzulegen. Der Graf stellt zur Errichtung „der hätten, Wasserfalls, deich, schmeltz,
poch vnd schmidwercks“ den geeigneten Platz nebst dem erforderlichen Bauholz; die Beständer sollen
sich ihre Holzkohlen „zur schmeltz vnd schmitten“ aus dem Abfallholz der herrschaftlichen AVälder
brennen, auch bei den Steinkohlen den Vorkauf genießen oder sich solche selbst graben lassen dürfen,
*) Die vorbesprochenen Urkunden über die Eisenschmiede von Wiebelskirchen befanden sich seiner Zeit im
Besitze des katholischen Pfarrers Hansen zu Ottweiler, sind aber nach dessen Tode gegen Ende der 1870er Jahre
mit den zahlreichen übrigen von jenem gesammelten Urkunden bedauerlicher Weise wieder zerstreut worden und in
unbekannte Hände übergegangen.
**) Hinsichtlich des Saarbrücker Urkunden- und Acten-Materials ist die Anmerkung S. 422, Bd. XXXII. B.
dieser Zeitschrift zu vergleichen.