21
bestehend aus dem Schmelzofen, 1 großen und 1 kleinen Hammer, und das zugehörige Hofgut 1 500 Gld.
Rheinisch vereinbart.
Im Laufe der Pachtzeit war zu dem Beständern Stehelin und Bouchot noch Philipp Heinrich
Kraemer, Kauf- und Handelsmann zu Saarbrücken, hinzu getreten, und war von diesem dann später
die Pacht auf alleinige Rechnung übernommen worden*). Ihm wurde auch durch Vertrag vom
18. August 1791 der bis zum 1. November 1794 dauernde „Bestand“ auf weitere 12 Jahre erneuert.
Mit Kaufvertrag vom 12. December 1804 gingen endlich das Werk und Hofgut, sowie mit weiterem
Vertrag vom 14. December 1804 auch die St. Ingberter Walddistricte, in welchen bis dahin die Eisen¬
erze für das Werk gegraben worden waren, von den Grafen von der Leyen eigentümlich an die
Wittwe des seitherigen Beständers, Frau Sophia Krämer geb. Firmond, über und sind seitdem bis
heute im Besitze der Familie Kraemer verblieben.
9. Die Hämmer und sonstigen kleineren Eisenwerke.
Eines der ältesten Hammerwerke des Saargebietes scheint der Scheidter Hammer ge¬
wesen zu sein. Unterhalb des Dorfes Scheidt im Thale des wasserreichen Scheidter Baches angelegt,
war derselbe dazu bestimmt, das auf den Eisenschmelzen der Grafschaft Saarbrücken dargestellte
Masseleisen zu verarbeiten.
Hammerschmiede werden als ständige Bewohner von Scheidt schon 1686 und 1688 in den
Häuserverzeichnissen, sowie in den Verhandlungen der Gemeindeversammlungen dieses Ortes aufgeführt.
Der mehrgedachte Bericht an die Fürstin Charlotte Amalie von 1728 rügt an dem Scheidter Hammer,
daß er ..übel angelegt und von wenig Nutzen“ sei, hält es außerdem nicht für nöthig, ihn, wie dies
seit geraumer Zeit geschehe, durch „einen aparten Schreiber“ verwalten zu lassen, da wohl ein einziger
Schreiber für die nur 1 Stunde Wegs aus einander liegenden 2 Schmelzen (Fischbach und Sulzbach)
und den Hammer genügen werde.
In der Folge hat der Scheidter Hammer die Schicksale der übrigen Saarbrücker Eisenhütten
getheilt, indem er bald mit diesen zusammen, bald für sich allein an Private verpachtet, bald wieder
auf kürzere oder längere Zeit für herrschaftliche Rechnung betrieben wurde.
Gleichfalls im Thale des Scheidter Baches kamen 1753 der Stahlhammer zu Gof-
f o n t a i n e (zwischen Haiberg und Scheidt), sowie 1759 der Rentrisch er Hammer (zwischen
Scheidt und St. Ingbert) in Betrieb. Beide waren auf Grund besonderer, von der fürstlichen Rent-
kammer zu Saarbrücken geschlossener Verträge von Privaten auf eigene Kosten erbaut worden, und
zwar ersterer von Gouvy (aus Saarlouis), welchem er auch gegen einen Jahres - Canon von 500 Livr.
(229 Gld. 5 Albus) auf 30 Jahre „verlassen“ wurde, letzterer von der Pächterin des St. Ingberter
Werkes, der Wittwe Cath. Loth**), in deren Familie er pachtweise zu einem Canon von 400 Gld. bis
zum Ende des Jahres 1776 verblieb.
Im Sulzbachthale wurde um das Jahr 1745 bei der heutigen Ortschaft Jägersfreude für herr¬
schaftliche Rechnung ein „Platinenwerk“ angelegt, auf welchem man in einem Schneidwerk Eisen¬
rohschienen (Platinen) darstellte und diese dann zu Schwarzblech aushämmerte, in Folge dessen sich
auch bald der Name „Plechhammer“ einbürgerte. Seit den 1750er Jahren war das Werk gegen
750 Gld. Jahres-Canon an Private verpachtet, zuletzt auf Grund eines Vertrages von 1786 zusammen
mit Goffontaine an Gebr. Gouvy, nachdem inzwischen (1777) der Blechhammer in ein Stahlwerk um¬
gewandelt worden war.
Endlich ist noch des sogenannten „Drahtzuges“ zu gedenken, welchen die Hüttenpächter
Gebr. Beer et Comp, in den Jahren 1769 bis 1770 am Walkenmühlenweier unmittelbar bei Saarbrücken
errichteten. Nach den Inventarienverzeichnissen umfaßte dieses Werk einen „groben“ und einen
*) Wann dies geschehen, ist nicht genau zu ermitteln. Eine Actennotiz erwähnt unter dem 16. Februar
1790 noch „Kraemer et Comp, zu St. Ingbrechter Schmelz“.
**) Der Rentrischer Hammer wurde danach auch „Lotten-Eisenwerk“ genannt.