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Wie die Baurechnung ergibt, hatten Fundament und Rauhgemäuer des Hochofens einen
Querschnitt von 28 Fuß im Quadrat, und war ersteres mit Abzugscanälen von 4 Fuß Höhe und
Weite versehen. Außer dem Schmelzofen waren mehrere Hämmer mit den zugehörigen Frischfeuern,
sowie ein „Poch- und Schlack-Werk14 angelegt.
Die verschmolzenen Eisenerze scheinen aus den verschiedensten Theilen des Saargebietes be¬
zogen worden zu sein, indem die Schmelzrechnung für 1756 zahlreiche Ausgaben an in- und aus¬
ländische Erzgräber für Schürfen auf „Bonn Ertz44 (Bohnerze), Sanderz, Rotherz und Weißerz nach¬
weist. Als Gestehungskosten werden im Inventar vom 7. Februar 1758 berechnet : für 1 Maaß Erze
54 Kreuzer, 1 Maaß Holzkohlen ebenfalls 54 Kr., 1 Fuder (30 Ctr.) Steinkohlen frei Werk 1 Gld.
45 Kr.; andererseits als Werthe der Productenvorräthe: 1 Ctr. Masseleisen 1 Gld. 45 Kr., Formguß
5 Gld., Sandguß 21j2 Gld., Stabeisen 5 Gld., Kleineisen 51/* Gld., Zaineisen 51/» Gld., Blech 6 Gld.,
Wascheisen 1 Gld., Alteisen 1 Gld.. „Stückher und Bengel dem Kleinschmied44 5 Gld.
Während das Werk anfänglich für, herrschaftliche Rechnung betrieben wurde, brachten die
steten Geldverlegenheiten des Fürsten Wilhelm Heinrich dasselbe sehr bald gleichfalls in die Hände
der wucherigen „Juden-Companien44, denen nach und nach fast alle fürstlichen Hütten verfallen waren.
Nachdem ein Angebot der Pächterin Katli. Loth von der benachbarten St. Ingberter Hütte abgelehnt
worden war, kam am 7. August 1758 ein 9 jähriger „Bestand44 (vom 1. September 1758 beginnend)
mit den Gebr. Salomon und Samuel Alexander (von Buchsweiler) zu Stande.
Gemäß dem Bestandbriefe war den Unternehmern gestattet, „die benöthigte. Ertz und Fluß
zu suchen und zu graben in denen hier folgenden und gesetzten Limiten, als in der Burbach
bis in die Steinbach . . . ., bis auf das Neuhauß, bis auf Duttweiler die Sulzbach hinauf bis
zur Ottweiler Grenze, von da zur Leyen’schen Grenze, zur Lothringischen Grenze dies - und jenseits
der Saar .... sowohl in hohen Waldungen, als auch auf dem Feldland, nach der in hießigen Landen
eingeführten Ordnung und mit Vorbehalt, daß einem jeden Eigenthümer des Feldlandes der darauf
gesehene Schaden vergütet werde44. Als Jahres - Canon werden 2 250 Gld. festgesetzt. Die erforder¬
lichen 4 500 Hüttenklafter *) Kohlholz sollen mit 1 Gld. 6 Albus das Klafter, daneben alles Rost-
und Geschirrholz, sowie das Brennholz für die Arbeiter noch besonders bezahlt werden, wogegen alles
erforderliche Holz zu einem neu zu errichtenden „Schneidt Werk44 kostenlos abgegeben wird; die
Steinkohlen zum Betriebe des Werkes und für die Arbeiter sind aus der Gersweiler Grube zu 1 Albus
4 Pf. der Centner zu beziehen. Zu allen Arbeiten dürfen vorzugsweise nur Einheimische verwendet
werden. Der ..Herrschaft44 sollen Beständer die benöthigten Eisenwaaren zu Preisen liefern, wie sie
den „Kaufleuthen en gros44 bewilligt werden.
Im Jahre 1765 wurde den Pächtern gestattet, auf dem Werke einen Kupferhammer zu er¬
richten. 1767 hatte der Fürst zwar beschlossen, das Werk wieder „an sich zu ziehen44, indessen
zwangen die andauernden Geldverlegenheiten zu abermaliger Verpachtung. Dieselbe erfolgte, nachdem
der zeitige „Admodiator44 Sieur Roederer entschädigt worden, durch Uebereinkunft vom 14. Juli 1768
zugleich mit der Sulzbacher Schmelze und einem neu zu erbauenden „Drahtzuge44 an die Gebr. Beer,
denen bereits das Geislauterner Werk verpachtet war. (Vergl. zu 4.) Bemerkenswerth in der Ueber¬
einkunft ist die ausdrückliche Bestimmung, daß die Haiberger Schmelze nicht mit Holzkohlen betrieben
werden dürfe, vielmehr Steinkohlen dazu verwendet werden sollen (vergl. zu 6.); die erforderlichen
Gestellsteine für den Hochofen wird den Pächtern gestattet, aus den Steinbrüchen bei Bous (Kohlen¬
sandstein) unentgeltlich zu entnehmen.
Nacli der Uebergabe-Verhandlung bestand zu dieser Zeit das Haiberger Werk aus: 1 Schmelz¬
ofen, 1 großen Hammer mit 3 Feuern, 2 kleinen Hämmern mit 2 Feuern und 1 Kupferhammer, an
*) 1 Klafter Hüttenholz soll 14 Nürnberger Schuh lang und 3’/a Schuh hoch sein, bei ebenfalls 3Va Schuh
Scheitlänge. Im benachbarten von der Leyen’schen Gebiet wurde 1781 das Klafter Kohlholz zu nur 9 Nürnberger
Schuh Länge, aber 4 Schuh 1 Zoll Höhe und 31/» Schuh (später 4 Schuh) Scheitlänge gerechnet.
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