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Scheidt nach Beendigung der Olry’sclien Pacht gegen einen jährlichen Canon von 8 700 L. *) der Ge¬
sellschaft Joh. Philipp Quien, Franz Didier, Beer Hertz und Salomon Alexander in 9-jährigen Bestand
gegeben werden.
In Folge der großen Schuldenlast des Fürsten und der hierdurch in diesem und den folgen¬
den Jahren veranlaßten verschiedenartigsten Geldgeschäfte mit jüdischen Wucherern („Hoff Agenten“)
kam auch der letztgedachte Vertrag nicht zur Ausführung, vielmehr gingen die 3 Werke am 1. Januar
1751 gemäß einem neuen Vertrage vom 4. November 1750 in die Pacht eines jüdischen Consortiums
über, und zwar Geislautern auf 19 Jahre, Fischbach und Scheidt auf 10 Jahre.
Wegen der Eisenerze bestimmte der Vertrag, daß, wenn dieselben bei Geislautern mangelten,
solche anders woher durch die Rentkammer gegen Erstattung des Gräber- und Fuhrlohnes zu liefern
seien. Für die aus den herrschaftlichen Wäldern zu beziehenden 7000 Klafter Holz (nebst 10 pGt.
freier „Eingabe“) waren je 17 Batzen außer der gewöhnlichen Forstgebühr zu entrichten. Den
Pächtern wurde verstattet, „deren Steinkohlen auf denen Wercken sich zu bedienen, welche dieselben
aber von denen Unterthanen und possessoribus der Gruben nach dem landüblichen Preiß, wie solche
andere Schmid, Wappenschmid und dergleichen bezahlen, ankauffen müssen.“
/ Nach einem Berichte vom Juli 1751 war um diese Zeit auf dem Geislauteruer Werke bereits
ein zweiter Schmelzofen und ein Schneidwerk (Walzwerk) in Betrieb, auch wird der Verwendung
von Steinkohle gedacht und ein „Stahlmacher“ erwähnt**).
Vom 1„ September 1758 ab, also noch weit vor Ablauf des Vertrages von 1750, sah sich die
fürstliche Rentkammer veranlaßt, die 3 Werke gegen Entschädigung der Pächter „mit Aktivis und
Passivis“ in eigene Verwaltung zurück zu nehmen. Jedoch wurde bereits durch Vertrag vom
23. September 1758 das Geislauterner Werk für sich allein vom 1. November desselben Jahres ab
an Beer Hertz zu einem Jahres-Canon von 3 200 Gld. aufJ2 Jahre neu in Pacht gegeben.' Der
Preis für die zu überweisenden 6000 Klafter Kohl-, Röst- und Brandholz (ohne 4 pCt. freie „Ein¬
gabe“) war hierbei auf 1 Gld. 14 Albus das Klafter festgesetzt, während der Pächter die Steinkohlen
auf den herrschaftlichen Gruben zum gewöhnlichen Preise entnehmen, es ihm übrigens auch freistehen
solle, dieselben sowohl in der Schmiede, wie zu anderen Feuern zu benutzen.
Aus der Berechnung der vom Pächter übernommenen Productenvorräthe sind für je 1 Ctr.
der letzteren die nachstehenden Verkaufswerthe zu verzeichnen :
geschmiedetes Grobeisen 5 Gld.,
geschmiedetes Kleineisen 5 Gld. 7 Alb. 4 Pf.,
Formguß 5 Gld.,
Sandguß in Stücken 2 Gld; 15 Alb.,
Masseln 2 Gld.,
Sandguß Potterie 3 Gld.,
Schneidstäbe 4 Gld. 15 Alb.
Nach dem Inventar vom 1. November 1758 waren vorhanden: 2 Schmelzöfen, 2 Paar Blas¬
bälge , 1 Formhaus, 1 großer und 1 kleiner Hammer, 5 Läuterfeuer, 1 Streck - und Zahnhammer,
1 Nagelschmiede, 1 Schlackenpochwerk, sowie endlich das Schneidwerk mit 1 großen Glühofen und
1 kleinen Wärmofen.
Von Interesse ist die folgende nähere Beschreibung des „Schneidwerkes“ :
„Die Maschinen bestehen in 2 Theile. Das erste ist das Waltzwerck, wordurch die
„Stangen Eissen aus dem Ofen passiren müssen, das AVerck aus geschmiedetem Eissen,
*) „Jedes Livre im dermaligen Curs Teutschen Geldes ad 17 Albus.“
**) Im Jahre 1756 werden von Geislautern der Stahlmacher Eberhard Groll mit 2 Stahlarbeitern auf Kosten
der Preußischen (Schlesischen) Staatskasse nach dem Eisenhüttenwerke Malapane in Oberschlesien herangezogen, um
dort die Stahlfabrikation einzuführen. (ATergl. Fechner, Die Königl. Eisenhüttenwerke Malapane und Kreuzburger¬
hütte, in dieser Zeitschr. Bd. XLIII, B. S. 81.)