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4. Die Eisenhütte zu Geislautern (zweite Betriebsperiode).
Seitdem die Geislauterner Hütte unter den Wirren des 30jährigen Krieges verlassen worden
war (vergl. oben 1.), scheint reichlich ein volles Jahrhundert vergangen zu sein, ehe ihre Wieder¬
aufnahme erfolgte. Zwar findet sich in den Acten bereits aus dem Jahre 1726 der Entwurf eines
Vertrages zwischen dem Grafen Friedrich Ludwig zu Nassau-Saarbrücken und dem damaligen Pächter
der Neunkirchener Hütte Joh. Georg Koch „wegen wieder Aufrichtung und Erbauung einer Eissen
Schmeltz und Hammer an demjenigen orth zu Goißlautern, wo vor diesserti auch eine gestanden“, in¬
dessen spricht der an die Fürstin Charlotte Amalie erstattete Bericht vom Jahre 1728 nur noch erst
von einem „Projecte“, bei Geislautern an der Rossel einen neuen Hammer nebst Schmelze anzulegen,
„um das todte Capital der Waldungen zu Nutz zu bringen.“
Thatsächlich dürfte die Wiederaufnahme zu Anfang der 1730er Jahre stattgefunden haben.
Ein Bericht des Factors Joh. Philipp Quien aus dem Jahre 1736 bemerkt, daß „das Schmeltz Werk
noch zu neu“ sei, um seinen Ertrag schon zu kennen, stellt aber fest, daß nach Ausweis der Rechnung
im Jahre 1735 aus den dargestellten 3 052 Ctrn. Stab- und Kleineisen im Ganzen 13 288 Gld.
26 Albus 5 Pf. *) erlöst worden seien. Der Absatz ging hauptsächlich an die Schmiede in Lothringen,
insbesondere auch nach Metz; das Eisen wurde „seiner besseren Qualität wegen“ demjenigen der be¬
nachbarten Lothringischen Werke vorgezogen, trotzdem dessen Preis niedriger war.
Aus einem mit dem Kaufmann Olry zu Metz geschlossenen Vertrage vom 29. October 1736,
wonach dieser nicht nur alle zur Zeit vorräthigen Producte, sondern auch für die nächstfolgenden
6 Jahre regelmäßig die laufende Gesammtproduction der Hütte käuflich übernahm, ergibt sich, daß
letztere neben geschmiedetem Stabeisen und „kleinem platt geschlagenem Eisen“ auch erhebliche
Mengen Gußwaaren lieferte. Olry verpflichtet sich nämlich in dem Vertrage, an Häfen (Töpfen),
„Krugssen“ (gußeisernen Wasserkrügen) und anderem gegossenem Eisen jährlich mindestens 500 Ctr.
abzunehmen, außerdem ebenso viel „Kamin und Schornstein“. Die Preise werden festgesetzt für
1000 Pfd. Stangeneisen und Krugssen zu 114 Livr. = 44 Gld. 10 Albus**), desgl. Stabeisen zu
108 L. und Sandguß zu 54 L. Das Eisen soll frei außer Landes gefahren werden dürfen, jedoch
sind von jeder Fuhre 5 Batzen zu entrichten.
Durch Vertrag vom 8. September 1741 wird das Geislauterner Werk zugleich mit der Fisch¬
bacher Schmelze und dem Scheidter Hammer (vergl. weiter unten) vom 1. Januar 1742 ab dem Joseph
Olry, Rathsherrn zu Metz und Beständer von Villrupt; auf 9 Jahre zu einer Gesammtpacht von
8000 Livr. (5 000 für Geislautern und 3000 für Fischbach nebst Scheidt) in Bestand gegeben. Das
Geislauterner Werk hafte um diese Zeit „1 doppelten Ofen“ mit 2 Haar von Wasserrädern getriebenen
Blasbälgen, ferner 1 großen Hammer mit 3 Feuern, 1 Rennfeuer und 1 kleinen Hammer; dem Pächter
wird erlaubt, dazu noch ein Spaltwerk (fenderie, Walzwerk) nebst einer Nagelschmiede zu errichten.
Die Erze können frei im Inlande gegraben („mit freiem Holz zu Stollen und Brunnen“), dürfen aber
auch aus benachbarten Orten zollfrei eingeführt werden. Das zum Hüttenbetriebe erforderliche Kohl-
liolz wird dem Pächter überwiesen, jedoch hat er es auf seine Kosten zu fällen. Für die Ausfuhr
von Eisenwaaren ist der übliche Zoll zu entrichten. Die seitherigen herrschaftlichen Factoren Quien
und Raab treten als Directoren in den Dienst des Pächters über.
Am 11. April 1749 fand auf Grund vorausgegangener Ausschreibung seitens der fürstlichen
Rentkammer eine öffentliche Versteigerung des Geislauterner und Fischbacher Werkes auf einen „Be¬
stand“ von 9 Jahren statt. Obwohl sich Pächter zu den bekannt gegebenen Versteigerungsbedingungen
fanden, wurde doch die neue „bail“ vom Fürsten Wilhelm Heinrich nicht genehmigt; statt dessen
sollten gemäß einem Vertrage vom 18. December 1749 die Werke zu Geislautern, Fischbach und
*) 1 Gulden = 15 Batzen = 30 Albus zu je 8 Pfennig.
**) Hiernach galt also 1 Livre damals 112/3 Albus.
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