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zahlen; außerdem soll, „was zur Hoffstatt und Bauwesen erforderlich an Stab, Zain und Klein Eissen,
wie auch die Potterie Waare umb 5 Gld., die Sandguß Waare umb 3 Gld. (der Centner) verabfolgt
werden.“ Von den auszuführenden Eisenwaaren bleibt der gewöhnliche Zoll Vorbehalten.
Eine Verfügung des Fürsten vom 11. März 1749 erlaubt den Pächtern, eine zweite Schmelze
„am Hasselbächer Weyher“ zu erbauen. Diese neue Schmelze (später als „Schmeltz an der Sinner-
bacli“ bezeichnet) hatte 1 Ofen mit 2 großen Bälgen, Sandgießerei, Formhaus, Erzwäsche, Kohlen¬
scheuer und 3 Arbeiterwohnungen.
Eine weitere Verfügung vom 24. November 1749 bestimmt, daß das Erz zu beiden Schmelzen
in den Waldungen „durch die Unterthanen“ (Bauern) nach bisheriger Ordnung gewonnen werden soll,
„das Berg Ertz aber durch ihre (d. i. der Pächter) ordentliche Berg Knappen“, und soll zu solchen
Grubenbauen das Holz unentgeldlich aus den herrschaftlichen AValdungen verabfolgt werden; auch ist
es den Pächtern überlassen, „zu des gantzen Hüttenwercks eigenem Beliuff und Gebrauch“ eine Stein¬
kohlengrube in der Nähe des Werkes zu eröffnen und „deren gratis sich zu bedienen.“
Nach den Pfarrbüchern erscheinen gegen Ende des Jahres 1753 unter den Arbeitern des
Neunkirchener Werkes 28 Familien, welche der Hüttenfactor-Jakobi im Laufe des Jahres aus Württem¬
berg herangezogen hatte.
Bereits 21/2 Jahre vor Ablauf des v. Stockum’schen Bestandsbriefes erfolgte am 25. Februar
1762 dessen Verlängerung auf 6 Jahre und sodann durch Vertrag vom 1. Juli 1768 mit Job. Jakob
v. Stockum und dessen Sohn Johann (wozu 1771 noch Isaak Schombart aus Frankfurt hinzutrat)
eine nochmalige Verlängerung auf 12 Jahre, -wobei der Pachtbetrag auf 3 600 Gld. Rheinisch, der zu
zahlende Holzpreis auf 1 Gld. 20 Albus und (im Vertrage von 1768) auf 1 Gld. 24 Albus für das
Klafter erhöht, zugleich die freie „Eingabe“ von 10 pCt. auf 6 pCt. herabgesetzt wurde.
Es mag bemerkt sein, daß bei Gelegenheit des Vertrages von 1762 auch „die Compagnie
Guinand et Comp.“ (von Gienanth?), sowie W. Remi und Stumm*) als solche angegeben werden,
welche mit der fürstlichen Kammer wegen Uebernahme von Hüttenwerken verhandelten.
Mit dem Ablaufe des letzten v. Stockum’schem Vertrages ging das Neunkirchener Eisenwerk
am 20. August 1782 in die Pacht der Französischen „Ferm - Societät“ Le Clerc, Joly et Comp,
über, welcher bereits seit mehreren Jahren fast sämmtliche übrigen Eisenhütten des Fürsten von
Nassau-Saarbrücken pachtweise überlassen waren. (Vergl. weiter unten.)
3. Die Dillinger Hütte.
Die auf Altlothringischem Gebiete in der Nähe* von Saarlouis gelegene Dillinger Hütte soll
schon 1628 bestanden haben. Im Jahre 1685 ertheilte Ludwig XIV. von Frankreich dem Marquis
von Lenoncourt die Concession, daselbst eine „forge de fer et d’acier“ zu errichten, von welcher Con-
cession auch sofort Gebrauch gemacht wurde, so daß die Hütte, mit welcher eine Schmelze zu
Bettingen in Verbindung stand, bereits 1690 der Besatzung von Saarlouis die nöthigen eisernen Oefen
und sonstigen Gußwaaren liefern konnte. Von Interesse ist, daß als erster Director der Hütte ein
Jesuitenpater (Renard) auftritt. 1720 erhielt der genannte Marquis Lenoncourt von Herzog Leopold
von Lothringen das Privilegium, in Dillingen Weißblech und Sensen darzustellen; derselbe scheint
indessen keinen Gebrauch davon gemacht zu haben. Auch als König Stanislaus 1750 dieses Privilegium
den damaligen Hüttenbesitzern erneuerte, beschränkte man sich doch nur auf die Fabrikation von
Sensen, Schippen und Sägen, die sich auch bald einen guten Ruf und Absatz erwarben.
*) Die Gebrüder Stumm erscheinen zuerst als Pächter oder Eigenthümer des Birkenfelder Hammers; als
solche kaufen sie 1737 den Sensweüer Hammer im Soonwalde und treten 1741 als Theilhaber bei der Gräfenbacher
Hütte ein. Im Jahre 1743 ging die Asbacher Hütte an die Brüder Job. Nik. Stumm aus Enkirch a. d. Mosel und
Joseph Heinrich Stumm vom Birkenfelder Hammer käuflich bezw. in Erbbestand über. (Vergl. W. Dunker, Berg¬
revier Coblenz II. S. 63 bis 65.
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