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Es mag von Interesse sein, aus den vorgedachten Rechnungsabschlüssen für 1685 und 1686
“V hier einige Angaben über Zahl und Art der Arbeiter, sowie deren Löhnung einzuflechten. Unter dem
Hüttenfactor Grégoire Jacques (1686) und dem vorherigen Hüttenmeister Simon Lefebure waren
beschäftigt :
bei der Schmelze A maitre fondeur, A maître chargeur de mines, J: petit fondeur, 1 chargeur
de charbon, 1 maitre potier;
beim Frischen und Hämmern 1 maitre affineur, 4 forgerons (einschl. 1 valet de la fineure),
A maréchal ferrant und 1 maréchal ;
bei den Erzgruben 1 maitre mineur, 18 mineurs („Ertz Knappen“);
sonst noch 2 placiers, 2 Zimmerleute, 1 Pocher, 2 Holzhauer, 2 Köhler, 6 Fuhrknechte,
außerdem eine Anzahl Fuhrleute von Wellesweiler und Wiebelskirchen (worunter mehrere,
die mit 31 Ctr. Eisen nach Straßburg gefahren waren).
An Löhnen u. s. w. erhielten :
der Hüttenfactor jährlich 44 Reichsthaler *) und einen Rock (zum Werthe von 16 Rthlr.),
außerdem 5 Rthlr. „pour le denier à Dieu“ ;
der Schmelzmeister wöchentlich Rthlr., der Gichtmeister l3/4 Rthlr., der Kohlenauf¬
geber lx/2 Rthlr., der Unterschmelzer 2 Gulden (täglich 10 Albus), der Gießermeister
1 Schilling für den gegossenen Topf (pot de fer) ;
die Hammerschmiede im gemeinschaftlichen Gedinge 7 Albus für den Centner geschmiedetes
Eisen, der Hufschmied 7* l/2 Rthlr. und sein Geliülfe 2 Rthlr. den Monat;
der Grubensteiger monatlich 71/3 Rthlr., die Bergleute wöchentlich 5 Orththaler oder 3 Livr.
15 Sol. oder 10 Schilling ;
die Platzmeister wöchentlich 22 Schilling, die Zimmerleute täglich x/4 Gulden, die Fuhr¬
knechte monatlich 2 Rthlr.
Vorübergehend scheint auch in dieser Zeit das Neunkirchener Werk (oder ein Theil desselben)
wieder verpachtet gewesen zu sein. So wird auf Grund einer Klage von Humbdot Gillot, „admodiateur
des forges de Neunkirchen“, der Graf Friedrich Ludwig zu Nassau - Ottweiler durch Ordonnanz des
Gerichtshofes zu Metz vom 23. Juni 1688 zur Zahlung von 187 Livr. 13 sois 3 denier an den ge¬
dachten Gillot verurtheilt, und bescheinigt dieser Pächter auch am 30. Juli 1688 die erfolgte Zahlung.
Unter dem 6. Februar 1700 schließt Graf Friedrich Ludwig einen „ Admodiations - Contract“
mit Hanns Georg Koch, Bürger und Handelsmann zu Zweibrücken, und Grégoire Jacques, Beständer
des herrschaftlichen Gutes zu Berg Zabern — in einem Schriftstück vom 1. October 1703 wird letzterer
als „fermier des forges de Gaisberg dans la Comté de Bitsch“ aufgeführt —, wonach beiden Genannten
das „Eysenberg - und Hüttenwerck“ zu Neunkirchen vom Tage Johann Baptista (24. Juni) ab auf
6 Jahre in Bestand gegeben wird. Als zum Werke gehörig bezeichnet der Vertrag „den Schmeltz-
offen, Hammerschmidt, Kohlenschewer, Wohnhauß und übrige Gebäwe, ingleichen auch den Wasserbaw,
lauffende Geschirr und alles andere, so zum Bergkwerck gehörig.“ Beständer sollen noch eine neue
Kohlenscheuer beim Schmelzofen, ein Paar große Blasbälge zu letzterem und 3 Paar Bälge in der
Schmiede hersteilen; seitens des Grafen soll das Wehr in der Blies in guten Stand gebracht werden,
wie derselbe sich denn auch verbindlich macht, falls der Schmelzofen „aus dem Fundament neu auf¬
*) Bezüglich der damaligen Münzverhältnisse (Vermischung Deutscher und Französischer Währung) ist-
zu bemerken:
1 Gulden (Florin) = 30 Albus (auch „sous d’allemagne“ genannt, zum Unterschiede vom Lothringischen Albus,
der nur U/j Kreuzer werth war) —15 Batzen oder 60 Kreuzer.
1 Keichsthaler (escu oder écu) = U/2 Gulden = 3 Livre.
1 Livre (Franken) — 20 Sols (oder „sous“) = 12 Lothringische Albus = 18 Kreuzer.
1 ÖVhthaler = x/4 Reichsthaler =15 Sols.
1 Schüling (escallin) = rund 7'/2 Sols.