Full text: Beiträge zur älteren Geschichte des Eisenhüttenwesens im Saargebiete

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Mit dem Jahre 1628 (Sperrung der Saar bei Wallerfangen) begannen für die Saarbrücken’- 
schen Lande die Drangsale des 30jährigen Krieges, in Folge deren das Geislauterner Werk sehr bald 
gänzlich verlassen wurde. 
2. Das Eisenwerk zu Neunkirchen. 
Wann die Eisenhütte zu Neunkirchen, in der Herrschaft Ottweiler, entstanden ist, entzieht 
sich der näheren Feststellung, falls nicht etwa ihre Anfänge in der oben erwähnten alten Waldschmiede 
bei Wiebelskirchen erkannt werden könnten. Als erstes Zeichen ihres thatsächliclien Bestehens dürfte 
eine gußeiserne Platte mit der Jahreszahl 1593 und der Aufschrift „Neunkircher Eisenwerk“ anzu¬ 
sehen sein, welche sich in früherer Zeit zu Neunkirchen befunden haben soll. Auch geht aus dem 
Special-Acten-Repertorium von J. G. Hagelgans*) hervor, daß die Hütte in den Jahren 1597 und 
1603 „von Herrschafts wegen“ betrieben wurde, sodann aber bis 1610 an Unbehendts (aus Metz), von 
1610 ab an Peltre und eine weitere Reihe „Admodiatoren“, meist Französischen Namens, verpachtet 
war. Daß der Betrieb bereits um diese Zeit einen gewissen Umfang erreicht hatte, zeigt eine acten- 
mäßige Angabe, wonach das Werk 2 Schmelzöfen und 2 Hämmer besaß; zudem waren im Jahre 1634 
zu Neunkirchen 2, zu Wiebelskirchen 1, zu Schiffweiler 8 und zu Stennweiler 3, im Ganzen also 14 
Häuser wegen der Hütte (als Wohnungen der Erzgräber) „gefreyt“. 
Während des 30jährigen Krieges wurde das Werk im Jahre 1635 durch Lothringisch-Spanische 
Truppen, welche mit Feuer und Schwert die ganze Gegend verheerten, völlig zerstört. Ausweislich 
eines späteren Briefwechsels war der damalige Hüttenpächter Olry (aus Metz) mit dem Hüttenzins 
und Begleichung der Abrechnung vom 2. April 1632 noch im Jahre 1652 im Rückstände. 
Mit letzterem Jahre 1652 beginnen eifrige Bemühungen des Grafen Johann Ludwig zu Nassau- 
Saarbrücken, das zerstörte Werk wieder in Gang zu bringen. Unterm 20. Mai 1652 wird von ihm 
ein herrschaftlicher Beamter beauftragt, nach Metz zu reisen und dem gewesenen „Hüttenmeister“ 
Olry zu vermelden, „daß wir solch hüttenwerck länger nicht Öde liegen, noch gar verfallen lassen 
kunnten, sondern selbiges gern wieder angerichtet vnd in gang gebracht sehen mochten. Weilen fast 
kein eysen mehr diesser gegend zu bekommen, vnd großer mangel vnd nachfrag darnach, indem hin 
vnd wieder zubawen vnd zurepariren angefangt wird, haben sich auch bereyt vnderschiedliche derent¬ 
wegen mit vnß zuhandeln angemeldet.“ In erster Linie soll Olry gefragt werden, ob nicht er selbst 
oder die Seinigen sich wiederum auf eine Pacht einlassen wollten. 
Gleichzeitig werden briefliche Aufforderungen ähnlicher Art mit dem Versprechen von Frei¬ 
heiten und Begünstigungen an mehrere andere Personen gerichtet**). Als Ergebniß dieser Bemühungen 
war das Werk im Jahre 1653 an Peter Zürmundt (Sürmond?) und Heinrich Beuchen, gewesene Salm- 
Reifferscheidt’sche Unterthanen („der Religion wegen außgewichene leutlein“) aus dem Schleidener 
Tliale, in 14jährigen „Accord“ gegeben worden. Aber schon nach 5 Jahren (27. October 1658) bitten 
diese „Eisenliütten-Meister“ den Grafen, sie von ihrem Vertrage wieder zu entbinden, da sie alle ihre 
Mittel erschöpft hätten und das Werk nicht mehr fortführen könnten. Es wird in der Bittschrift an¬ 
geführt, daß sie mit schweren Kosten „den Wasserbau zum Hammer und Leuteroffen verfertigt“, alles 
laufende Zeug in Stand gesetzt, viel Eisenwerk beigeschafft, die Bälge u. s. w. neu hergestellt hätten, 
*) Manuscript vom Jahre 1741, im Königl. Staatsarchive zu Coblenz. 
**) So beispielsweise die nachfolgende an Lampert Dieppengießer: 
Wir Johann Ludwig Graue zu Nassau zu Sarbrucken vnd zu Sarwerden pp. hiermit bekennen, demnach Wir 
in willen vnd werck vnsser eysengütter wieders vffzurichten vnd in gang bringen zulassen, daß darbey wir denjenigen 
meister vnd knechten, so daruff künfftig bestallet vnd würcken werden, insonderheit Lampert Dieppengießer alß 
principal meistern nicht allein die bey Berg- vnd Hüttenwercken gewöhnliche privüegia vnd freyheitten geben vnd 
gestatten, sondern auch mit feltgütern zu viehezucht vnd haußhaltung also versehen vnd sonsten begnadigen wollen, 
daß sie sich vnd die ihrige ehrlich zuernehren vnd fortzubringen gute gelegenheit vnd vnß zu danken vrsach haben 
werdten. Zu vrkundt dessen haben wir vnß eygenhendig vnderschrieben vnd vnsser s.Agret nachdrucken lassen. 
Signatum Ottweiller den 20ten May 1652.
	        
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