5
dings „vf zuvorderst derjenigen guitliche Vergleichung, inn dern äcker vnnd giiter sie einzuschlagen
vnnd zu suchen inn willens.“
Aus einer Abrechnung mit den „Hüttenmeistern“ Catho und Leonhardt vom 1. August 1590
ergibt sich, daß von letzteren in den Jahren 1588 bis 1590 an „Gußwerk in Laim“ (Lehmguß) her¬
gestellt worden waren :
1588. 1589. 1590.
eiserne Oefen 319 Ctr. 61 Pfd. 209 Ctr. 52 Pfd. Nichts.
Häfen (Töpfe) 7 „ 8 „ 24 „ 21 „ „
sowie an Schmiedeeisen:
„Stangeisen“ und „Scharplatten“ 24 „ — „ 460 „ 29 „ 243 Ct. 80 Pfd.
Der an den Grafen zu entrichtende Zehnte wurde theils in natura abgenommen, theils in Geld bezahlt,
wobei Schmiedeeisen mit 3 Gulden, eiserne Häfen mit ebenfalls 3 Gulden, sonstiges gegossene Eisen
mit 2 Gulden der Centner in Ansatz kamen.
Bezüglich des technischen Betriebes gellt aus der Abrechnung hervor, daß eine Campagne des
Schmelzofens (vom Anstecken bis zum Ausblasen) nur 5 bis 7 Wochen dauerte; in 1589 wurde über¬
haupt nur 1 Campagne gemacht, in 1590 gar keine. Aus dem letzteren Jahre wird übrigens ein
„Eysens Factor“ Hupert Nifet zu Geißlautern erwähnt*). —
Ein neuer, mit Niklaus Unbehendts und Bupert Maupassant (von Metz) auf 25 Jahre abge¬
schlossener „Bestand“ vom 31. März 1605 setzt an Stelle des Zehnten einen jährlichen Zins von 300
„gülden batzen“ fest und, falls ein zweiter Schmelzofen errichtet werden sollte, „dann für jeden solchen
50 gülden batzen mehr“. Dabei wird aber die ausdrückliche Zusage gemacht, kein anderes Schmelz¬
oder Hüttenwerk in der Grafschaft errichten zu lassen, aucli sollen die Beständer das geschmiedete
Eisen zollfrei in- und außerhalb der Grafschaft „vf markten oder sonstigen irer gelegenheit nach ver-
kauffen“ können. — Es scheint, daß die gräfliche Verwaltung, weil die Beständer in Zahlung des
Hüttenzinses säumig waren, das Werk noch vor Ablauf der 25jährigen Bestandszeit wieder „zu eigenen
Händen“ zurückgenommen hat.
Unterm 17. März 1619 erlaubt Graf Ludwig dem Johann Wolckringe, Bürger von Dieden-
hofen, auf der Hütte zu Geislautern „50 oder 100 Massel Eißen zu schmidten vnd zu leutern“ ; es
wird demselben dazu das Geschirr der Hütte geliehen, die Holzkohle zu 5 Franken das Fuder ge¬
liefert, und soll er von jedem „Tausend eissen zu schmidten vnd zu leutern drei vnd ein halbe Krohne,
wie in gleichem davon zu spaltten ein franken zugeben“.
Eine „Ordnung, wonach sich der Faktor zu Lauttern künfftig zu verrichten“ vom 14. Juli
1619 bestimmt, daß der Factor alles notiren soll, was die Woche in den Schmelzofen geht und was
erfolgt, wie viel Masseln geläutert werden, und wie viel Eisen daraus geschmiedet wird; er soll jeden
Tag das geschmiedete Eisen in Empfang nehmen, über den Verkauf und den Kohlenverbrauch Rechnung
führen, sowie alle 14 Tage mit sämmtlichen Arbeitern abrechnen.
Von Ostern 1621 ab wird die Geislauterner Eisenhütte auf 30 Jahre an Lozangen, Probst zu
Bassenacli, gegen einen Hüttenzins von 1600 Gulden jährlich „verliehen“, welcher Zins indessen in
Folge einer Beschwerde des Probstes schon 1625 auf 1000 Gulden herabgesetzt wurde. In der Be¬
schwerde hatte nämlich der Probst geklagt, daß das erforderliche Eisenerz in der Grafschaft Saar¬
brücken nur schwer zu beschaffen sei und er dasselbe „anderswo bei Diedenhoffen mit schweren
vnkosten habe beibringen müssen“ — also bereits 1625 an der Saar vorübergehend loth¬
ringische Minette verschmolzen!
*) Inzwischen hatte (nach L. Beck, Geschichte des Eisens, Bd. II.Seite 1239) Graf Philipp von Nassau-
Saarbrücken am 22. Juli 1581 vom Herzoge von Lothringen die Erlaubniß erhalten, Eisenerze vor! Dillingen (Lebach?)
zu beziehen und auf seine Eisenhütte in der Grafschaft Saarbrücken zu fahren.