Namentlich im großen Publikum und in der Tagespresse
spielt dieser „Beweis“ eine große Rolle.
Wer aber hier von „beweisen“ spricht, der verstößt
gegen fundamentale Prinzipien desjenigen Teils der reinen
Logik, welcher vom „Schlüsse“, von den Begriffen „Grund“
und „Folge“ handelt. Es gelten nämlich in der reinen
Logik des Schließens zwei fundamentale Sätze. Der erste
heißt: Wer einen Grund zuläßt, muß auch alle Folgen
des Grundes zulassen (oder kurz: Grund bejahen heißt
Folge bejahen). Der zweite lautet: Wer eine Folge als
bestehend ablehnt, der muß auch alles als bestehend
ablehnen, was ihr Grund sein könnte [oder kurz: Folge
verneinen heißt Grund verneinen]. Aber es gibt keinen
Satz, welcher in kurzer Form etwa lautete: „Folge bejahen
heißt Grund bejahen“. Das heißt: Wenn ich weiß, daß
irgend ein Sachverhalt besteht, und daß er irgend einen
„Grund“ hat, so weiß ich damit über das Wesen des
Grundes noch nichts. Wenn die Straße vor meinem
Hause naß ist, so kann es geregnet haben, es kann aber
auch die Straße gesprengt, es kann von einem Kinde
Wasser verschüttet worden sein.
Wer also die Konsequenz einer Theorie als tatsächlich
aufzeigt, hat damit nicht die Theorie bewiesen. Er hat
nur gezeigt, daß die Theorie rein formal-logisch nicht un¬
möglich ist. Wer dagegen die Konsequenz einer Theorie
als nicht bestehend aufzeigt, der hat die Theorie selbst
widerlegt.
Die erwähnten astronomischen Beobachtungen haben
also nur gezeigt, daß Einstein's allgemeine Relativitäts¬
theorie rein formal nicht unmöglich ist. „Bewiesen“
ist aber hier gar nichts,
Die genannten Beobachtungen über die Ablenkung des
nahe an der Sonne vorbeigehenden Fixsternlichtes sind
natürlich an und für sich sehr wichtig, und man muß Ein¬
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