Wesen des Begriffs „Bewegung" verstößt und wört¬
lich genommen geradezu eine logische, oder wenn man
es lieber hört, „phänomenologische" Absurdität ist.
Machen wir uns das zunächst einmal restlos klar, wobei
wir nicht vergessen dürfen, daß es sich um den Satz
handelt: „Das Licht ist, abweichend von allem anderen,
ein solches Etwas, dessen Geschwindigkeit relativ zu jedem
beliebig translatorisch bewegten System dieselbe ist."
Denn das ist der Satz, den die orthodoxen Relativitäts¬
theoretiker oft vertreten.
Mag nun die Undulationstheorie oder die Emissions¬
theorie richtig sein, jedenfalls bewegt sich da, wo sich
Licht bewegt, also ein Lichtstrahl sich fortsetzt, ein „Etwas"
im Raum, sei es ein bloßer Zustand oder etwas Dinghaftes.
Der Begriff „Bewegung" aber braucht, abgesehen von den
Begriffen Zeit und Raum, mehr als ein bewegtes „Etwas"
nicht, um sich in alle seine Konsequenzen verfolgen zu
lassen,
Bewegung nun ist stetige Änderung des Ortes in Zu¬
ordnung zur stetigen Zeit seitens eines beweglichen Etwas,
wobei gedanklich im Sinne reiner Logik die Ortsänderung
als auf ein „absolut" ruhend angesehenes Bezugssystem
bezogen betrachtet wird, mag dieses absolut ruhende Be¬
zugssystem praktisch auffindbar sein oder nicht.
Man kann auch — (praktisch sogar allein) — von der
Bewegung eines beweglichen Etwas relativ zu einem anderen
bestimmten Etwas reden und es dahingestellt sein lassen, ob
dieses andere Etwas „absolut" bewegt ist oder absolut ruht.
Jedenfalls aber gilt ontologisch der Satz: Wenn
ein Etwas A sich relativ zu einem Etwas B mit der Ge¬
schwindigkeit vx bewegt, so bewegt es sich relativ zu
einem Etwas C, das gegen B relativ bewegt ist, nicht
mit der Geschwindigkeit vv sondern mit einer anderen
Geschwindigkeit, welche wir v2 nennen wollen.
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