Die Forderung der Vollständigkeit.
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zwar „zufällig“ liegen, daß aber eine bestimmte Ordnung
und Rücksicht auf die Atomgruppen besteht. So hat auch
der Philosoph vorzugehen: er fängt als Naiver an, kommt
dann immer „näher“, wobei er zugleich „bewußter“
wird, und endet als „Mikroskopiker“ —da findet er dann
die Letztheiten an Ordnung.
Doch nun zur ersten unserer eigentlichen Sonder¬
fragen.
2. Die Forderung der Vollständigkeit.
Wie soll eine Möglichkeitserwägung beschaf¬
fen sein ? Diese Frage muß vor jeder anderen geklärt
werden. Daß sie vollständig sein soll, ist hier nun das
allererste Erfordernis. Sie ist aber dann und nur dann
vollständig, wenn sie als Möglichkeitserwägung nicht
über den Haufen geworfen werden kann durch neue Tat¬
sachen. Jede denkbare neue Tatsache muß sich ihr als
einer Möglichkeitserwägung fügen, und neue gefundene
Tatsachen dürfen, wenn sie wirklich ist, wie sie sein sollte,
nur innerhalb ihres Rahmens Entscheidungen bringen.
Sprengen neue Tatsachen diesen Rahmen, so ist das
selbstverständlich nicht „schlimm für die Tatsachen“,
sondern schlimm für die nun als mangelhaft nachgewie¬
sene philosophische Möglichkeitstheorie.
Philosophische Möglichkeitserwägungen sind nicht so¬
genannte „Arbeitshypothesen“, obschon sie diese ein¬
schließen. Ihr Bereich ist viel weiter; er geht, ja muß
gehen, auf noch ganz Unbekanntes hin, soweit es eben
„möglich“, d. h. unter den gegebenen Umständen wider¬
spruchsfrei denkbar ist. Die Arbeitshypothese, etwa eine
bestimmte physikalische Theorie, kann ruhig fallen.
Der gewissenhafte Forscher wußte ja, sollte jedenfalls