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Entwicklung des
Staatsbergbaues
im Saarrevier.
*-1 rbeiterverhält -
niss einheitlich
geregelt.
Geivinnung und
U nterbringung
der A rbeitskräfte.
Zur Qeschichte des ^Bergbaues im Saarrevier
und seiner ZLrbeiterverhältnisse.
Der Steinkohlenbergbau des Saargebiets hat trotz seines Alters erst ver
hältnismäßig spät eine größere Bedeutung erlangt. Erst in der zweiten Hälfte
des 18. Jahrhunderts begann hier eine planmäßige bergmännische Gewinnung
der Steinkohle, die sich aber bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts in den Grenzen
des Kleinbetriebes hielt. Mit der Entstehung und Entwicklung der Eisenbahnen
und dem allgemeinen gewerblichen Aufschwung entwickelte sich dann der Sctar-
bergbau zu einer bedeutenden Großindustrie.
Ein besonderes Gepräge erhielt der Saarbergbau durch den Umstand,
daß für den ,, Hauptteil seines Gebietes die früheren Landesherren
kraft ihres Regalitätsrechtes die Steinkohle, unter Ausschließung der allgemeinen
Bergbaufreiheit, sich selbst Vorbehalten und auch seit der Mitte des 18. Jahr
hunderts tatsächlich deren Gewinnung in eigene Hand genommen hatten. In
folgedessen befindet sich denn auch heute noch der Saarbrücker Steinkohlen
bergbau der Hauptsache nach in staatlichem Besitze und demgemäß unter ein
heitlicher Leitung“ J ) Zum größten Teile gehören die Gruben dem preußischen
Staat, ein geringerer Teil dem bayrischen. Während der französischen Herr
schaft (1793—1815) und unter Geltung der nach Beseitigung der Fremdherrschaft
auf dem linken Rheinufer bis 1865 in Kraft gebliebenen französischen Berg
gesetzgebung sind aber auch mehrere Privatberechtigungen zur Gewinnung von
Steinkohlen erteilt. Eine größere Bedeutung erlangten von ihnen nur die 1804
verliehene Grube Hostenbach und erst in neuerer Zeit die Privatgruben auf lothrin
gischem und bayrischem Gebiete. Die größte Bedeutung hat aber nach wie vor
unser Staatsbergbau. Seine Steinkohlenförderung betrug:
im Jahre 1820 101 337 Tonnen im Jahre 1880 5 211 389 Tonnen
„ „ 1840 382 453 „ „ „ 1900 9 397 253
„ „ 1860 1 955 961 „ „ „ 1909 11 063 637
Entsprechend der einheitlichen Leitung des Bergbaues im Saarrevier
sind hier seit langem die Arbeiterverhältnisse einheitlich geregelt. Schon vor der
Besitznahme des Saargebietes und seines Bergbaues durch Preußen. Unter
preußischer Verwaltung wurde die einheitliche Regelung der Arbeiterverhältnisse
beibehalten und weiter ausgebildet. Auch nach der Einführung der neueren
Berggesetzgebung blieb im staatlichen Bergbau alles recht eingehend reglementiert.
Besondere Schwierigkeiten machte der Verwaltung des Staatsbergbaues
an der Saar zeitweise die Gewinnung und Unterbringung der mit der Ausdehnung
des Bergbaues notwendig werdenden Arbeitskräfte. Die Zahl der im staatlichen
Bergbau an der Saar beschäftigten Arbeitskräfte stieg in folgender Weise:
Jahr
A rbeiterzahl - )
Jahr
Arbeiterzahl <i )
1820
847
1870
15 662
1830
1 245
1880
22 918
1840
2 489
1890
24 904
1850
4 580
1900
40 546
1860
12 159
1909
51 788
Das steigende Bedürfnis nach Arbeitskräften im Bergbau veranlaßte
die früher meist ackerbautreibende Bevölkerung des Saargebiets, sich immer mehr
dem Bergbau zuzuwenden. Die ansässige Bevölkerung konnte aber den steigenden
Bedarf an Arbeitskräften nicht decken und war deshalb die Bergbehörde mehrfach
1 ) A. Haßlacher: Der Steinkohlenbergbau des Preußischen Staates in der Um
gebung von Saarbrücken. Berlin 1904, II. Teil, Einleitung.
2 ) Einschließlich der Aufsichtsbeamten.