Full text: Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar

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Entwicklung des 
Staatsbergbaues 
im Saarrevier. 
*-1 rbeiterverhält - 
niss einheitlich 
geregelt. 
Geivinnung und 
U nterbringung 
der A rbeitskräfte. 
Zur Qeschichte des ^Bergbaues im Saarrevier 
und seiner ZLrbeiterverhältnisse. 
Der Steinkohlenbergbau des Saargebiets hat trotz seines Alters erst ver 
hältnismäßig spät eine größere Bedeutung erlangt. Erst in der zweiten Hälfte 
des 18. Jahrhunderts begann hier eine planmäßige bergmännische Gewinnung 
der Steinkohle, die sich aber bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts in den Grenzen 
des Kleinbetriebes hielt. Mit der Entstehung und Entwicklung der Eisenbahnen 
und dem allgemeinen gewerblichen Aufschwung entwickelte sich dann der Sctar- 
bergbau zu einer bedeutenden Großindustrie. 
Ein besonderes Gepräge erhielt der Saarbergbau durch den Umstand, 
daß für den ,, Hauptteil seines Gebietes die früheren Landesherren 
kraft ihres Regalitätsrechtes die Steinkohle, unter Ausschließung der allgemeinen 
Bergbaufreiheit, sich selbst Vorbehalten und auch seit der Mitte des 18. Jahr 
hunderts tatsächlich deren Gewinnung in eigene Hand genommen hatten. In 
folgedessen befindet sich denn auch heute noch der Saarbrücker Steinkohlen 
bergbau der Hauptsache nach in staatlichem Besitze und demgemäß unter ein 
heitlicher Leitung“ J ) Zum größten Teile gehören die Gruben dem preußischen 
Staat, ein geringerer Teil dem bayrischen. Während der französischen Herr 
schaft (1793—1815) und unter Geltung der nach Beseitigung der Fremdherrschaft 
auf dem linken Rheinufer bis 1865 in Kraft gebliebenen französischen Berg 
gesetzgebung sind aber auch mehrere Privatberechtigungen zur Gewinnung von 
Steinkohlen erteilt. Eine größere Bedeutung erlangten von ihnen nur die 1804 
verliehene Grube Hostenbach und erst in neuerer Zeit die Privatgruben auf lothrin 
gischem und bayrischem Gebiete. Die größte Bedeutung hat aber nach wie vor 
unser Staatsbergbau. Seine Steinkohlenförderung betrug: 
im Jahre 1820 101 337 Tonnen im Jahre 1880 5 211 389 Tonnen 
„ „ 1840 382 453 „ „ „ 1900 9 397 253 
„ „ 1860 1 955 961 „ „ „ 1909 11 063 637 
Entsprechend der einheitlichen Leitung des Bergbaues im Saarrevier 
sind hier seit langem die Arbeiterverhältnisse einheitlich geregelt. Schon vor der 
Besitznahme des Saargebietes und seines Bergbaues durch Preußen. Unter 
preußischer Verwaltung wurde die einheitliche Regelung der Arbeiterverhältnisse 
beibehalten und weiter ausgebildet. Auch nach der Einführung der neueren 
Berggesetzgebung blieb im staatlichen Bergbau alles recht eingehend reglementiert. 
Besondere Schwierigkeiten machte der Verwaltung des Staatsbergbaues 
an der Saar zeitweise die Gewinnung und Unterbringung der mit der Ausdehnung 
des Bergbaues notwendig werdenden Arbeitskräfte. Die Zahl der im staatlichen 
Bergbau an der Saar beschäftigten Arbeitskräfte stieg in folgender Weise: 
Jahr 
A rbeiterzahl - ) 
Jahr 
Arbeiterzahl <i ) 
1820 
847 
1870 
15 662 
1830 
1 245 
1880 
22 918 
1840 
2 489 
1890 
24 904 
1850 
4 580 
1900 
40 546 
1860 
12 159 
1909 
51 788 
Das steigende Bedürfnis nach Arbeitskräften im Bergbau veranlaßte 
die früher meist ackerbautreibende Bevölkerung des Saargebiets, sich immer mehr 
dem Bergbau zuzuwenden. Die ansässige Bevölkerung konnte aber den steigenden 
Bedarf an Arbeitskräften nicht decken und war deshalb die Bergbehörde mehrfach 
1 ) A. Haßlacher: Der Steinkohlenbergbau des Preußischen Staates in der Um 
gebung von Saarbrücken. Berlin 1904, II. Teil, Einleitung. 
2 ) Einschließlich der Aufsichtsbeamten.
	        
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