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Notwendigkeit
der Fürsorge für
krankeF amüien-
angehörige der
Bergarbeiter.
Einrichtung sol
cher Fürsorge
einrichtungen im
Ruhrgebiet auf
Privatgruben.
Auf den fiska
lischen Gruben.
9'amilienkrankenkassen.
Sehr wünschenswert ist für die Angehörigen des staatlichen Bergbaues
an der Saar die Einführung einer Familienkrankenkasse. Wenn heute ein Ar
beiter in der Familie viel mit Krankheiten zu kämpfen hat, so hält die Not ihren
Einzug. Sofern von dem Lohn der Arbeiter größere Ausgaben für Arzt, Apotheke
und die notwendigen Stärkungsmittel für Kranke gemacht werden, reicht er nicht
mehr aus um die notwendigen Lebensbedürfnisse zu beschaffen. Die Ernährung
der ganzen Familie leidet darunter, nicht selten gerät der Arbeiter auch in Schulden,
die er kaum wieder abzutragen weiß. Abgesehen davon, daß vielfach Krank
heiten, die bei rechtzeitigem sachverständigem Eingreifen schnell zu heilen sind,
sich oft zu großen anhaltenden Übeln auswachsen, weil mit Rücksicht auf die
Kosten von der Zuziehung eines Arztes Abstand genommen wurde.
In den ’letzten Jahrzehnten haben die Grubenverwaltungen des Ruhr
reviers diesen sonst auch dort vorhandenen Mangel in anerkennenswerter Weise
zu beseitigen gesucht durch die Errichtung sogenannter Familien-Kranken-
und Unterstützungskassen. Mitglied dieser Kassen sind oder können werden
in der Regel alle Belegschaftsmitglieder der einzelnen Gruben einschließlich der
Beamten, deren Gehalt 2000 oder 3000 Mark nicht übersteigt. Die Kassen ge
währen den Angehörigen der Mitglieder freie ärztliche und meist auch ivenn
'notwendig freie spezialärztliche Behandlung, auf vielen Gruben zahlt sie die
Hälfte der Arzneikosten und einen Zuschuß zu den Krankenhaus pflegekosten,
sowie bei der Beschaffung von Bruchbändern, künstlichen Gliedmaßen und
sonstigen Hilfs- und Heilmitteln. Einzelne Kassen sehen auch die freiwillige
Gewährung eines kleinen Krankengeldes vor. Auch wird hier und da ein Sterbe
geld gewährt. Die Kosten der Einrichtung tragen zum Teil die Grubenkassen
allem, meist ivird aber von den Mitgliedern ein geringer monatlicher Beitrag
erhoben und werden zur Deckung der übrigen Kosten Zuschüsse aus den Gruben
kassen geleistet. Von den Kassen sind dann in der Regel alle Ärzte, die bereit
sind für einen festgesetzten Pauschalbetrag pro Mitglied die Behandlung zu über
nehmen als Kassenärzte vertraglich verpflichtet. Den Mitgliedern steht die Wahl
unter den Kassenärzten frei, sie sind nur an bestimmte Entfernungsgrenzen
gebunden.
Die fiskalischen Gruben in Westfalen haben schon im Jahre 1904 eine
ähnliche Einrichtung geschaffen. In der dem Abgeordnetenhaus in der 20.
Legislaturperiode II. Session 1905/06 zugegangenen ,,Denkschrift, betreffend
die für die Arbeiter der staatlichen Berg-, Hütten- und Salzwerke bestehenden
Wohlfahrtseinrichtungen“ wird darüber gesagt:
„Die Fürsorge für die erkrankten Familienangehörigen ist bisher nur auf den neu
erworbenen westfälischen Staatswerken eingeführt worden. Hier ist mit einer Anzahl der
im Bezirke der betreffenden Zeche wohnenden Ärzte ein Abkommen getroffen, wonach die
Werksverwaltung für jeden Arbeiter, der einen seihständigen Hausstand führt, einen Jahres
satz von 6,50 Mark zahlt, während den Arbeitern dafür freie Behandlung ihrer erkrankten
Angehörigen auf Grund eines sogenannten Familienkrankenscheines, der vom Betriebs
führer zu entnehmen ist, geboten wird. Innerhalb der Ärzte, welche diesem Abkommen bei
getreten sind, besteht für die Arbeiter freie Ärztewahl. Der Verkehr des Werkes mit den
Ärzten erfolgt durch Vermittlung eines Vertrauensarztes, der auch die Verteilung der auf
den einzelnen Arzt nach Maßgabe der behandelten Kranken entfallenden Beträge bewirkt.
Den Arbeitern selbst erwachsen für diese ärztliche Behandlung keinerlei Kosten.
Diese Einrichtung, die fälschlich den Namen Familienkrankenkasse führt und
welche in gleicher Form auf einer Reihe von westfälischen Zechen besteht, ist vor einiger Zeit
auf Antrag der Arbeiter zunächst für Gladbeck, dann auch für Waltrop und Bergmanns
glück geschaffen worden. Die hierfür aus der Staatskasse aufgewendeten Kosten haben in
1904 11 677 Mark betragen.“ (S. 30.)