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Sprache. Der Herr Äbg. v. Kessel führte hierzu unter anderem in der 31. Sitzung
vom 1. März 1910 aus:
„Eine Hauptschwierigkeit liegt in den Beamtenverhältnissen hei den staatlichen
Werken. Tatsächlich liegen die Verhältnisse jetzt so, daß die Direktorenstellen einem starken
Wechsel unterworfen sind. Durch die hohen Gehälter, die die Privatindustrie zahlt, werden
alle besseren und guten Direktoren sofort der staatlichen Verwaltung entzogen . . .“ (Stenogr.
Bericht, Sp. 2455.)
Herr Ahg. Macco ergänzte diese Ausführungen noch wesentlich und
führte auch Klage, daß es hei den den Direktoren unterstellten Beamten ebenfalls
fehle. Die von Sachkenntnis zeugenden Ausführungen seien wörtlich mitgeteilt:
„Herr v. Kessel hat schon bemerkt, die Bergwerksdirektoren müssen sich bei Über
nahme ihres Amtes einen Plan machen, nach dem sie in großen Zügen ihre Bergwerke be
treiben wollen; sie müssen diesen Plan festhalten und in allen Details gut durchdacht durch
führen. Solche Durchführung eines Planes ist nicht in ein, zwei Jahren zu machen; sie
braucht bei großen Gruben häufig 5 bis 6 Jahre. Das ist unverträglich mit der Art, wie die
Stellen der Direktoren besetzt werden, und wie sie wechseln. Meine Herren, man kann es
selbstverständlich den Herren Direktoren nicht übel nehmen, daß sie sich zu verbessern
suchen; es ist natürlich gegenüber dem Alter und allen Anforderungen, die im Laufe der
Zeit an sie herantreten. Wir müssen uns darüber klar werden, daß es notwendig ist, diese
Umstände zu ändern, trotzdem wir wissen, daß das außerordentlich schwierig ist. In der
Kommission wurde gesagt, es sei bei den gegenwärtigen finanziellen Grundsätzen ganz
unmöglich, die Direktoren genügend zu besolden, um sie zu fesseln, und daß die staatlichen
Bergwerke immer ihre besten Leute an die Privatwerke abgeben müßten. Das ist
aber nicht bloß bei den Direktoren der Fall. Unter den Direktoren stehen
die Inspektoren; die sollen sich mit dem Betrieb befassen, sollen Steiger und
Obersteiger beaufsichtigen. Auch diese Herren brauchen eine gewisse Zeit, um ihre Tätigkeit
erfolgreich ausüben zu können. Diese Zeit ist ihnen aber nicht gegeben, denn sie wechseln
noch mehr als die Bergwerksdirektoren, und die Folge ist, daß sie sich in ihren Betrieb nicht
genügend einarbeiten können, die weitere Folge, daß sie aus dem eigentlichen Betrieb mehr
oder weniger ausgeschaltet werden, und daß die Direktoren mit den ständigen Beamten, den
Obersteigern und Steigern, direkt verhandeln. Das sind ganz empfindliche Mißstände, die
unsere Bergwerksbetriebe sehr schädigen.
Dann kommen die Steiger und die Obersteiger. Meine Herren, es war hochin
teressant, daß in der Budgetkommission die Regierungsvertreter klipp und klar zugegeben
haben, daß es ein Fehler gewesen sei, diese Beamtenkategorien etatsmäßig anzustellen. (Zu
stimmung bei dem Nationalliberalen), daß es ein Fehler sei, daß diese Leute als Beamte
auf ihrem Posten sind und ein Teil von ihnen vielleicht froh ist, wenn er möglichst wenig
zu tun und dabei einen sicheren Posten hat. Die große Verantwortung für die Betriebs
ergebnisse, die in Privatwerken gerade auf diesen Leuten lastet, fällt hier weg, und ich erachte
es als einen Hauptgrund der mangelhaften wirtschaftlichen Resultate, daß dieses Verhältnis
der Steiger und Obersteiger zur Grube nicht anders geordnet worden ist und zur Zeit nicht
anders geordnet werden kann. Die Leute müssen ein Interesse an der guten Instandhaltung
der Grübe und gleichzeitig einer guten Leistung ihrer Leute bei genügendem Einkommen haben.
Dieses Interesse ist bei ihrer augenblicklichen Lage mehr oder weniger abgeschwächt und müßte
zweckmäßig durch Prämien und höheres Einkommen gehoben werden.“ (Stenogr. Bericht
31. Sitzung v. 1. März 1910, Sp. 2460 f.)
Und in der folgenden Sitzung betonte auch Herr Abg. Schmieding:
„Der Wechsel in den leitenden Stellungen der Verwaltung der staatlichen Grüben
ist meines Erachtens viel zu groß. Meine Herren, eine jede Grube, sei es nun eine Privat
grube oder eine staatliche Grübe — das ist natürlich gleichgültig — von etwas größerem
Umfange erfordert zur genauen Kenntnis ein Studium von mindestens 5 bis 6 Jahren; erst
dann kann der Leiter alle Einzelheiten der Grube überschauen. Aber gerade ungefähr
so lange Zeit, wie man braucht, um die Grube gründlich kennen zu lernen, so lange steht in
der Staatshierarchie der Beamte als Leiter der Staatsgrube vor.“ (Stenogr. Bericht der 32.
Sitzung vom 2. März 1910, Sp. 2553.)
Der Abg. Gyßling gab in derselben Sitzung ebenfalls der Ansicht Ausdruck :
„Wenn die Direktoren und die Betriebsinspektoren alle zwei oder drei Jahre ihre
Stellung wechseln, so ist ausgeschlossen, daß sie die Bergwerke genau kennen lernen. Diese
genaue Kenntnis wird aber notwendig sein, wenn man den Bergwerksbetrieb rentabler ge
stalten will.“ (Stenogr. Bericht, Sp. 2565.)