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Im Interesse der
Rentabilität des
Saarbergbaues
müssen höhere
Löhne gezahlt
werden.
Zeitung“ (Nr. 177 vom (i. August 1909) veröffentlicht wurde. Es handelt sich
hier um eine Familie aus 9 Köpfen mit eigenem Häuschen. Der Vater und
ein 17 Jahre alter Sohn verdienten. Erster er verdiente in der Berichtszeit (vom
1. September 1907 bis zum 31. August 1908) 1147,31 Mk., der Sohn 613,87 Mk.
Dazu kamen noch eine Unfallrente von 205,20 Mk. und eine Miet-Einnahme
von 72,00 Mk. Die Gesamteinnahme betrug 2038,38 Mk., die Gesamtausgaben
jedoch 2119,00 Mk. Außergewöhnliche Ausgaben für Krankheiten, Familien
zuwachs, größere Neuanschaffungen an Bettzeug und Wäsche, für Reparaturen
am Haus usw. waren nicht vorgekommen. Sie sind aber immer nicht zu ver
meiden.
Die Erhöhung des Lohnes der staatlichen Bergarbeiter ist nicht nur
notwendig und möglich, es muß auch im Interesse der Rentabilität unseres
staatlichen Bergbaues eine Erhöhung der Bergarbeiterlöhne im Saarrevier er
folgen. Es ist schon mehrfach darauf hingewiesen worden, daß die staatliche
Bergverwaltung unter der Abwanderung tüchtiger Arbeitskräfte zu leiden hatte.
In den dem Hause der Abgeordneten in der 21. Legislaturperiode II. Session
1908/09 vorgelegten Nachrichten von dem Betriebe der unter der preußischen
Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung stehenden Staatswerke während des
Etatsjahres 1907 wird schon darauf hingewiesen, daß der Rückgang der Förderung
,,seinen Hauptgrund in den Arbeiterverhältnissen il habe und hinzugefügt:
„Es erfolgte zeitweise eine starke Abwanderung jüngerer leistungsfähiger Arbeits
kräfte nach anderen Bergbaubezirken und nach den benachbarten industriellen Werken, wo
bei der damaligen wirtschaftlichen Hochflut vorübergehend außergewöhnlich hohe Löhne
gezahlt wurden
In der Zukunft wird die Gefahr der Abwanderung tüchtiger Arbeitskräfte
immer größer, wenn es nicht gelingt, auch im Saarbergbau für die Arbeiter
befriedigende Verhältnisse zu schaffen. Der benachbarte Lothringische Bergbau
gewinnt eine immer größere Ausdehnung. Er gebraucht eine größere Zahl von
Arbeitskräften und wird dem staatlichen Saarbergbau viele der für diesen wert
vollsten Arbeitskräfte entziehen, wenn nicht rechtzeitig vorgebaut ivird. Die
Entziehung vieler tüchtiger Arbeitskräfte würde aber die Durchschnittsföiderung
im staatlichen Bergbau herabdrücken und die Rentabilität desselben mehr herab
mindern, wie eine Erhöhung der Arbeiterlöhne. Weitblickend sollte man sich
deshalb schon jetzt für das Letztere entscheiden. Man wird daran doch nicht
vorbeikommen. Im Interesse der Rentabilität des Staatsbergbaues muß die
Lohnerhöhung rechtzeitig erfolgen und nicht erst, wenn eine große Zahl der
intelligentesten und leistungsfähigsten Arbeitskräfte verloren gegangen ist. Doppelt
notwendig ist das aber, wenn der unter anderem von der Handelskammer Saar
brücken 1 ) erhobenen Forderung entsprochen und erhebliche Mittel zur Be
schleunigung der Erschließung von Gruben des staatlichen Saarberg
baues verwandt werden und, eine starke Belegschaftssteigerung vorgenommen wird.
Nun zu der Frage:
üst die Xeistung der ¿Bergarbeiter auf den Staatsgruben an der Saar
zurückgegangen ?
Vorwürfe gegen
die Arbeiter.
Überall begegnet man der Behauptung, die Leistung der Bergarbeiter
an der Saar sei zurückgegangen. Sie wird auch angewandt, um nachzuweisen
daß die Löhne der Arbeiter im staatlichen Saarbergbau nicht höher sein dürfen
') Die Forcier- und Preispolitik des staatlichen Saarkohlenbergbaues 1902 —1910:
Denkschrift der Handelskammer Saarbrücken. Saarbrücken 1910.