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1961 (0089)

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CC BY-NC-SA: Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: 1961 (0089)

Periodical

Persistent identifier:
86316854X
Title:
Saarbrücker Bergmannskalender
ZDB-ID:
ZDB Icon2862115-3
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1873
1962
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger

Volume

Persistent identifier:
86316854X_0089
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-493134
Title:
1961
Volume count:
0089
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Mining
Year of publication:
1961
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
210

Chapter

Title:
Gemischte Beiträge
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
198

Chapter

Title:
Die Wohnungsbauförderung im Saarbergbau
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Saarbrücker Bergmannskalender
  • 1961 (0089)
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Kalendarium
  • Gemischte Beiträge
  • Porträt einer Landschaft
  • Das Kraftwerk St. Barbara
  • Elektrifizierung in den Untertagebetrieben
  • Der Unfallschutzgedanke als Faktor der psychologischen Unfallbekämpfung
  • Transportrationalisierung im Saarbergbau
  • Umfang und Erfolge der Staubbekämpfung
  • Silikosevorbeugung, ein wichtiges Gesundheitsproblem
  • Zweieinhalb Jahre Spülversatz auf Grube Luisenthal
  • Was bringt das neue Sozialprogramm dem Saarbergmann?
  • Die Wohnungsbauförderung im Saarbergbau
  • Die Kupfergrube am Litermont
  • Die Geschichte der Rilchinger Solequellen
  • Contents
  • Cover

Full text

50 
nungsnot gemildert, aber der Wunsch vieler Berg 
leute, zu einem Eigenheim zu kommen, blieb uner 
füllt. Zuerst war es dann die Saarknappschaft, die 
Mittel zur Gewährung von Hypothekendarlehen zur 
Verfügung stellte. Die Darlehensbedingungen waren 
jedoch nicht sehr günstig und hielten viele davon 
ab, von dieser Gelegenheit Gebrauch zu machen 
Nach der Rückgliederung des Saargebietes an das 
Deutsche Reich im Jahre 1935 ließ die Grubenver- 
waitung die Eigenheimbauförderung erneut anlau- 
fen. Der 1939 ausgebrochene Krieg setzte allerdings 
der Aktion wieder jäh ein Ende. 
Bis zu diesem Zeitpunkt war das Ergebnis der etwa 
Mitte des 19. Jahrhunderts begonnenen Wohnungs 
bauförderung im Saarbergbau auf rund 20 000 Berg 
manns-Eigenheime angewachsen 
In den Jahren 1949 — 1959 war die in gemeinschaft 
licher Initiative von Grubenverwaltung und Arbeit 
nehmervertreter gegründete „Stiftung für Woh 
nungsbau der Bergarbeiter“ der Hauptträger der 
Förderungsmaßnahmen für den Eigenheimbau un 
serer Bergleute an der Saar. Die in der Stiftung zur 
Verfügung stehenden Mittel wurden von den Berg 
leuten selbst aufgebracht. Sie verzichteten auf die 
sofortige Auszahlung einesTeils des ihnen laut Berg 
manns-Statut zugebitligten Wohnungsgeldes, um 
den baufreudigen Arbeitskameraden mit Hilfe zins 
loser Darlehen die Finanzierung ihres Bauvorhabens 
zu ermöglichen. Die der Stiftung auf vorstehende 
Weise zugeflossenen Mittel reichten aber nicht aus, 
alle Anforderungen zu befriedigen. Die Verwaltung 
der Saargruben sah sich daher veranlaßt, für den 
gleichen Zweck weitere Kredite bereitzustellen. In 
gemeinsamen Bemühungen von Stiftung und Unter 
nehmensleitung konnten in den zehn Jahren über 
10 Milliarden franz. Franken in Form von Darlehen 
an 12 600 bauende Grubenangehörige ausgegeben 
werden Die Bauförderungsmaßnahmen erstreckten 
sich auch auf die Beschaffung von Restfinanzie 
rungsdarlehen aus öffentlichen Mitteln. So wurden 
in den Jahren 1949— 1959 im Anschluß an die von 
der Stiftung oder dem Unternehmen gewährten Dar 
lehen 3 807 Landesdarlehen im Gesamtbeträge von 
über 4 Milliarden franz. Franken für unsere bau 
lustigen Bergleute vermittelt 
Am 5. Juli 1959 erfolgte die wirtschaftliche Einglie 
derung des Saarlandes in die Bundesrepublik. Sie 
brachte für die Wohnungsbauförderung im Saar 
bergbau wesentliche Änderungen. Zunächst war es 
das zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretene Tarif 
abkommen, das u. a. bestimmt, daß nur noch 10 
v. H des den Arbeitern zustehenden Wohnungs 
geldes der „Stiftung für Wohnungsbau der Berg 
arbeiter" zugeführt werden. Erfreulicherweise er 
klärte sich gleichzeitig die Unternehmensleitung 
bereit, größere Mittel zur Verfügung zu stellen, 
damit die Förderungsmaßnahmen für unsere bau- 
freudigen Bergleute im bisherigen Umfange weiter 
geführt werden konnten. 
Im Zuge der Angleichung der gesetzlichen Bestim 
mungen für das Saarland an die Gesetze in der 
übrigen Bundesrepublik erließ die Regierung des 
Saarlandes am 17. Juli 1959 das Wohnungsbauge 
setz für das Saarland. Dieses Gesetz brachte für 
die Wohnungsbauförderung unserer Bergleute einen 
weiteren und einschneidenden Wandel. Die Gewäh 
rung öffentlicher Mittel, ob in Form von Darlehen 
oder Zuschüssen, ist an eine ganze Reihe von Be 
dingungen geknüpft, die vorher nicht gegeben 
waren. Da für die Finanzierung der Eigenheimbau 
ten fast in allen Fällen öffentliche Mittel in Anspruch 
genommen werden müssen, sahen sich die Stiftung 
für Wohnungsbau der Bergarbeiter wie auch die 
Verwaltung der Saarbergleute genötigt, ihre Belei 
hungsgrundsätze den neuen Bedingungen der Lan 
desregierung anzupassen. 
Die Förderungsbestimmungen der Regierung sind 
sehr umfangreich. Wer sich mit der Absicht trägt zu 
bauen, muß sich rechtzeitig mit ihnen vertraut ma 
chen. Als oberster Grundsatz gilt: Nicht eher mit 
den Bauarbeiten beginnen, bis alle Fragen, beson 
ders aber die der Finanzierung, geklärt sind 
Es würde zu weit führen, die Förderungsbestimmun 
gen bis ins einzelne hier aufzuführen. Die nachste 
henden Angaben sollen dem Leser das Wesentliche 
daraus vermitteln: 
1. Für den Wohnungsbau kann in der Regel öffent 
liche Mittel nur der beantragen, dessen Einkom 
men eine bestimmte Höhe nicht überschreitet 
Die Grenze liegt bei einem durchschnittlichen 
Monatseinkommen für Eheleute bei 850 DM zu 
züglich weiterer 100 DM für jedes weitere vom 
Antragsteller unterhaltene Familienmitglied Für 
Schwerbeschädigte erhöht sich die Grenze um 
weitere 100 DM 
2. Für die Förderungen schreiben die Bestimmun 
gen gewisse Durchnittssätze vor. Diese setzen 
sich zusammen aus einem Grundbetrag und 
einem Steigerungsbetrag je qm Innenfläche und 
betragen zur Zeit: 
a) für Wohnungen in Familienheimen 
Hauptwohnung: Grundbetrag 5 500 DM plus 
120 DM je qm Innenfläche 
Zweitwohnung: Grundbetrag 3 900 DM plus 
100 DM je qm Innenfläche 
b) für Wohnungen in anderen Gebäuden 
Wohnungen in Vollgeschossen: 
Grundbetrag 5 000 DM plus 105 DM je qm 
Innenfläche 
Wohnungen in Dachgeschossen: 
Grundbetrag 3 500 DM plus 91 DM je qm 
Innenfläche
	        

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